DE69531278T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Laden einer geschützten Speicherzone in einem Datenverarbeitungsgerät - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Laden einer geschützten Speicherzone in einem Datenverarbeitungsgerät Download PDF

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Lade-Verfahren einer Informationsverarbeitungsvorrichtung mit informationsverarbeitenden Mitteln, einem Speicher, Mittel zur Kooperation mit einem ersten tragbaren Gegenstand sowie einem Modul mit informationsverarbeitenden Mitteln und einem permanenten Speicher mit einer geschützten Zone, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des Moduls zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, wobei der erste tragbare Gegenstand informationsverarbeitende Mittel und einen permanenten Speicher mit einer geschützten Zone umfasst, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, und die geschützte Zone des ersten tragbaren Gegenstands Daten und/oder Programme enthält.
  • Beim Lade-Vorgang einer derartigen Informationsverarbeitungsvorrichtung ist insbesondere das Laden des Moduls von Interesse, da dieses aufgrund seiner Struktur dazu bestimmt ist, vertrauliche Daten oder Programme in der geschützten Zone seines Speichers zu beinhalten.
  • Es ist eine Vorrichtung dieser Art bekannt, bei der das Modul selbst ein tragbarer Gegenstand ist, der mit der Vorrichtung über einen Leser für tragbare Gegenstände zusammenwirkt. In diesem Fall erfolgt das Laden des Moduls während einer ursprünglichen Personalisierungsphase des Moduls, die unabhängig von der Vorrichtung bei einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt wird. Im gesicherten Umfeld dieser Einrichtung stellt das Laden des Moduls kein besonderes Problem dar.
  • Dagegen ist das Laden der geschützten Zone des Moduls, wenn dieses bereits in der Verarbeitungsvorrichtung installiert ist, heikler, insbesondere wenn diese Vorrichtung selbst bereits außerhalb der Räume der zugelassenen Einrichtung in einem nicht gesicherten Umfeld installiert ist.
  • Ein erstes Problem, das die Erfindung zu lösen sucht, ist, ein Verfahren zum sicheren Laden der geschützten Zone des Moduls vorzuschlagen, unabhängig davon, ob dieses herausnehmbar ist oder nicht und auch unabhängig von der gesicherten oder nicht gesicherten Art des Umfelds, in dem das Laden im Laufe der Betriebsdauer der Verarbeitungsvorrichtung vorgenommen wird.
  • Das Dokument EP-A-0 440 800 beschreibt eine Kommunikation zwischen einer Leitkarte und einer Benutzerkarte über ein Terminal. Die Leitkarte, welche einen Mutterschlüssel enthält, erzeugt ausgehend vom Mutterschlüssel und vom Kennzeichen der Benutzerkarte einen Tochterschlüssel und überträgt diesen Tochterschlüssel über das Terminal an die Benutzerkarte. Diese beiden Karten können auf diese Weise eine gemeinsame, auf diese zwei Schlüssel beruhende Verschlüsselungsoperation durchführen. Es ist festzustellen, dass bei diesem Übertragungsvorgang des Schlüssels das Terminal nicht richtig mit einem Schlüssel in Hinblick auf eine spätere Anwendung geladen wird. Zudem umfasst das Terminal kein Sicherheitsmodul, um diesen Schlüssel auf gesicherte Weise aufzunehmen.
  • Das Dokument EP-A-0 193 920 berichtet darüber, wie im RAM-Speicher eines Terminals dessen Funktionsprogramm mittels einer Initialisierungskarte geladen wird. Anschließend funktioniert das Terminal in Zusammenwirkung mit einer Kundenkarte. Die beiden Karten besitzen keinen gesicherten Prozessor, der einen Speicher mit geschütztem Zugriff enthält: das Programm wird also in einem nicht gesicherten Speicher der Inititialisierungskarte gespeichert. Im Terminal ist auch kein gesicherter Prozessor mit einem zugriffsgeschützten Speicher zur Aufnahme dieses Programms vorgesehen: es ist im übrigen nur ein einziger Prozessor vorgesehen. Dieses Aufladen erfolgt also auf nicht gesicherte Weise.
  • Die Erfindung bezieht sich dahingehend auf ein Verfahren nach Anspruch 1.
  • So wird erfindungsgemäß das gesicherte Aufladen des Moduls dadurch erzielt, dass zwischen diesem Modul und einem externen tragbaren Gegenstand, der dieselbe Sicherheitsstruktur wie das Modul besitzt, ein Dialog hergestellt wird und ein Transfer vertraulicher Informationen zwischen ihren jeweiligen geschützten Zonen stattfindet.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Erbringen einer bestimmten Dienstleistung, die den Einsatz des ersten tragbaren Gegenstands und eines zweiten tragbaren Gegenstands erfordert, der informationsverarbeitende Mittel und einen permanenten Speicher mit einer geschützten Zone umfasst, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, wobei die geschützte Zone Daten und/oder Programme enthält und die Daten und/oder Programme in der geschützten Zone des ersten und zweiten tragbaren Gegenstands deren jeweiligen Rechte und Verpflichtungen gegenüber der besagten Dienstleistung definieren.
  • Zum Beispiel erfordern die Funktionen der Überprüfung der tragbaren Gegenstände, der Datenverschlüsselung oder auch der Zulassung bzw. Zeichnung der Informationen in den tragbaren Gegenständen die Anwendung von sekundären tragbaren Gegenständen, die Geheimnisse enthalten, die mit den Geheimnissen der primären tragbaren Gegenstände konelieren.
  • Dies ist insbesondere bei Zahlungsanwendungen der Fall, bei denen es möglich ist, beiden Gegenständen eine zufällige Zahl zu übermitteln und das Ergebnis einer in jedem Gegenstand auf Grundlage eines geschützten Schlüssels und eines entsprechenden Verschlüsselungsalgorithmus erfolgten Berechnung miteinander zu vergleichen. Wenn beide Ergebnisse übereinstimmen, kann man daraus schließen, dass der sekundäre tragbare Gegenstand den primären tragbaren Gegenstand als echt erkannt hat. Der Prozess kann in beiden Richtungen stattfinden, so dass eine gegenseitige Prüfung vorgenommen werden kann.
  • In einem solchen Fall sind also zwei elektronische tragbare Gegenstände erforderlich und folglich Maschinen oder Geräte, die die Schnittstelle zwischen den beiden Gegenständen herstellen können. Diese Geräte müssen also zwei Kommunikationskanäle mit den beiden Gegenständen aufweisen und insbesondere zwei Verbindungssysteme, die zudem die Kosten und Abmessungen erhöhen und die Zuverlässigkeit der Ausstattungen verringern.
  • Ein weiteres Problem, das die Erfindung zu lösen sucht, ist es also, die gleichzeitige Präsenz von zwei Lesevorrichtungen für die tragbaren Gegenstände in den Geräten zu vermeiden.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch ein zweites Verfahren gelöst, das durch die Merkmale von Anspruch 2 gekennzeichnet ist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf zwei Informationsverarbeitungsvorrichtungen zum jeweiligen Einsatz der beiden vorgenannten Verfahren, die durch die Ansprüche 7 und 8 definiert sind.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der folgenden, nicht einschränkenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsweise anhand der Zeichnungen deutlich, wobei:
  • 1 das Schema einer erfindungsgemäßen Informationsverarbeitungsvorrichtung und zwei tragbarer Gegenstände darstellt, die dazu bestimmt sind, nacheinander mit dieser zusammenzuwirken; und
  • 2 alle Operationen bezüglich einer besonderen Anwendung der Erfindung definiert.
  • Die in 1 dargestellte Informationsverarbeitungsvorrichtung 1 umfasst in an sich bekannter Weise einen Mikroprozessor 2, der mit einem ROM-Speicher 3, einem RAM-Speicher 4, einer Übertragungsschnittstelle 5 verbunden ist und somit mit einer anderen ähnlichen Vorrichtung entweder direkt oder über ein Kommunikationsnetz in Kommunikation treten kann. Sie umfasst auch einen Leser 6 für tragbare Gegenstände zur Aufnahme eines tragbaren Gegenstands vom Typ einer Karte mit Mikroschaltungen, wie zum Beispiel den in den französischen Patenten 2.461.301 und 2.401.459 im Namen der Patentanmelderin beschriebenen. Dieser Leser ist über eine Übertragungsleitung 7 mit dem Mikroprozessor verbunden.
  • Die Vorrichtung 1 kann außerdem mit Speichermitteln wie Disketten oder Wechselplatten oder Festplatten, mit Eingabemitteln (wie z. B. einer Tastatur und/oder einer Curservorrichtung wie z. B. eine Maus) sowie mit Anzeigemitteln ausgestattet werden, wobei diese verschiedenen Mittel nicht in 1 dargestellt sind.
  • Außerdem umfasst die Vorrichtung 1 ein elektrisches Modul 8, das im weiteren als Übertragungsmodul bezeichnet wird, welches informationsverarbeitende Mittel 9 und einen zugeordneten permanenten Speicher 10 einschließt. Dieses Modul ist zur Definition einer Geheimzone 11 im Speicher 10 angeordnet, in der die einmal gespeicherten Informationen von außerhalb des Moduls unzugänglich und nur für die Verarbeitungsmittel 9 zugänglich sind, sowie zur Definition einer freien Zone 12, die von außerhalb des Moduls zum Lesen und/oder Schreiben von Informationen zugänglich ist. Jede Speicherzone kann einen nicht löschbaren ROM-Bereich und einen löschbaren EPROM-, EEPROM-Bereich umfassen oder aus einem RAM-Speicher vom Typ "Flash" bestehen, d. h. mit den Merkmalen eines EEPROM-Speichers und zusätzlich Zugriffszeiten wie bei einem herkömmlichen RAM. Außerdem ist ein nicht dargestellter flüchtiger RAM-Speicher vorgesehen.
  • Als Modul 8 kann insbesondere ein Mikroprozessor mit selbstprogrammierbarem permanentem Speicher, wie im französischen Patent Nr. 2.461.301 im Namen der Patentanmelderin beschrieben, verwendet werden. Wie auf Seite 1, Zeile 5 bis 17 dieses Patents angegeben, entspricht die Selbstprogrammierung des Speichers der Möglichkeit eines in diesem Speicher gelegenen Programms fl, ein anderes, ebenfalls in diesem Speicher gelegenes Programm fj in ein Programm gj umzuwandeln. Obwohl die für diese Selbstprogrammierung einzusetzenden Mittel je nach angewendeter Technik bei der Gestaltung der Informationsverarbeitungsmittel 9 variieren, wird darauf hingewiesen, dass in dem Fall, in dem diese Verarbeitungsmittel aus einem mit einem permanenten Speicher verbundenen Mikroprozessor bestehen und gemäß dem voraus genannten Patent können diese Mittel umfassen:
    • – Pufferspeicher für Daten und Adressen, die dem Speicher zugeordnet sind,
    • – ein Schreibprogramm im Speicher, das darin geladen ist und insbesondere die Anleitungen zur Aufrechterhaltung während eines ausreichenden Zeitraums einerseits der Programmierspannung des Speichers und andererseits der zu schreibenden Daten und deren Adressen enthält, wobei dieses Schreibprogramm jedoch auch durch einen Schreibautomaten mit Logik-Schaltkreisen ersetzt werden kann.
  • In einer Variante wird der Mikroprozessor des Moduls 8 durch in einen Halbleiter-Chip integrierte Logik-Schaltkreise ersetzt. Derartige Schaltkreise sind nämlich dank einer verkabelten und nicht mikroprogrammierten Elektronik dazu in der Lage, Berechnungen durchzuführen, insbesondere Überprüfungs- und Zeichnungsberechnungen. Als Beispiel kann das Bauteil der Firma SIEMENS genannt werden, das unter der Referenz SLE 4436 kommerzialisiert wird, sowie das der Firma SGS-THOMSON, welches unter der Referenz ST 1335 vertrieben wird.
  • Vorzugsweise wird das Modul in monolithischer Form auf einem einzigen Chip gestaltet. Es ist entweder über eine Übertragungsleitung 13 direkt mit dem Mikroprozessor 2 verbunden oder über eine Übertragungsleitung 13', die, wie gestrichelt in 1 dargestellt, zur Übertragungsleitung 7 des Lesers 6 für tragbare Gegenstände führt.
  • Hardwaremäßig kann das Modul 8 auf verschiedene Arten mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung 1 verbunden werden. Es kann als erstes ganz in die Vorrichtung integriert gestaltet werden, wie zum Beispiel auf einer vorrichtungsinternen Platte mit einer Reihe von elektronischen Bauteilen, oder auf demselben Chip wie sie. Es kann auch als einsetzbares und herausnehmbares Element gestaltet werden. Es kann sich zum Beispiel auf abnehmbare oder nicht abnehmbare Art auf einer Massenspeicherkarte mit einer Steckverbindung gemäß der Norm PCMCIA (Personal Computer Memory Card International Association) befinden, die in einen entsprechenden Steckverbinder der Informationsverarbeitungsvorrichtung 1 gesteckt wird, wobei sich dieser Steckverbinder zum Beispiel zwischen dem Mikroprozessor 2 und dem Verbindungspunkt zwischen den Übertragungsleitungen 7, 13' (punktierte Linie mit der Referenz 14) befindet.
  • Die Verarbeitungsvorrichtung 1 dient der Kooperation mit zwei, wie in Verbindung mit dem Leser 6 für tragbare Gegenstände vorab definierten, tragbaren Gegenständen 21, 22. Jeder von ihnen ist mit einem elektronischen Modul ausgestattet, das die gleiche Struktur hat wie das der Verarbeitungsvorrichtung 1 zugeordnete Modul 8 und besitzt also Informationsverabeitungsmittel 23, 24, einen permanenten Speicher 25, 26 mit einer geschützten Zone 27, 28 und einer freien Zone 29, 30 sowie Selbstprogrammierungsmittel.
  • In einer Variante wird die Geheimzone des Übertragungsmoduls 8 und/oder der zwei tragbaren Gegenstände durch eine Zone mit einem geringeren Sicherheitsgrad als die der Geheimzone ergänzt oder ersetzt. Genauer gesagt, ist diese Zone nicht nur für die Verarbeitungsmittel des Übertragungsmoduls oder der tragbaren Gegenstände zum Lesen und/oder Schreiben von Informationen zugänglich, sondern auch zum Lesen – jedoch nicht zum Schreiben – von außerhalb des Moduls oder der Gegenstände zugänglich. In der vorliegenden Beschreibung versteht man unter «geschützter Zone» entweder eine von außen unzugängliche Geheimzone oder eine von außen nur zum Lesen zugängliche Zone. In einer von außen zum Lesen zugänglichen Zone können insbesondere ein öffentlicher Schlüssel eines Algorithmus mit öffentlichem Schlüssel oder diverse Daten oder Programme gespeichert werden. In einer Geheimzone werden insbesondere Geheimschlüssel gespeichert.
  • Das im Anschluss beschriebene Verfahren beruht als erstes auf einer Personalisierungsphase des Übertragungsmoduls 8 der Verarbeitungsvorrichtung 1 und der beiden tragbaren Gegenstände 21, 22 in einer zugelassenen Einrichtung. Beispielsweise kann dazu folgendes Verfahren angewendet werden. In der jeweiligen geschützten Zone 11, 27 des Übertragungsmoduls 8 und des ersten tragbaren Gegenstands 21 wird ein und derselbe geschützte Schlüssel S angelegt, der insbesondere dem tragbaren Gegenstand dazu dient, das Übertragungsmodul zu überprüfen. Außerdem wird in der geschützten Zone 27 des ersten tragbaren Gegenstands ein geschützter Mutterschlüssel K angelegt und in der geschützten Zone 28 des zweiten tragbaren Gegenstands ein vom Schlüssel K abgeleiteter diversifizierter geschützter Schlüssel Kd. Diese zwei Schlüssel ermöglichen insbesondere dem ersten tragbaren Gegenstand, den zweiten zu überprüfen. Zum Beispiel wird der diversifizierte Schlüssel Kd durch Durchführung einer Berechnung mittels eines bestimmten Verschlüsselungsalgorithmus unter Berücksichtigung des Mutterschlüssels K und eines kennzeichnenden Diversifikationsparameters des zweiten tragbaren Gegenstands ermittelt.
  • Nach Bedarf könnte der vorausgehend genannte geschützte Schlüssel S auch einem Diversifikationsverfahren unterzogen werden.
  • In den geschützten Zonen 27, 28 der beiden tragbaren Gegenstände befinden sich jeweils auch zwei Programme P1 und P2, die mit der relevanten Anwendung in Verbindung stehen und insbesondere die Erteilungsbestimmungen für diese oder jene Dienstleistung definieren.
  • Die Erfindung findet im Einsatz eines mit der erwogenen Dienstleistung verbundenen Verfahrens Anwendung, bei dem die gleichzeitige Anwesenheit der zwei tragbaren Gegenstände 21, 22 erfoderlich ist. Dazu werden zumindest bestimmte im tragbaren Gegenstand 21 eingetragene Rechte in das Übertragungsmodul 8 kopiert.
  • In einem ersten Schritt wird der tragbare Gegenstand 21 in den Leser 6 für tragbare Gegenstände eingeschoben und startet mit dem Übertragungsmodul 8 ein gegenseitiges Überprüfungsverfahren, bei dem überprüft wird, ob diese tatsächlich zum Einsatz beim Erbringen der erwogenen Dienstleistung befugt sind. Zum Beispiel erzeugt der tragbare Gegenstand eine willkürliche Zahl E und sendet diese an das Übertragungsmodul, welches eine auf seinen geschützten Schlüssel S und diese willkürliche Zahl E beruhende Berechnung durchführt und ein Rechnungsergebnis R zum tragbaren Gegenstand 21 sendet. Dieser führt seinerseits dieselbe auf seinen geschützten Schlüssel S und dieselbe willkürliche Zahl E beruhende Berechnung durch, um zu einem Ergebnis R' zu kommen und vergleicht die beiden Ergebnisse R, R'. Stimmen die Ergebnisse überein, sieht der tragbare Gegenstand das Übertragungsmodul als authentisch an. Ein Verfahren dieser Art wird insbesondere im französischen Patent 2.601.795 im Namen der Patentanmelderin beschrieben.
  • Das oben beschriebene Verfahren betrifft die Überprüfung des Übertragungsmoduls 8 durch den tragbaren Gegenstand 21. Umgekehrt kann das Übertragungsmodul 8 den tragbaren Gegenstand 21 gemäß einem analogen Verfahren überprüfen, wobei dieses Mal der Vergleich der Ergebnisse R, R' im Übertragungsmodul stattfindet.
  • Nach bestätigter gegenseitiger Überprüfung können das Übertragungsmodul 8 und der tragbare Gegenstand 21 entweder unverschlüsselt oder unter Anwendung eines Codierungsschlüssels Sc in verschlüsselter Form Informationen austauschen. Im zweiten Fall kann der Codierungsschlüssel vom Übertragungsmodul und vom tragbaren Gegenstand auf eine an sich bekannte Art ausgehend von einem in ihren geschützten Speicherzonen 11, 27 enthaltenen Algorithmus F, des gemeinsamen geschützten Schlüssels S und einer willkürlichen Zahl Ec, die vom Modul oder vom Gegenstand erzeugt wird und an den anderen dieser beiden Vorrichtungen übertragen wird, berechnet werden. Beim Verschlüsseln der Information durch eine der Vorrichtungen wird der Codierungsschlüssel Sc und ein Verschlüsselungsalgorithmus G zur Anwendung gebracht. Die andere Vorrichtung entschlüsselt die erhaltene Information mit denselben Parametern oder einem mit diesen verbundenen Codierungsschlüssel und – algorithmus.
  • Auf an sich bekannte Weise kann bei dem Verfahren vom Inhaber des tragbaren Gegenstands 21 verlangt werden, dass er sich unter Angabe eines vertraulichen Codes mittels einer Tastatur der Verarbeitungsvorrichtung 1 gegenüber diesem Gegenstand zu erkennen gibt, wobei der Code mit einem in der geschützten Speicherzone 27 des Gegenstands enthaltenen Referenzcode verglichen wird.
  • Ein zweiter Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht in der Übertragung vom tragbaren Gegenstand 21 in das Übertragungsmodul 8 aller für das Erbringen der erwogenen Dienstleistung erforderlichen Parameter. Insbesondere werden der geschützte Schlüssel K und das Programm P1 in die geschützte Speicherzone 11 des Übertragungsmoduls 8 übertragen und ermöglichen diesem, mit dem zweiten tragbaren Gegenstand 22 jegliche Operation, die die Anwendung dieses Schlüssels und dieses Programms erfordert, durchzuführen.
  • Es kann sich als notwendig erweisen, den Zeitraum, während dessen das Übertragungsmodul 8 die vom ersten tragbaren Gegenstand 21 übertragenen Rechte ausübt, zu begrenzen. Dazu ist im Übertragungsmodul 8 in dessen geschützten Zone 11 ein Programm integriert, das seine Funktion sperrt, wenn eine vorbestimmte, vom ersten tragbaren Gegenstand 21 übertragene Grenze erreicht wurde. Es kann sich dabei insbesondere um eine ab dem Zeitpunkt, an dem die Übertragung der Rechte eingetreten ist, ablaufende Betriebszeit handeln oder um eine Anzahl von Transaktionen, wobei die Definition einer Transaktion vom System vorgegeben wird und einer Einheit einer bestimmten Dienstleistung entsprechen kann, oder um eine Sitzung, also dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem der zweite tragbare Gegenstand 22 in die Verarbeitungsvorrichtung 1 eingeschoben wird und dem Zeitpunkt, an dem er wieder herausgezogen wird. Nach Ablauf des erlaubten Anwendungszeitraums sperrt sich das Übertragungsmodul und kann erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein zu dessen Freigabe befähigter tragbarer Gegenstand, wie zum Beispiel der erste tragbare Gegenstand 21, in den Leser 6 eingeschoben wird.
  • 2 zeigt eine mögliche Anwendung der Erfindung, bei der über die Eingabemittel der Verarbeitungsvorrichtung 1 eine Mitteilung M zustandegebracht wird, die vom ersten tragbaren Gegenstand 21 gezeichnet und zusammen mit der Zeichnung SG in den zweiten tragbaren Gegenstand 22 eingeführt werden muss.
  • In einem ersten Schritt 31 wird der erste tragbare Gegenstand 21 in den Leser 6 für tragbare Gegenstände der Verarbeitungsvorrichtung 1 eingeführt. Im folgenden Schritt 32 überprüft der erste tragbare Gegenstand 21 das Übertragungsmodul 8 auf vorausgehend beschriebene Weise. Im Falle einer bestätigten Überprüfung lädt der erste tragbare Gegenstand 21 seinen geschützten Schlüssel K und sein Programm P1 in die geschützte Zone 11 des Übertragungsmoduls 8 (Schritt 33). Anschließend wird der erste tragbare Gegenstand 21 aus der Verarbeitungsvorrichtung 1 (Schritt 34) herausgezogen und der zweite tragbare Gegenstand 22 an seiner Stelle eingeführt (Schritt 35).
  • Bei der Überprüfung des zweiten tragbaren Gegenstands 22 durch das Übertragungsmodul kommen der von letzterem erhaltene Schlüssel K und der Schlüssel Kd des tragbaren Gegenstands zum Einsatz. Die Überprüfung erfolgt auf vorausgehend beschriebene Weise. Dazu muss das Übertragungsmodul bei Erhalt eines vom tragbaren Gegenstand stammenden Diversifikationsparameters den diversifizierten Schlüssel Kd des tragbaren Gegenstands ausgehend von seinem Mutterschlüssel K neu berechnen. Dann wird die Mitteilung M, außer sie ist bereits im Speicher der Verarbeitungsvorrichtung 1 oder im Speicher des ersten tragbaren Gegenstands 21 vorhanden, vom Besitzer des ersten tragbaren Gegenstands 21 zum Beispiel über die Eingabemittel dieser Vorrichtung (Schritt 37) in die Vorrichtung eingegeben. Zur Formgestaltung der Mitteilung M können die Programme P1 und P2 zum Einsatz kommen.
  • Im folgenden Schritt 38 berechnet das Übertragungsmodul 8 die Zeichnung SG der Mitteilung M, wobei diese Zeichnung auf untrennbare Weise den Inhalt der Mitteilung mit der Identität des Senders dieser Mitteilung verbindet, d. h. im vorliegenden Fall mit dem geschützten Schlüssel K des ersten tragbaren Gegenstands 21. In der Praxis enthält das Übertragungsmodul in seiner geschützten Speicherzone 11 einen Algorithmus H zur Zeichnungsberechnung, der hier vorliegend ist oder vom ersten tragbaren Gegenstand 21 übertragen worden ist. Der Algorithmus H erbringt unter Berücksichtigung der Mitteilung M – vorzugsweise einer gekürzten Form davon – und des geschützten Schlüssels K des ersten tragbaren Gegenstands 21 ein Rechnungsergebnis, das der Zeichnung SG entspricht.
  • Im Schritt 39 werden die Mitteilung M und ihre Zeichnung SG in den Speicher 26 des zweiten tragbaren Gegenstands 22 übertragen. Letzterer wird anschließend aus der Verarbeitungsvorrichtung 1 (Schritt 40) herausgenommen.
  • Zusammenfassend wird also deutlich, dass das beschriebene Verfahren ermöglicht hat, die beiden tragbaren Gegenstände 21, 22 mit der Verarbeitungsvorrichtung 1 in einem gemeinsamen Verfahren zusammenwirken zu lassen und zwar unter Anwendung von nur einer einzigen Übertragungsleitung 7, die den Leser 6 für tragbare Gegenstände mit dem Mikroprozessor 2 der Verarbeitungsvorrichtung verbindet.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass vorausgehend benannte Algorithmen zum Erstellen eines diversifizierten Schlüssels Kd oder eines Codierungsschlüssels Sc, der Informationsverschlüsselung und der Zeichnungsberechnung vom selben Algorithmus gebildet werden können.
  • Obwohl vorausgehend symmetrische Algorithmen mit geschütztem Schlüssel aufgezeigt wurden, können selbstverständlich auch asymmetrische Algorithmen mit öffentlichem Schlüssel zum Einsatz kommen, so dass mindestens einer der tragbaren Gegenstände oder das Übertragungsmodul anstatt einem Geheimschlüssel einen öffentlichen Schlüssel enthält. Zum Beispiel legt die Einrichtung ursprünglich im zweiten tragbaren Gegenstand 22 eine dank dem Algorithmus erstellte Zeichnung in Abhängigkeit von Identifikationsdaten dieses Gegenstands und eines Geheimschlüssels an, wobei die Überprüfung dieses Gegenstands durch das Übertragungsmodul 8 einen zur Prüfung dieser Zeichnung entsprechenden öffentlichen Schlüssel zum Einsatz kommen lässt, der sich ursprünglich im Speicher des ersten tragbaren Gegenstands 21 befindet.
  • Unter den verschiedenen Anwendungen der Erfindung kann die im Gesundheitsbereich genannt werden, bei der der geschützte Schlüssel K die Rechte eines Arztes und der geschützte Schlüssel Kd die eines Patienten definiert, wobei das vorausgehend beschriebene Verfahren dem Arzt ermöglicht, in den tragbaren Gegenstand 22 des Patienten eine von einem Arzneimittelrezept gebildete Mitteilung einzugeben, die mit der Unterschrift des Arztes verbunden ist, welche von allen Einrichtungen geprüft werden kann, die die mit den Geheimschlüsseln K, Kd verbundenen öffentlichen Schlüssel besitzen.
  • Wenn der Dialog mit dem zweiten tragbaren Gegenstand 22 den gleichzeitigen Einsatz der Rechte von mehreren ersten tragbaren Gegenständen 21 erfordert, werden die erforderlichen Rechte dieser einzelnen tragbaren Gegenstände 21 nacheinander in das Übertragungsmodul 8 geladen, indem diese tragbaren Gegenstände nacheinander in den Leser 6 eingeführt werden. Anschließend wird der Dialog zwischen dem Übertragungsmodul 8 und dem zweiten tragbaren Gegenstand 22 hergestellt.
  • Die Erfindung gilt auch für den Fall, in dem der erste tragbare Gegenstand 21 nicht vor Ort mittels dem Leser 6 für tragbare Gegenstände mit der Verarbeitungsvorrichtung 1 dialogiert, sondern entfernt über eine Datenfernverarbeitungsleitung oder eine Telefonleitung, die mit der Übertragungsschnittstelle verbunden sind. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht, diese Leitung freizugeben, sobald die Informationsübertragung zwischen dem ersten tragbaren Gegenstand und der Verarbeitungsvorrichtung stattgefunden hat und sie anderen Aufgaben zuzuordnen, während die beiden tragbaren Gegenstände 21, 22 miteinander dialogieren.
  • Zudem gilt die Erfindung nicht nur für den Fall eines Dialogs zwischen den tragbaren Gegenständen, während die Verarbeitungsvorrichtung 1 nicht angeschlossen ist, sondern auch für den Fall, dass letztere in Hinblick auf einen Dialog mit einer entfernten Vorrichtung, die die gewollte Dienstleistung erbringt oder dabei zum Einsatz kommt, angeschlossen ist.

Claims (10)

  1. Lade-Verfahren einer Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) mit informationsverarbeitenden Mitteln (2), einem Speicher (3, 4) und Mitteln zur Kooperation (6) mit einem ersten tragbaren Gegenstand (21), der informationsverarbeitende Mittel (23) und einen permanenten Speicher (25) mit Daten (S, K) und/oder Programmen (P1) enthält, wobei das Verfahren folgende Schritte umfasst: – Herstellen einer Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21); – Übertragen der besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) aus dem Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in den Speicher (3, 4) der Informations-verarbeitungsvorrichtung und – Sperren der Funktion der Verarbeitungsvorrichtung nach einem bestimmten Ereignis, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungsvorrichtung ein Modul (8) mit Mitteln (9) zur Informationsverarbeitung und einem permanenten Speicher (10) mit einer geschützten Zone (11) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des Moduls zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, dass der permanente Speicher (25) des ersten tragbaren Gegenstands (21) eine geschützte Zone (27) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist und die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) enthält, dass man die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) in die geschützte Zone (11) des Moduls überträgt und dass das Sperren hervorrufende bestimmte Ereignis ein vorbestimmter Zeitraum oder eine vorbestimmte Anzahl an Transaktionen ist, wobei die geschützte Zone (11) des Moduls (8) dazu entsprechende Sperrinformationen enthält, die dazu geeignet sind, die Sperre auszulösen.
  2. Lade-Verfahren einer Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) zum Erbringen einer bestimmten Dienstleistung, die den Einsatz eines ersten tragbaren Gegenstands (21) und eines zweiten tragbaren Gegenstands (22) erfordert, wobei die Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) informationsverarbeitende Mittel (2), einen Speicher (3, 4) und Mittel zur Kooperation (6) mit einem tragbaren Gegenstand (21) umfasst und jeder tragbare Gegenstand informationsverarbeitende Mittel (23, 24) und einen permanenten Speicher (25, 26) mit Daten (S, K) und/oder Programmen (P1) enthält und das Verfahren folgende Schritte umfasst: – Herstellen einer Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21); – Übertragen der besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) aus dem Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in den Speicher (3, 4) der Verarbeitungsvorrichtung; – Herstellen einer Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung und dem zweiten tragbaren Gegenstand (22); und – Erbringen der besagten Dienstleistung unter Anwendung der besagten in das Modul (8) übertragenen Daten (K) und/oder Programme (P1) und der (Kd, P2) im zweiten tragbaren Gegenstand (22) enthaltenen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungsvorrichtung ein Modul (8) mit Mitteln (9) zur Informationsverarbeitung und einem permanenten Speicher (10) mit einer geschützten Zone (11) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des Moduls zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, dass der permanente Speicher (25) jedes tragbaren Gegenstands (21) eine geschützte Zone (27) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist und die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) enthält, wobei diese Daten und/oder Programme die jeweiligen Rechte und Verpflichtungen dieser tragbaren Gegenstände gegenüber der besagten Dienstleistung definieren und dass man diese Daten (K) und/oder Programme (P1) vom Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in die geschützte Zone (11) des Moduls überträgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2 zur Herstellung eines Dialogs zwischen dem ersten und zweiten tragbaren Gegenstand, das die Anwendung der besagten Daten (K, Kd) und/oder Programme (P1, P2) aus den geschützten Zonen dieser tragbaren Gegenstände erfordert, wobei bei diesem Verfahren, nachdem der zweite tragbare Gegenstand mit der Verarbeitungsvorrichtung zusammenwirkt, das Modul (8) und der zweite tragbare Gegenstand (22) unter Anwendung der besagten Daten und/oder Programme miteinander in Kommunikation gebracht werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem die in das Modul (8) übertragenen Daten des ersten tragbaren Gegenstands (21) einen geschützten Schlüssel (K) umfassen, der mit einem anderen Schlüssel (Kd) in der geschützten Zone (28) des Speichers des zweiten tragbaren Gegenstands (22) derart korreliert, dass das Modul und der zweite tragbare Gegenstand eine gegenseitige auf diese beiden Schlüssel basierende Verschlüsselungsprozedur anwenden können.
  5. Verfahren nach irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, bei dem der erste tragbare Gegenstand (21) in der geschützten Zone (27) seines Speichers einen Schlüssel (S) enthält, der mit einem anderen Schlüssel (S) in der geschützten Zone (11) des Modulspeichers (8) korreliert und bei dem vor der Übertragung der Daten oder Programme in das Modul eine gegenseitige Verschlüsselungsprozedur zwischen dem ersten tragbaren Gegenstand und dem Modul ausgeführt wird, die auf diese zwei Schlüssel (S) beruht.
  6. Verfahren nach irgendeinem der vorausgehenden Ansprüche, bei dem der erste tragbare Gegenstand (21) einen Schlüssel und einen Verschlüsselungsalgorithmus enthält, während das Modul (8) einen Schlüssel und einen Entschlüsselungsalgorithmus enthält, die jeweils mit dem Schlüssel und dem Algorithmus des ersten tragbaren Gegenstands konelieren, wobei das Verfahren darüber hinaus darin besteht, die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) im ersten tragbaren Gegenstand vor deren Übertragung in das Modul mittels dem Schlüssel und dem Verschlüsselungsalgorithmus zu verschlüsseln und diese Daten und/oder Programme im Modul nach deren Übertragung mittels dem Schlüssel und dem Enrschlüsselungsalgorithmus zu entschlüsseln.
  7. Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) mit informationsverarbeitenden Mitteln (2), einem Speicher (3, 4) und Mittel zur Kooperation (6) mit einem ersten tragbaren Gegenstand (21), wobei der erste tragbare Gegenstand informationsverarbeitende Mittel (23) und einen permanenten Speicher (25) mit Daten (S, K) und/oder Programmen (P1) umfasst und die Verarbeitungsvorrichtung Mittel zum Auslösen und Kontrollieren einer Dialogprozedur zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21) umfasst, nämlich: – Mittel zur Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21); – Mittel zum Übertragen der besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) vom Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in den Speicher (3, 4) der Verarbeitungsvorrichtung; und – Mittel zum Sperren der Funktion der Verarbeitungsvorrichtung nach einem bestimmten Ereignis, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungsvorrichtung ein Modul (8) mit informationsverarbeitenden Mitteln (9) und einem permanenten Speicher (10) mit einer geschützten Zone (11) umfasst, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des Moduls zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, dass der permanente Speicher (25) des ersten tragbaren Gegenstands (21) eine geschützte Zone (27) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist und die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) enthält, dass man die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) in die geschützte Zone (11) des Moduls überträgt und dass das Sperren hervorrufende bestimmte Ereignis ein vorbestimmter Zeitraum oder eine vorbestimmte Anzahl an Transaktionen ist, wobei die geschützte Zone (11) des Moduls (8) dazu entsprechende Sperrinformationen enthält, die dazu geeignet sind, die Sperre auszulösen.
  8. Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) zum Erbringen einer bestimmten Dienstleistung, die den Einsatz eines ersten tragbaren Gegenstands (21) und eines zweiten tragbaren Gegenstands (22) erfordert, wobei die Informationsverarbeitungsvorrichtung (1) informationsverarbeitende Mittel (2), einen Speicher (3, 4) und Mittel zur Kooperation (6) mit einem tragbaren Gegenstand (21) umfasst und jeder tragbare Gegenstand informationsverarbeitende Mittel (23, 24) und einen permanenten Speicher (25, 26) mit Daten (S, K) und/oder Programmen (P1) umfasst und die Verarbeitungsvorrichtung Mittel zum Auslösen und Kontrollieren einer Dialogprozedur zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21) umfasst, nämlich: – Mittel zum Herstellen einer Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung (1) und dem ersten tragbaren Gegenstand (21); – Mittel zum Übertragen der besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) aus dem Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in den Speicher (3, 4) der Verarbeitungsvorrichtung; – Mittel zum Herstellen einer Kooperation zwischen der Verarbeitungsvorrichtung und dem zweiten tragbaren Gegenstand (22); und – Mittel zum Erbringen der besagten Dienstleistung unter Anwendung der besagten in das Modul (8) übertragenen Daten (K) und/oder Programme (P1) und der (Kd, P2) im zweiten tragbaren Gegenstand (22) enthaltenen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verarbeitungsvorrichtung ein Modul (8) mit Mitteln (9) zur Informationsverarbeitung und einem permanenten Speicher (10) mit einer geschützten Zone (11) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des Moduls zumindest zum Schreiben unzugänglich ist, dass der permanente Speicher (25) jedes tragbaren Gegenstands (21) eine geschützte Zone (27) einschließt, die für die Verarbeitungsmittel zum Lesen und Schreiben zugänglich ist, jedoch außerhalb des tragbaren Gegenstands zumindest zum Schreiben unzugänglich ist und die besagten Daten (K) und/oder Programme (P1) enthält, wobei diese Daten und/oder Programme die jeweiligen Rechte und Verpflichtungen dieser tragbaren Gegenstände gegenüber der besagten Dienstleistung definieren und dass man diese Daten (K) und/oder Programme (P1) vom Speicher des ersten tragbaren Gegenstands in die geschützte Zone (11) des Moduls überträgt.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, bei der die speziell zum Auslösen und Kontrollieren der Dialogprozedur zwischen dem Modul (8) und dem oder jedem tragbaren Gegenstand (21, 22) eingerichteten Mittel ein im Speicher (3, 4) der Verarbeitungsvorrichtung (1) enthaltenes Programm umfassen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, die Mittel zum Sperren der Funktion des Moduls über einen vorbestimmten Zeitraum oder über eine vorbestimmte Anzahl von Transaktionen hinaus umfasst, wobei die geschützte Zone (11) des Moduls (8) dazu entsprechende Sperrinformationen enthält, die dazu geeignet sind, die besagte Sperre auszulösen.
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