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BEREICH DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einführungsvorrichtung in einer Öffnung und
insbesondere eine Einführungsöffnung in
einer Öffnung
zum Einführen
beispielsweise einer chirurgischen Vorrichtung in eine Öffnung eines
Körpers.
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HINTERGRUND
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Es
gibt viele chirurgische Vorgänge,
die es erfordern, daß ein
chirurgisches Instrument in eine Öffnung eines Körpers eingeführt werden
muß. Ein diesbezügliches
Beispiel ist ein chirurgisches Verfahren zum Resektionieren eines
krebsbefallenen oder anomalen Gewebes aus einem gastrointestinalen Trakt
durch das Einführen,
beispielsweise Einsetzen, eines kreisförmigen Drahtöseninstruments über die Mundhöhle oder
Afteröffnung
des Patienten.
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Eines
der Probleme, das man während
chirurgischer Vorgänge
dieses Typs erfuhr, ist es, daß die Öffnung des
Körpers
beschädigt
werden kann, wenn das chirurgische Instrument in die Öffnung eingeführt werden
soll oder eingeführt
wurde. Dies ist insbesondere problematisch, wenn die Öffnung,
in welche die chirurgische Vorrichtung eingeführt werden soll, schwaches
bzw. zartes Gewebe aufweist, das beim Kontakt leicht beschädigt wird,
beispielsweise Gewebe der Mundhöhle.
Ein anderes Problem, das man während
chirurgischer Vorgänge
dieses Typs erfuhr, ist es, daß das
chirurgische Instrument beschädigt
werden kann, wenn das chirurgische Instrument in die Öffnung eingeführt werden
soll oder eingeführt
wurde. Es kann besonders wichtig sein, eine Beschädigung der
chirurgischen Vorrichtung zu vermeiden, da ein Patient auch verletzt
werden kann, falls die chirurgische Vorrichtung nicht richtig funktioniert.
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Während wesentliche
Fortschritte bei der Miniaturisierung chirurgischer Instrumente
stattgefunden haben, gibt es immer noch viele chirurgische Instrumente,
die fast so groß sind
wie, von gleicher Größe sind
wie oder größer sind
als die Größe der Öffnung,
in die es erforderlich ist, das chirurgische Instrument einzuführen. Da
die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung entweder der Öffnung oder
der chirurgischen Vorrichtung sich erhöhen kann, wenn sich die Größe der chirurgischen
Vorrichtung relativ zur Größe der Öffnung,
in die das chirurgische Instrument eingeführt werden soll, vergrößert, riskieren herkömmliche
chirurgische Vorrichtungen und Vorgänge bzw. Verfahren immer noch
eine Beschädigung
der chirurgischen Vorrichtung und/oder der Öffnung.
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Daher
besteht eine Notwendigkeit für
eine Vorrichtung, welche die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung einer
chirurgischen Vorrichtung und/oder einer Öffnung minimiert, wenn die
chirurgische Vorrichtung in die Öffnung
eingeführt
wird.
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Die
GB-A-2 031 733 offenbart
eine Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung,
die ein rohrförmiges
Teil umfaßt,
das ein distales Ende und ein proximales Ende hat, wobei das dehnbare
distale Ende einen Schlitz aufweist und wobei das distale Ende einstellbar
ist zwischen einer ersten Position zum Einführen in eine Öffnung und
einer zweiten Position, wenn es einmal in die Öffnung eingeführt ist.
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Die
EP-A-0 093 101 offenbart
eine Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
mit einem vorderen Ende, das einen reduzierten Außendurchmesser
hat und das mit einem expandierbaren bzw. aufweitbaren Abschnitt
versehen ist, der dazu vorgesehen ist, den Durchgang einer chirurgischen
Vorrichtung zuzulassen.
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Die
WO-A-96/23536 offenbart
eine Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung,
welche einen länglichen,
rohrförmigen
Körper
umfaßt,
der eine Ventileinrichtung hat, die distal von dem rohrförmigen Körper vorsteht,
um einen Fluidstrom durch den rohrförmigen Körper zu verhindern. Diese Ventileinrichtung
hat in einem Ausführungsbeispiel
einen Schlitz, der es dem distalen Ende ermöglicht, sich aufzuöffnen und
läßt den Durchgang
eines chirurgischen Instruments zu.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einführvorrichtung in einer Öffnung zum
Einführen
beispielsweise einer chirurgischen Vorrichtung in beispielsweise
eine Öffnung
eines Körpers,
wie dies in Anspruch 1 beansprucht ist. Die Einführungsvorrichtung in einer Öffnung weist
ein rohrförmiges
Teil auf, das ein distales und ein proximales Ende hat. Das distale
Ende ist einstellbar zwischen einer ersten Position bzw. Ausgestaltung
zur Einführung
in eine Öffnung
und einer zweiten Position bzw. Ausgestaltung, in der es einmal
in die Öffnung
eingeführt
ist.
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Bei
einem anderen beispielhaften Ausführungsbeispiel nicht entsprechend
der vorliegenden Erfindung, weist die Einführungsvorrichtung eine rohrförmige Hülle auf.
Der Durchmesser des proximalen Endes der Hülle ist größer als der Durchmesser des
distalen Endes der Hülle.
Beispielsweise kann die Hülle
ein allgemein konisch geformtes oder sich verjüngendes, distales Ende haben.
Der Durchmesser des distalen Endes kann expandierbar sein, um den
Durchgang eines chirurgischen Instruments zu erlauben, dessen Durchmesser
größer ist
als der Durchmesser des distalen Endes. Das distale Ende kann beispielsweise
einen Schlitz, eine Naht oder einen geschwächten Bereich aufweisen, der/die
es erlaub(t)(en), daß sich
der Durchmesser vergrössert. Alternativ
oder zusätzlich
kann das distale Ende aus einem dehnbaren Material, wie beispielsweise
einem elastomeren Werkstoff, ausgebildet sein, das es erlaubt, daß sich der
Durchmesser des proximalen Endes vergrössert.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1A ist
eine Seitenansicht, die eine Einführungsvorrichtung in eine Öffnung in
einer geschlossenen Position, nicht gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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1B ist
eine Seitenansicht, die in einer offenen Position die in 1A dargestellte
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
darstellt;
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2A ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Einführungsvorrichtung in einer Öffnung gemäß einem
beispielhaften Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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2B ist
eine teilweise perspektivische Ansicht, die weitere Details eines
proximalen Endes der in 2A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
darstellt;
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2C ist
eine teilweise Seitenansicht, die weitere Details eines distalen
Endes der in 2A dargestellten Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
in einer geschlossenen Position darstellt;
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2D ist
eine Seitenansicht, die weitere Details des distalen Endes der in 2A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
in einer offenen Position darstellt;
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3A ist
eine Seitenansicht, die eine Einführungsvorrichtung in einer Öffnung nicht
entsprechend der vorliegenden Erfindung darstellt;
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3B ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung;
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3C ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht, die weitere Details eines
angebrachten distalen Abschnitts der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
darstellt;
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3D ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht, die weitere Details eines
gelösten
distalen Abschnitts der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
darstellt;
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3E ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung,
die einen darin eingesetzten zweiten rohrförmigen Körper hat;
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3F ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung,
bei welcher der zweite rohrförmige
Körper
weiter darin eingeführt
ist; und
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3G ist
eine teilweise Querschnittsseitenansicht der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung,
bei welcher der distale Abschnitt teilweise dort hindurch zurückgezogen
wurde.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einführungsvorrichtung in einer Öffnung,
die beispielsweise verwendet werden kann zum Einführen oder Einsetzen
beispielsweise einer chirurgischen Vorrichtung in eine Öffnung wie
beispielsweise eine Mundhöhle
eines Körpers.
Lediglich zu beispielhaften Zwecken, wird die vorliegende Erfindung
hier im folgenden im Zusammenhang mit einer Einführungsvorrichtung in einer Öffnung beschrieben,
die dazu verwendet wird, um eine chirurgische Vorrichtung in eine Öffnung eines
Körpers
einzuführen
oder einzusetzen. Es sollte jedoch anerkannt werden, daß die vorliegende
Erfindung auch verwendet werden kann beim Einführen oder Einsetzen von jeglichem,
wie beispielsweise der Hand eines Chirurgen, einer implantierbaren
medizinischen Vorrich tung, etc. in eine Öffnung eines Körpers. Zusätzlich oder
alternativ sollte anerkannt werden, daß die vorliegende Erfindung
auch verwendet werden kann zum Weiten oder auf andere Weise Verändern der
Form einer Öffnung eines
Körpers
zu Zwecken, die nicht dem Einführen oder
Einsetzen von irgendetwas in die Öffnung eines Körpers dienen,
beispielsweise, um es einem Chirurgen zu ermöglichen, von außen das
Innere der Öffnung
zu betrachten, ohne darin irgendetwas einzuführen oder einzusetzen. Noch
weiter sollte erkannt werden, daß die vorliegende Erfindung
auch verwendet werden kann zum Einführen oder Einsetzen eines Elementes
in jegliche Art Öffnung,
nicht nur eine Öffnung
eines Körpers.
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Vorteilhaft
kann die Einführungsvorrichtung in
einer Öffnung
nach der vorliegenden Erfindung so funktionieren, daß sie eine
Beschädigung
entweder der Öffnung
des Körpers
oder des chirurgischen Instruments verhindert, wenn das chirurgische
Instrument in die Öffnung
eingeführt
oder eingesetzt werden soll oder eingeführt oder eingesetzt wurde.
Zusätzlich
oder alternativ, kann die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
so funktionieren, daß ein
chirurgisches Instrument mit einem relativ großen Durchmesser durch eine Öffnung mit
einem dazu relativ kleineren Durchmesser gelangen kann, ohne die Öffnung zu
beschädigen.
Vorzugsweise hat die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
eine erste Position oder Anordnung, in welcher die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
so ausgestaltet ist, daß sie leicht
in eine Öffnung
einsetzbar ist. Zusätzlich
ist die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
einstellbar in eine zweite Position oder Anordnung bzw. einen Zustand,
in welcher die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
durch sie hindurch beispielsweise ein größeres chirurgisches Instrument
aufnehmen kann durch beispielsweise Beibehalten, Dehnen oder in
anderer Weise Ändern
der Form einer Öffnung,
so daß die größere chirurgische
Vorrichtung darin eingesetzt und positioniert werden kann. Vorzugsweise
ist die Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung
so ausgestaltet, daß sie
sterilisierbar ist und es ermöglicht, daß sie mehr
als einmal verwendet werden kann.
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1A und 1B stellen
eine Einführungsvorrichtung 100 in
einer Öffnung
in einer ersten Position bzw. einer zweiten Position bzw. jeweiligen Zuständen dar,
die geeignet ist zum Einführen
einer chirurgischen Vorrichtung in eine Öffnung eines Körpers, jedoch
nicht in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist die Einführungsvorrichtung 100 in
einer Öffnung
ein allgemein rohrförmiges
Teil 1 auf. Das rohrförmige
Teil 1 hat ein proximales Ende 1a und ein distales
Ende 1b. Ein Durchmesser des distalen Endes 1b ist
in der ersten Position kleiner als der Durchmesser des proximalen
Endes 1a. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das distale
Ende 1b im allgemeinen konisch oder verjüngt sich
in der ersten Position. Zudem weist das distale Ende 1b in
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
einen länglichen
Schlitz 2 auf.
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1B stellt
die Einstellbarkeit des distalen Endes 1b dar. Spezieller,
zeigt 1B, daß in der zweiten Position das
distale Ende 1b derart eingestellt ist, daß ein Durchmesser
des distalen Endes 1b vergrößert ist, beispielsweise aufgeweitet
bzw. expandiert, relativ zu dem Durchmesser des distalen Endes 1b in
der ersten Position. Beispielsweise ist der innere Durchmesser des
distalen Endes 1b aufgeweitet, um es einer chirurgischen
Vorrichtung, wie beispielsweise einer chirurgischen Vorrichtung
mit einem Durchmesser, der größer ist
als der Durchmesser des distalen Endes 1b in der ersten
Position, zu erlauben, dort hindurch zu gelangen. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist das distale Ende 1b durch Öffnen des Längsschlitzes 2 einstellbar.
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Im
Betrieb, ist das distale Ende
1b des rohrförmigen Teils
1 in
eine Öffnung
eingeführt
und wird in einer distalen Richtung vorwärtsbewegt, bis es eine gewünschte Position
innerhalb der Öffnung
erreicht. Der relativ kleinere Durchmesser am distalen Ende
1b ermöglicht es
der Einführungsvorrichtung
100 in
einer Öffnung,
leichter in die Öffnung
eingeführt
und in diese vorwärtsbewegt
zu werden. Vorzugsweise und wenn die Einführungsvorrichtung
100 in
einer Öffnung
in der gewünschten
Position positioniert ist, verbleibt das proximale Ende
1a des
rohrförmigen
Teils
1 außerhalb
der Öffnung.
Ein chirurgisches Instrument, das sterilisierbar sein kann, kann dann
in das rohrförmige
Teil
1 eingeführt
und distal durch dieses hindurch vorwärtsbewegt werden. Das chirurgische
Instrument kann beispielsweise ein an einem elastischen Schaft eines
elektromechanischen Antriebs befestigtes, chirurgisches Instrument
aufweisen, wie dies beispielhaft beschrieben ist in dem
US-Patent Nr. 6,443,973 mit
dem Titel "Electromechanical
Driver Device for Use with Anastomosing, Stapling and Resecting
Instruments", angemeldet
am 2. Juni 1999, dem
US-Patent
Nr. 6,716,233 mit dem Titel "An Electromechanical Driver and Remote
Surgical Instruments Attachments having Computer-Assisted Control
Capabilities", angemeldet
am 2. Februar 2000, dem
US-Patent
Nr. 6,517,565 mit dem Titel "Carriage Assembly for Controlling a
Steering Wire Steering Mechanism Within a Flexible Shaft", angemeldet am 22.
Februar 2000, dem
US-Patent Nr.
6,315,184 mit dem Titel "Stapling Device for Use With An Electromechanical
Driver Device For User with an Anastomosing, Stapling and Resecting
Instruments", dem
US-Patent Nr. 6,264,087 mit
dem Titel "Parallel
Jaw Device For Use With An Electromechanical Driver Device", dem
US-Patent Nr. 6,348,061 , mit dem Titel "Vessel And Lumen
Expander Attachment For Use With An Electromechanical Driver Device", dem
US-Patent Nr. 6,488,197 mit dem Titel "Fluid Delivery Device
For Use With Anastomosing, Resecting and Stapling Instruments", angemeldet am 22.
Februar 2000, dem
US-Patent Nr. 6,491,201 mit
dem Titel "A Fluid
Delivery Mechanism For Use With Anastomosing, Resecting and Stapling Instruments", angemeldet am 22.
Februar 2000, dem
US-Patent Nr.
6,533,157 mit dem Titel "A Tissue Stapling Attachment For Use
With An Electromechanical Driver Device", angemeldet am 22. Februar 2000, der
US- Patentanmeldung
2002/0049454 mit dem Titel "Electro-Mechanical Surgical
Device", angemeldet
am 22. Juni 2001, der US-Patentanmeldung mit der Seriennumer 10/098217
mit dem Titel "Trocar
Device", angemeldet
am 14. März
2002, der US- Patentanmeldung
2002/00165541 mit dem Titel "Bipolar
Or Ultrasonic Surgical Device",
angemeldet am 22. April 2002, der US-Patentanmeldung 2002/00165444
mit dem Titel "Imaging
Device", angemeldet
am 22. April 2002, der US-Patentanmeldung mit der Seriennumer 60/352,726
mit dem Titel "Surgical
Imaging Device",
angemeldet am 30. Januar 2002, der US-Patentanmeldung 2003/00105478 mit
dem Titel "Surgical
Device", angemeldet
am 30. November 2001, der US-Patentanmeldung 2003/00130677 mit dem
Titel "A Surgical
Device", angemeldet
am 8. März
2002 und der US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 60/388,644
mit dem Titel "Surgical
Device, angemeldet am 14. Juni 2002.
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Wenn
das chirurgische Instrument das distale Ende 1b des rohrförmigen Teils 1 erreicht
hat, kann der Durchmesser des distalen Endes 1b eingestellt werden,
beispielsweise aufgeweitet werden, damit es zumindest einem Abschnitt
des chirurgischen Instruments ermöglicht wird, in das distale
Ende 1b einzutreten, beispielsweise sich durch dieses zu
erstrecken. Die Weitung des distalen Endes 1b kann beispielsweise
bewirkt werden durch die Kraft des chirurgischen Instruments, die
auf die innere Wand des rohrförmigen
Teils 1 ausgeübt
wird. In dem in den 1A und 1B gezeigten
Beispiel, weitet sich das distale Ende 1b über den
Längsschlitz 2,
beispielsweise über
die Trennung der Seiten 2a und 2b des Schlitzes 2,
um es dem chirurgischen Instrument zu erlauben, dort hindurch zu
gelangen.
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Während das
Ausführungsbeispiel
der 1A bis 1B zeigt,
daß das
distale Ende 1b des rohrförmigen Teils 1 einstellbar,
beispielsweise weitbar sein kann, sind alternative Anordnungen möglich, bei
denen das gesamte rohrförmige
Teil 1 einstellbar ist. Während das Ausführungsbeispiel
der 1A bis 1b zeigt, daß das distale Ende 1B des rohrförmigen Teils 1 über einen
Schlitz 2 einstellbar, beispielsweise aufweitbar, sein
kann, sind des weiteren alternative Anordnungen zum Vorsehen einer Einstellbarkeit
in Bezug auf das distale Ende 1b ebenfalls möglich. Beispielsweise
kann das distale Ende 1b des rohrförmigen Teils 1 aus
einem dehnbaren Material, wie beispielsweise einem Elastomermaterial,
ausgebildet sein, wobei die Kraft des chirurgischen Instruments,
beispielsweise eines chirurgischen Instruments mit einem Durchmesser,
der größer ist
als der Durchmesser des distalen Endes 1B in einer ersten
Position, auf die innere Wand des rohrförmigen Teils 1 das
Material des distalen Endes 1b dehnen, so daß es dem
Durchmesser des distalen Endes 1b erlaubt wird, sich zu
vergrößern und
dem chirurgischen Instrument, dort hindurchzugelangen. Alternativ
oder zusätzlich,
kann das distale Ende 1b des rohrförmigen Teils 1 eine
oder mehrere Nähte, Perforationen
oder Schwächungsbereiche
aufweisen, die reißen,
aufspringen oder sich auf andere Weise öffnen oder dehnen, um es dem
inneren Durchmesser des distalen Endes 1b des rohrförmigen Teils 1 zu
erlauben, sich zu vergrößern.
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Die 2A bis 2D stellen
eine Einführungsvorrichtung 200 in
einer Öffnung
in Übereinstimmung
mit einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel und wie in 2A gezeigt,
weist die Einführungsvorrichtung 200 in
einer Öffnung
ein rohrförmiges
Teil 21 auf, das ein proximales Ende 21a und ein distales
Ende 21b hat. Das distale Ende 21b des rohrförmigen Teils 21 weist
eine längs
verlaufende, V-förmige Öffnung oder
einen Schlitz 21e auf, wobei ein distales Ende der Öffnung 21e aufgeweiteter
ist in der offenen Position als ein proximales Ende der Öffnung 21e.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
weist jede der Seiten 21c, 21d der Öffnung 21e mehrere Löcher 22 auf,
durch die ein Faden 22a geflochten, gefädelt oder geschnürt werden
kann. Das proximale Ende 21a des rohrförmigen Teils 21 weist
eine Betätigungsvorrichtung 20 auf.
Die Betätigungsvorrichtung 20 kann
einen Ring 25 oder ähnliches
zum Greifen des Fadens 22a aufweisen.
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Wie
weiter detailliert in 2B gezeigt ist, kann der Ring 25 ein
Loch 25a aufweisen, durch das beide Enden des Fadens 22a gelangen.
Insbesondere sind das erste und zweite Ende des Fadens 22a innerhalb
des Lochs 22 an dem distalen Ende 21b der Einführungsvorrichtung 100 in
einer Öffnung
eingeflochten bzw. eingefädelt,
verlaufen durch das Innere des rohrförmigen Teils 21 und
treten über
die Löcher 23 bzw. 27a aus.
Das erste und zweite Ende des Fadens 22a sind an dem Ring 25 durch
das Loch 25a über
einen Würgering 26 befestigt.
Wie gezeigt, kann das Loch 27a einen Seilring bzw. eine Öse 27 aufweisen,
um beispielsweise die Reibung des Fadens 22a an den Seiten
des Lochs 27a zu verringern.
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Vor
dem Einsetzen der Einführungsvorrichtung 200 in
einer Öffnung,
kann der Ring 25 bewegt werden, beispielsweise in eine
proximale Richtung gezogen werden, um die Seiten 21c und 21d der Öffnung 21e zusammenzuziehen
und dabei den Durchmesser des distalen Endes 21b des rohrförmigen Teils 21 zu
reduzieren, wie dies in 2C dargestellt ist.
Der reduzierte Durchmesser des distalen Endes 21b des rohrförmigen Teils 21 erlaubt
ein leichteres Einsetzen der Einführungsvorrichtung 200 in
einer Öffnung
in eine Öffnung.
Nachdem die Einführungsvorrichtung 200 in
einer Öffnung
in eine Öffnung
eingesetzt wurde und sich in einer gewünschten Position befindet,
kann der Durchmesser des distalen Endes 21b des rohrförmigen Teils 21,
wie in 2D dargestellt, vergrößert werden,
so daß ein
chirurgisches Instrument dort hindurchgeführt werden kann. Um den Durchmesser
des distalen Endes 21b des rohrförmigen Teils 21 zu
vergrößern, kann
der Ring 25 in eine entgegengesetzte Richtung, beispielsweise
in eine distale Richtung, bewegt werden und löst dabei den Zug auf den Faden 22a.
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Es
dürfte
erkennbar sein, daß verschiedenste
unterschiedliche Anordnungen Verwendung finden können, um den Faden 22a durch
die Löcher 22 an dem
distalen Ende 21b des rohrförmigen Teils 21 einzuflechten
und den Faden 22a an einer Betätigungsvorrichtung 20,
wie beispielsweise dem Ring 25, an dem proximalen Ende 21a des
rohrförmigen
Teils 21, zu befestigen. Beispielsweise kann bei einem
anderen, beispielhaften Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung der Würgering 26 an
dem rohrförmigen
Teil 21, an einer proximalen Seite des Lochs 27a,
befestigt werden. Die ersten und zweiten Enden des Fadens 22a können durch
das Loch 25a des Rings 25 verlaufen, um mit dem
Würgering 26 verbunden
zu werden. Der Ring 25 kann dann in eine Richtung, beispielsweise
distal, bewegt werden, um den Durchmesser des distalen Endes 21b des
rohrförmigen
Teils 21 zu mindern, und in eine entgegengesetzte Richtung,
beispielsweise proximal, um den Durchmesser des distalen Endes 21b des
rohrförmigen
Teils 21 zu vergrößern.
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Die 3A bis 3G zeigen
eine Einführungsvorrichtung 400 in
einer Öffnung
und deren Gebrauch dar, jedoch nicht in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel,
ist ein allgemein rohrförmiges
Teil 300 mit einem distalen Abschnitt 310, beispielsweise
einem Nasenkonus, an einem seiner distalen Enden 315, versehen.
Das rohrförmige
Teil 300 kann beispielsweise aus einem Teflonmaterial ausgebildet
sein. Der distale Abschnitt 310 ist so ausgestaltet, daß er lösbar an
dem distalen Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 montiert
ist. Der distale Abschnitt 310 kann allgemein konisch geformt
oder verjüngt
sein, so daß ein distales
Ende des distalen Abschnitts 310 einen kleineren Durchmesser
hat als ein proximales Ende des distalen Abschnitts 310 und
des rohrförmigen
Teils 300. Der distale Abschnitt 310 ist allgemein
so bemessen und geformt, daß er
in eine Öffnung
eingesetzt werden kann. Der distale Abschnitt 310 kann ein
offenes oder geschlossenes distales Ende haben und kann beispielsweise
sich verjüngende,
konische, kegelstumpfförmige,
abgestumpfte, etc. Form haben. Das proximale Ende 325 des
distalen Abschnitts 310 kann allgemein ringförmig sein,
um an dem distalen Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 anbringbar
zu sein. Bei diesem Ausführungsbeispiel,
kann der distale Abschnitt 310 zumindest zum Teil aus einem elastischen
Material ausgebildet sein, beispielsweise einem elastomeren Material.
Der distale Abschnitt 310 kann beispielsweise um das distale
Ende 315 des rohrförmigen
Teils 300 gedehnt sein. Zusätzlich oder alternativ können andere
Verfahren und/oder Vorrichtungen verwendet werden, um den distalen Abschnitt 310 an
dem distalen Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 anzubringen,
einschließend
die nicht-einschränkenden
Beispiele: Eine elektrische Verbindung, ein Kleber, eine klebrige
Zusammensetzung, ein Kopplungsteil, ein Befestigungselement, ein
Material, das sich molekular mit dem Material des rohrförmigen Teils
verbindet, etc.
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3B ist
eine teilweise Querschnittsansicht der in 3A dargestellten
Einführungsvorrichtung 400 in
einer Öffnung.
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Wie
in 3B gezeigt, weist das proximale Ende 325 des
distalen Abschnitts 310 eine ringförmige Nut 320 auf.
Die ringförmige
Nut 320 ist so ausgestaltet, daß sie das distale Ende 315 des
rohrförmigen
Teils 300 aufnimmt. 3C zeigt
weitere Details eines Abschnitts der ringförmigen Nut 320. Wie
in 3C gezeigt, ist die ringförmige Nut 300 so ausgestaltet,
daß sie über Reibung
zwischen gegenüberliegenden
Elementen 320a und 320b das distale Ende 315 des
rohrförmigen
Teils 300 hält.
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Wie
oben festgehalten, kann bei diesem Ausführungsbeispiel der distale
Abschnitt 310 aus einem elastischen, beispielsweise elastomeren
Material, gebildet sein. 3D stellt
den Abschnitt der in 3C gezeigten, ringförmigen Nut 320 dar,
wenn das distale Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 nicht darin
eingesetzt ist. Wie in 3D gezeigt, ist das proximale
Ende 325 des distalen Abschnitts 310, in dem die
ringförmige
Nut 320 aufgenommen ist, vorgespannt, um sich nach innen
zu biegen, um beispielsweise einen reduzierten Durchmesser zu haben,
wenn das distale Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 nicht
in die ringförmige
Nut 320 eingesetzt ist. Vorzugsweise ist das proximale
Ende 325 des distalen Abschnitts 310 derart ausreichend
vorgespannt, daß wenn
das distale Ende 315 des rohrförmigen Teils 300 nicht
in die ringförmige
Nut 320 eingesetzt ist, das einwärts gebogene, proxi male Ende 325 des
distalen Abschnitts 310 einen äußeren Durchmesser hat, der
kleiner ist als ein innerer Durchmesser des rohrförmigen Teils 300.
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Die 3E bis 3G stellen
den Gebrauch der in den 3A bis 3B gezeigten
Einführungsvorrichtung 300 in
einer Öffnung
dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel,
wird die Einführungsvorrichtung 400 in
einer Öffnung
mit einer rohrförmigen Einführvorrichtung 330 verwendet.
Beispielsweise zeigt die 3E die
Einführungsvorrichtung 400 in einer Öffnung,
die eine rohrförmige
Einführvorrichtung 330 hat,
die durch sie hindurch eingesetzt ist. In einem Ausführungsbeispiel
ist die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 aus
einem Teflonmaterial ausgebildet. Die rohrförmige Einführvorrichtung 330 ist
verschieblich in dem rohrförmigen
Teil 300 aufnehmbar und derart ausgestaltet, daß sie eine
innere Wand 311 des distalen Abschnitts 310 kontaktiert.
Vorzugsweise hat die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 eine
ausreichende Länge,
derart, daß wenn
sie vollständig über das
rohrförmige
Element 300 eingesetzt ist, ein proximales Ende 330a der
rohrförmigen
Einführvorrichtung 330 sich über ein
proximales Ende 300a des rohrförmigen Teils 300 erstreckt
und eine Bedienung der rohrförmigen
Einführvorrichtung 330 durch
einen Chirurgen außerhalb
der Öffnung
zuläßt.
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Die
Einführungsvorrichtung
in einer Öffnung der 3E weist
des weiteren eine Regenerierungsvorrichtung, wie beispielsweise
einen Faden 340, auf, der an der inneren Wand 311 des
distalen Abschnitts 310 angebracht ist. Vorzugsweise verläuft ein
proximales Ende 340a des Fadens 340 über das proximale
Ende des rohrförmigen
Teils 300 hinaus, so daß der Faden 340 von
einem Chirurgen gehalten und/oder in einer proximalen Richtung gezogen
werden kann, während
das rohrförmige
Teil 300 in seiner Position innerhalb der Öffnung belassen
bleibt.
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Im
Betrieb, ist der distale Abschnitt 310 lösbar an
dem rohrförmigen
Teil 300 über
beispielsweise die ringförmige
Nut 320, montiert. Das rohrförmige Teil 300, einschließlich des distalen
Abschnitts 310, wird dann in die Öffnung eingeführt. Befindet
sich das rohrförmige
Teil 300 richtig in Position, wird die rohrförmige Einführvorrichtung 330 in
das rohrförmige Teil 300 eingesetzt.
Alternativ kann die rohrförmige Einführvorrichtung 330 in
das rohrförmige
Teil 300 vor dem Einführen
und/oder Positionieren des rohrförmigen
Teils 300 in der Öffnung,
eingesetzt werden. Die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 wird
dann innerhalb des rohrförmigen
Teils 300 in einer distalen Richtung vorwärtsbewegt,
bis das distale Ende des rohrförmigen
Einführteils 330 die
innere Wand 311 des distalen Abschnitts 310 kontaktiert.
Die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 wird
dann weiter distal vorwärtsbewegt,
um zu bewirken, daß der
distale Abschnitt 310 von dem proximalen Ende 300a des
rohrförmigen
Teils 300 gelöst
wird. Alternativ, kann das rohrförmige
Teil 300 proximal zurückgezogen
werden, während
die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 an
Ort und Stelle belassen bleibt. 3F zeigt
beispielsweise den distalen Abschnitt 310, nachdem er von
dem rohrförmigen
Teil 300 gelöst
wurde.
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Ist
einmal der distale Abschnitt 310 von dem distalen Ende 315 des
rohrförmigen
Teils 300 gelöst, so
kann das proximale Ende 310a des distalen Abschnitts 310 kontrahieren.
Vorteilhaft, kontrahiert das proximale Ende 310a des distalen
Abschnitts 310 derart ausreichend, daß der äußere Durchmesser des distalen
Abschnitts 310 kleiner ist als der innere Durchmesser des
rohrförmigen
Teils 300. Dann kann die rohrförmige Einführvorrichtung 330 aus
dem rohrförmigen
Teil 300 entfernt werden, indem sie relativ zu dem rohrförmigen Teil 300 proximal
bewegt wird. Da überdies
beim Kontrahieren der äußere Durchmesser
des distalen Abschnitts 310 kleiner ist als der innere
Durchmesser des rohrförmigen
Teils, kann der distale Abschnitt 310 durch das rohrförmige Teil 300 herausgezogen
werden, indem der Faden 340 proximal gezogen wird. Daraufhin
verbleibt das rohrförmige
Teil 300 in seiner Position innerhalb der Öffnung und
eine chirurgische Vorrichtung kann in das proximale Ende des rohrförmigen Teils 300 eingeführt und distal
dort hindurch, vorwärtsbewegt
werden.
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Alternativ,
kontrahiert das proximale Ende 310a des distalen Abschnitts 310 derart
ausreichend, daß der äußere Durchmesser
des distalen Abschnitts 310 kleiner ist als der innere
Durchmesser der rohrförmigen
Einführvorrichtung 330,
und zwar derart, daß der
distale Abschnitt 310 proximal durch die rohrförmige Einführvorrichtung 330 zurückgezogen
werden kann, während
die rohrförmige
Einführvorrichtung 330 an
Ort und Stelle innerhalb des rohrförmigen Teils 300 belassen
bleibt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
können
sowohl das rohrförmige
Teil 300, wie auch die rohrförmige Einführvorrichtung 330 in
Position innerhalb der Öffnung
verbleiben und eine chirurgische Vorrichtung kann daraufhin in das
proximale Ende 330a der rohrförmigen Einführvorrichtung 330 eingeführt und durch
diese hindurch, distal vorwärtsbewegt
werden.