DE4003783C2 - Phospholipidhaltiges Gel, Verfahren zu dessen Herstellung und Verwendung - Google Patents
Phospholipidhaltiges Gel, Verfahren zu dessen Herstellung und VerwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein phospholipidhaltiges Gel mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1, ein
Verfahren zu seiner Herstellung sowie die Verwendung des Gels für
die Herstellung liposomaler Lösungen.
Gele sind Materialien oder Zusammensetzungen, die in vielen
technologischen Gebieten eine breite Anwendung finden, wie
z. B. in der Lebensmittelindustrie, der Kosmetik und
Pharmazie, der Photographie oder bei analytischen Methoden,
wie den chromatographischen Trennungsverfahren.
Gele werden im allgemeinen als hochviskose oder unendlich
viskose Masse betrachtet, in denen ein kettenvernetztes
makromolekulares System vorliegt.
Sehr oft ist die eigentliche Gel-Struktur selbst jedoch
nicht geklärt, auch wenn eine mehr oder weniger viskose
Masse als Gel betrachtet oder bezeichnet wird.
Die am meisten bekannten und weitverbreitetsten Gele sind
die wäßrigen Gele, in denen Wasser als immer vorhandene
Hauptkomponente verwendet wird. Es wird dann eine
Verbindung hinzugefügt, die die Gelbildung bewirkt und die
Stärke der Erstarrung beeinflußt. Als bevorzugtes Material
für die Erzeugung eines Gels wird Gelatine verwendet.
Bekannt sind auch die sogenannten Organogele, in denen die
flüssige Hauptkomponente ein organisches Lösungsmittel ist
und ein zugesetztes apolares Polymer die Gelierung
verursacht und ihre Stärke beeinflußt.
So beschreibt die PCT/WO 86/02264 ein System aus
umgekehrten Micellen, das durch Zugabe von geeigneten
Lösungsmitteln, wie z. B. Squalen, Miglyol oder Pflanzenölen,
in entsprechende Gele überführt werden kann. Eine
pharmazeutische Verwendung dieser bekannten Gele ist nicht möglich.
Für eine pharmazeutische Anwendung kommen naturgemäß nur
solche Gele in Betracht, die ausschließlich aus
pharmazeutisch verträglichen Substanzen bestehen. Dabei
tritt dann das Problem auf, daß viele in der Pharmazie
verwendbare und benötigte Substanzen nicht in der Lage
sind, Gele oder Gel-ähnliche Aggregatzustände auszubilden.
Am meisten wurden bisher Systeme untersucht, in denen Gele
aus Lecithin oder allgemeinen Phospholipiden, einem
Lösungsmittel, Wasser und weiteren benötigten Hilfsstoffen
gebildet werden. Solche Gele dienen oft jedoch nur als
Zwischenstufe, um im Endeffekt ein Liposomen-Gel zu
erhalten oder das gewünschte Endprodukt sind die Liposome
selbst.
So wird in der EP 0 160 266 A eine Liposomen-
Zusammensetzung beansprucht, die aus einem
dreidimensionalen Netzwerk von Liposomen und einem
Netzwerkmaterial besteht. Für das Netzwerkmaterial werden
bevorzugt Polysaccharide verwendet, in dem die Liposome
eingebettet sind.
Nach der PCT/WO 85/03640 werden beladene Liposome in einer
Gel-Matrix aus Stärke oder modifizierter Stärke
beansprucht.
Gemäß der EP 0 211 647 A erhält man ein so genanntes Pre-Liposomen-Gel aus einem
Gemisch von Phospholipiden, Fettsäuren und einem
hydratisierenden Agens. Nach Zugabe von
Wasser oder einer Pufferlösung bilden sich Liposome aus.
Ein phospholipidhaltiges, dünnflüssiges Gel wird in der
PCT/WO 89/00077 für die Anwendung als Aerosol-Liposome beschrieben.
Das System besteht aus Lecithin, einem
organischen Lösungsmittel und wenig Wasser. In der bekannten Zubereitung tritt eine
breite Spanne von Liposomendurchmessern im Bereich von 100
bis 2500 nm auf; für einen sinnvollen Anwendungsbereich muß
ein hoher Lösungsmittelanteil gewählt werden.
Ein phospholipidhaltiges Gel mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Patentanspruchs 1 ist aus der EP 0 069 307 A bekannt. Hier
bei tritt jedoch dieses bekannte Gel, das neben dem Phospholipid
noch Wasser und einen Alkohol enthält, bei dem in der EP 0 069
307 A beschriebenen Verfahren lediglich als Zwischenstufe auf,
wobei diese Zwischenstufe bevorzugt gemäß der EP 0 069 307 A zu
einer Liposomenlösung verarbeitet wird. Obwohl die EP 0 069 307
A keine konkreten Bereiche für die Alkoholkonzentration in dem
bekannten Gel benennt, läßt sich aus dem Beispiel 1 eine
maximale Ethanolkonzentration von 7,6 Gew.% berechnen. Das so
bei dem bekannten Verfahren als Zwischenstufe auftretende
blasige Gel ist selbst nach Verdünnen mit Wasser, durch das die
gewünschte Liposomenlösung erstellt wird, noch trüb und nicht
durchsichtig. Desweiteren erfordert das bekannte Verfahren zur
Herstellung der gelartigen Zwischenstufe und der Liposomenlösung
eine aufwendige Ultraschallbehandlung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gel
mit verbesserten Eigenschaften sowie ein Verfahren zur besonders
einfachen Herstellung eines derartigen Gels zur Verfügung zu
stellen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein phospholipidhalti
ges Gel mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1
sowie durch ein Verfahren mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Patentanspruchs 7 gelöst.
Das erfindungsgemäße phospholipidhaltige Gel, das mindestens
ein, aus Ölsaaten isoliertes Phospholipid, Wasser und einen Al
kohol enthält, ist ein transparentes Gel, wobei die Konzentra
tion des Alkohols in dem phospholipidhaltigen Gel zwischen 15
Gew.% und 20 Gew.% variiert.
Bedingt dadurch, daß das erfindungsgemäße Gel ein transparentes
Gel ist, läßt es sich hervorragend beispielsweise im pharmazeu
tischen oder kosmetischen Bereich anwenden, da es ohne Schwie
rigkeiten visuell auf Fremdpartikel zu kontrollieren ist. Des
weiteren ist das erfindungsgemäße Gel überraschend
pyrogenfrei und keimarm
und läßt sich auf äußerst einfache Weise in
keimarme, pyrogenfreie liposomale Lösungen überführen.
Bevorzugt werden in dem erfindungsgemäßen Gel pharmazeutisch verwendbare und
physiologisch unbedenkliche Alkohole, wie Ethanol und Propanol-2,
verwendet.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen Gels ist durch ein besonders einfaches
Verfahren gekennzeichnet, bei dem ein Phospholipid
mit einer bestimmten Menge an
Alkohol kurze Zeit gerührt wird und dann Wasser unter
weiterem Rühren zugesetzt wird, bis die Gelbildung erfolgt und das so hergestellte Gel
15 Gew.% bis 20 Gew.% Alkohol aufweist. Dieses Verfahren besitzt den Vorteil,
daß es
mit jedem handelsüblichen Laborrührer in einem beliebigen
geeigneten Gefäß ausgeführt werden kann. Grundvoraussetzung
ist lediglich eine genügend große Drehzahl, so daß in
kurzer Zeit eine starke Durchmischung erreicht wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gels werden zwei
unterschiedliche Phospholipidgemische eingesetzt, wobei die
Mengenverhältnisse in folgenden Bereichen liegen:
Phospholipidgemisch A | |
Phospholipidgemisch B | |
80% Phosphatidylcholin | 60% Phosphatidylcholin |
1-19% saure Phospholipide | 10-30% saure Phospholipide |
19-1% sonstige Phospholipide | 10-30% sonstige Phospholipide |
Als besonders geeignet haben sich natürliche
Phospholipidgemische erwiesen, wie sie etwa aus Ölsaaten
gewonnen werden können. Hierzu gehören bevorzugt die
Sojabohne, Raps, Sonnenblumenöl und andere.
Die aus den Ölsaaten gewonnen, natürlichen
Phospholipidgemische können etwa nach der EP-S 0 069 770
aufgearbeitet werden, wobei man die oben erwähnten
Phospholipidgemische A und/oder B erhält. In diesen
Gemischen gehören zu den "sonstigen Phospholipiden" etwa
Lyso-Phosphatidylcholin und Phosphatidylinosit, während
man die Phosphatidsäure, Phosphatidyl
ethanolamin und N-Acyl-Phosphatidylethanolamin zu den vorstehend
genannten sauren Phospholipiden rechnet.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist auch darin zu
sehen, daß für eine evtl. nachfolgend gewünschte
Herstellung von Liposomen bzw. liposomaler Lösung keine
zusätzlichen energieaufwendigen Schritte, wie
Temperaturerhöhung, Ultraschall oder dergl. mehr nötig
sind.
Das erfindungsgemäße Gel kann mit einem Gehalt
von 5 bis 40 Gewichtsteilen Phospholipiden hergestellt
werden. Bevorzugt werden jedoch solche mit 20-30
Gewichtsteilen Phospholipid hergestellt.
Wie bereits vorstehend ausgeführt ist, besitzen die erfindungsgemäßen Gele
einen
Alkoholgehalt von 15% bis 20%, typischerweise 16 Gewichts
prozent, so daß der Wasseranteil 44 bis 69 Gew.% beträgt,
abhängig von der Menge an Phospholipid in der End
formulierung. Selbstverständlich können anstelle von Wasser
auch Pufferlösungen, wie etwa Phosphatpuffer oder
physiologische Kochsalzlösung, verwendet werden.
Die Erfindung wird durch die nachstehenden Beispiele
erläutert, wobei als Phospholipidgemische die Gemische I
oder II mit der folgenden Zusammensetzung verwendet werden
(Angaben in Gewichtsprozent).
10 g des Gemisches I werden in 8 g Ethanol unter Rühren
aufgelöst. Die Lösung besitzt eine Viskosität von 806 mPas
(bei 25°C) und ist homogen. Die Lösung wird mit 32 g
entmineralisiertem Wasser während 3 Minuten homogenisiert,
wobei ein handelsüblicher schnellaufender Laborrührer
verwendet wird. Man erhält ein transparentes Gel mit
20 Gew.% Phospholipide.
Analog Beispiel 1 werden 15 g des Gemisches I in 8 g Ethanol
gelöst. Die Lösung wird mit 27 g entmineralisiertem Wasser
3 Minuten gerührt, bis ein homogenes, transparentes Gel
entsteht. Das Gel enthält 30 Gew.% Phospholipide.
Analog Beispiel 1 werden 10 g des Gemisches II in 8 g
Ethanol gelöst. Nach Zugabe von 32 g entmineralisertem
Wasser wird 3 Minuten weiter gerührt. Es entsteht ein
transparentes Gel mit 20 Gew.% Phospholipide.
Analog Beispiel 1 werden 20 g des Gemisches I in 8 g
Propanol-2 gelöst. Es werden 27 g entmineralisiertes Wasser
zugegeben und noch drei Minuten gerührt. Es entsteht ein
transparentes Gel mit 27,5 Gew.% Phospholipide.
Wie in Beispiel 1 werden 10 g des Gemisches I in 8 g
Propanol-2 gelöst. Nach Zugabe von 37 g ent
mineralisiertem Wasser wird 3 Minuten gerührt und man
erhält ein transparentes Gel mit 18,2 Gew.% Phospholipide.
Analog Beispiel 1 werden 15 g des Gemisches II - anstelle des
Gemisches I - in 8 g Propanol-2 gelöst. Nach Zugabe von 27 g
entmineralisiertem Wasser und einer Rührzeit von 3 Minuten
erhält man ein transparentes Gel mit 30 Gew.%
Phospholipide.
Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie durch einfachste
Verfahrensschritte aus dem phospholipidhaltigen Gel
keimarme und konservierte liposomale Lösungen erhalten
werden können. Bei allen Endprodukten liegt die Keimzahl
unter 100 Keime/g und entspricht damit den USP21- und
DAB9-Normen.
Die gesamte Menge des nach Beispiel 1 erhaltenen
Phospholipid-Gels (50 g) wird mit 42 g 0,2 molarer NaKHPO4-
Pufferlösung versetzt und 4 Minuten gerührt. Die
entstehende dünnflüssige Dispersion wird mit 8 g Ethanol
versetzt und noch 1 Minute bis zum fertigen Endprodukt
weitergerührt. Die Verhältnisse Phospholipide : Ethanol :
Wasser betragen 10 : 16 : 74. Die Teilchengröße, gemessen
nach der Laserstreulichtmethode, beträgt 204 nm (+20%);
die Keimzahl liegt unter 100 Keime/g.
Die gesamte Menge des nach Beispiel 2 erhaltenen
Phospholipid-Gels (50 g) wird mit 84 g Leitungswasser
versetzt, 4 Minuten verrührt und dann 16 g Ethanol
zugegeben. Nach einer weiteren Rührzeit von 1 Minute erhält
man als Endprodukt eine liposomale Lösung mit einem Gehalt von 16 Gew.%
Phospholipid und einer mittleren Teilchengröße von
194 nm (+20%). Trotz der Verwendung von Leitungswasser,
das üblicherweise mit Mikroorganismen und Salzen
verunreinigt ist, enthält das Produkt weniger als
100 Keime/g.
50 g des nach Beispiel 3 erhaltenen Phospholipid-Gels
werden mit 42 g Salzlösung versetzt, 4 Minuten gerührt,
8 g Ethanol zugegeben und noch 1 Minute gerührt. Die
Vesikel in der so entstandenen gebrauchsfertigen
liposomalen Lösung weisen einen mittleren Durchmesser von
154 nm (+20%) auf.
Analog Beispiel 8 werden zu der gesamten Gel-Menge aus
Beispiel 4 111 g physiologische Kochsalzlösung zugegeben.
Nach 4 Minuten Rühren gibt man noch 24 g Propanol-2 hinzu
und rührt eine weitere Minute. Die mittlere Teilchengröße der
Vesikel in der liposomalen Lösung beträgt 122 nm (+20%).
Das nach Beispiel 5 erhaltene Phospholipid-Gel wird unter
Rühren mit 37 g Pufferlösung (Phosphatpuffer) versetzt, 4
Minuten gerührt, 8 g Propanol-2 werden zugegeben und es wird noch 1 Minute
weitergerührt. Die mittlere Teilchengröße der Vesikel in
der liposomalen Lösung beträgt 187 nm (+20%).
Verwendet wird die Gesamtmenge des Gels aus Beispiel 6.
Diese wird mit 111 g Phosphatpufferlösung versetzt,
4 Minuten gerührt, 16 g Propanol-2 werden zugegeben und es wird 1 Minute
weitergerührt. Die mittlere Größe der Vesikel in der so
erhaltenen liposomalen Lösung beträgt 162 nm (+20%).
Wie in den Beispielen 9-11, liegt auch hier die Keimzahl
unter 100 Keime/g.
Claims (8)
1. Phospholipidhaltiges Gel, das mindestens ein, aus Ölsaaten
isoliertes Phospholipid, Wasser und einen Alkohol enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gel ein transparentes Gel ist
und daß die Konzentration des Alkohols in dem
phospholipidhaltigen Gel zwischen 15 Gew.% und 20 Gew.%
variiert.
2. Phospholipidhaltiges Gel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Phospholipid ein
Phospholipidgemisch ist, das
80 Gew.% Phosphatidylcholin,
1-19 Gew.% saure Phospholipide und
19-1 Gew.% sonstige Phospholipide
enthält.
80 Gew.% Phosphatidylcholin,
1-19 Gew.% saure Phospholipide und
19-1 Gew.% sonstige Phospholipide
enthält.
3. Phospholipidhaltiges Gel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Phospholipid ein
Phospholipidgemisch ist, das
60 Gew.% Phosphatidylcholin,
10-30 Gew.% saure Phospholipide,
10-30 Gew.% sonstige Phospholipide
enthält.
60 Gew.% Phosphatidylcholin,
10-30 Gew.% saure Phospholipide,
10-30 Gew.% sonstige Phospholipide
enthält.
4. Phospholipidhaltiges Gel nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gel als Alkohol
Propanol-2 oder Ethanol enthält.
5. Phospholipidhaltiges Gel nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gel das mindestens
eine Phospholipid in einer Konzentration von maximal 40 Gew.%,
insbesondere zwischen 20 Gew.% und 30 Gew.%, aufweist.
6. Phospholipidhaltiges Gel nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration an
Alkohol im Gel 16 Gew.% beträgt.
7. Verfahren zur Herstellung eines phospholipidhaltigen Gels
nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem das mindestens
eine Phospholipid in dem Alkohol gelöst und anschließend die
Lösung mit Wasser versetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Lösung des Phospholipids in dem Alkohol allein durch
Rühren unter Ausbildung des Gels mit so viel Wasser
herstellt, bis das entstandene Gel 15 Gew.% bis 20
Gew.% Alkohol aufweist.
8. Verwendung des phospholipidhaltigen Gels nach einem der
Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung einer liposomalen Lösung
durch Verrühren des Gels mit weiterem Wasser.
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