DE3901358A1 - Verfahren und vorrichtung zur entfernung toxischer mittel aus trichlortrifluorethan - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur entfernung toxischer mittel aus trichlortrifluorethan

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    • C07C17/00Preparation of halogenated hydrocarbons
    • C07C17/38Separation; Purification; Stabilisation; Use of additives

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Entfernung von Kontaminationen aus einem Reinigungslösungsmittel und insbesondere die Adsorption von in Trichlortrifluorethan gelösten chemischen Nervengiften bzw. -kampfstoffen und chemischen Reiz- bzw. Ätzkampfstoffen.
Chemische Nerven- und Reizkampfstoffe der Art, welchen man bei der chemischen Kriegsführung begegnen kann, können von den Gegenständen, welche sie kontaminieren, mit Hilfe eines Reinigungslösungsmittels entfernt werden. Trichlor­ trifluorethan ist ein Reinigungslösungsmittel, welches für diesen Zweck verwendet werden kann. Tabun, Sarin, Soman, Lewisit und Senfgas sind alles Kontaminationen, die in Trichlortrifluorethan löslich sind. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Trichlortrifluorethan als ein Reinigungs­ lösungsmittel wirksam in der Entfernung solcher Kontamina­ tionen von einem kontaminierten Gegenstand. Jedoch ver­ bleibt nach Beendigung der Reinigung des kontaminierten Gegenstandes ein kontaminiertes Lösungsmittel, welches zur Wiederverwendung ungeeignet ist, da es Kontamina­ tionen enthält, welche auf irgendeinem zu reinigenden Gegenstand abgelagert werden würden, wenn ein solches Lö­ sungsmittel in einem Reinigungsarbeitsgang wiederverwendet wird. Die Entfernung der Kontaminationen aus dem Lösungs­ mittel ermöglicht die Wiederverwendung des Trichlortri­ fluorethans oder anderer Lösungsmittel. Weiter verringert die Entfernung dieser Kontaminationen das Volumen der kontaminierten Lösung, welche schließlich beseitigt wer­ den muß, und erhöht die Wirtschaftlichkeit des Arbeits­ ganges, da die Beseitigung teuer ist.
Im Stand der Technik können viele Verfahren gefunden wer­ den, welche sich mit der Entfernung einer Flüssigkeit von einer anderen durch Adsorption befassen. Jedoch befaßt sich keines mit der Entfernung von chemischen Nerven- und Reiz­ kampfstoffen aus Trichlortrifluorethan, wie es durch die vorliegende Erfindung vorgeschlagen wird.
Aus der US-PS 44 98 992 ist ein Verfahren zur Aufarbeitung und Wiedergewinnung von Transformatorisolieröl bekannt. Bei diesem Verfahren wird Fuller-Erde für die Entfernung sauerer und oxidierter Materialien, welche typischerweise in den verwendeten dielektrischen Flüssigkeiten gefunden werden, verwendet.
Die US-PS 40 53 571 beschreibt ein Verfahren zur Reinigung von Lithiumhexafluorarsenat, einem Elektrolyt für die Ver­ wendung in Batterien. Bei diesem Verfahren werden Verun­ reinigungen durch Verwendung eines Adsorbens, z.B. akti­ viertem Aluminiumoxid, entfernt, wobei die Verunreinigungen, z.B. LiAsF5, OH und HF, selektiv adsorbiert werden.
In der US-PS 22 03 690 ist ein Verfahren beschrieben, durch welches chlorierte Kohlenwasserstoffkontaminationen aus Alkoholen oder Ketonen durch Adsorption unter Verwen­ dung aktivierter Holzkohle als das Adsorbens entfernt wer­ den.
In der US-PS 23 88 616 wird die Verwendung von Adsorbentien, wie Silicagel, aktiviertem Aluminiumoxid, aktiviertem Koh­ lenstoff und Fuller-Erde, als Trocknungsmittel beschrieben. Die Verwendung solcher Adsorbentien dient der Entfernung von Feuchtigkeit aus Flüssigkeiten. Es ist jedoch zu be­ rücksichtigen, daß die Entfernung von Feuchtigkeit die Entfernung eines Moleküls polarer Konfiguration von einem unpolaren Träger darstellt.
Gemäß vorliegender Erfindung werden chemische Nervenkampf­ stoffe und chemische Reizkampfstoffe der Art, welche bei der chemischen Kriegsführung verwendet werden, aus einem Reinigungslösungsmittel, wie Trichlortrifluorethan, mittels Adsorption entfernt. Tabun, Sarin und Soman sind alles Ner­ venkampfstoffe und, wie oben erwähnt, löslich in Trichlortri­ fluorethan. Lewisit und Senfgas sind Reizkampfstoffe, wel­ che ebenfalls in Trichlortrifluorethan löslich sind. Jede dieser Kontaminationen weist eine unpolare Konfiguration auf. Trichlortrifluorethan ist von Natur aus unpolar. Durch die vorliegende Erfindung wird überraschenderweise gezeigt, daß solche Kontaminationen vorzugsweise aus Trichlortri­ fluorethan adsorbiert werden können, trotz der Tatsache, daß die Kontaminationen und die Lösungsmittel alle unpolar sind.
Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entfernung chemi­ scher Nervenkampfstoffe, wie Tabun, Sarin und Soman, aus einem Trockenreinigungslösungsmittel bereitzustellen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entfernung chemi­ scher Reizkampfstoffe, wie Senfgas und Lewisit, aus einem Reinigungslösungsmittel bereitzustellen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entfernung chemi­ scher Nerven- und Reizkampfstoffe aus einem Trockenreini­ gungslösungsmittel mittels Adsorption bereitzustel­ len.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entfernung chemischer Nerven- und Reizkampfstoffe aus einem Trockenreinigungslö­ sungsmittel bereitzustellen, so daß die sich ergebende Konzentration der in dem Reinigungslösungsmittel gelösten Kontaminationen kleiner als 1 ppm ist, wodurch gesichert ist, daß das Lösungsmittel zu Reinigungszwecken ohne ein Gesundheitsrisiko wiederverwendet werden kann.
Diese und andere Eigenschaften, Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch Adsorption der konta­ minierenden chemischen Nerven- und Reizkampfstoffe aus dem Trockenreinigungslösungsmittel Trichlortrifluorethan erreicht, wobei sich diese Kontaminationen in Lösung mit dem Trockenreinigungslösungsmittel befinden. Die Adsor­ bentien, welche gleichwertig in dem Verfahren der vorlie­ genden Erfindung eingesetzt werden können, beinhalten Fuller-Erde, aktiviertes Aluminiumoxid, aktivierten Kohlen­ stoff und Silicagel.
Unter der Voraussetzung, daß jede der hier genannten Konta­ minationen in Trichlortrifluorethan löslich ist, und daß alle diese Kontaminationen und Trichlortrifluorethan un­ polar in ihrer Konfiguration sind, ist es insbesondere überraschend, daß solche Kontaminationen vorzugsweise aus Trichlortrifluorethan adsorbiert werden können. In der Tat war es unter diesen Umständen nicht vorhersehbar, daß die Adsorption durchgeführt werden kann.
Andere unpolare Lösungsmittel, von welchen die hier genann­ ten Kontaminationen durch Adsorption entfernt werden kön­ nen, beinhalten Ethanol, Methanol, Isopropylalkohol, Methylenchlorid, Aceton, Nitromethan und FreonR 11.
Die Kontaminationen, auf die die vorliegende Erfindung ge­ richtet ist, sind hoch toxisch bei Ingestion, Inhalation und/oder Hautadsorption. Die Toxizität ist so groß, daß eine Exposition auf solche Kontaminationen, sogar im ppm-Bereich, tödlich sein kann. Aus diesem Grund ist es notwendig, daß,wenn das Reinigungslösungsmittel in Reini­ gungsarbeitsgängen wiederverwendet werden soll, es wirksam bis zu einem Niveau dekontaminiert werden muß, so daß we­ niger als 1 ppm dieser Kontaminationen in dem Lösungsmittel auftritt. Die Adsorption chemischer Nerven- und Reizkampf­ stoffe aus Trichlortrifluorethan unter Verwendung von Fuller-Erde, aktivierter Holzkohle, aktiviertem Aluminium­ oxid und/oder Silicagel als das Adsorbens erfüllt diese ab­ soluten Anforderungen.
Die Zeichnung erläutert die Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen senkrechten Querschnitt durch eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Querschnitt einer Vorrichtung zum Ad­ sorbieren chemischer Nerven- und Reizkampfstoffe aus Trichlortrifluorethan gezeigt, welche in einem zylindrischen Kanister 10 enthalten ist. Der zylindrische Kanister 10 hat ein geschlossenes Ende 12 und ein offenes Ende 14. Das offene Ende 14 ist mit einem Gewinde zur Aufnahme einer Abdeckung 16 versehen. Ein Einführrohr 18 geht durch die Abdeckung 16 entlang der zylindrischen Achse des Kanisters 10 hindurch. Das Einführrohr 18 erstreckt sich in den Kanister 10, so daß sein distales Ende 20 in unmittelbarer Nähe des geschlossenen Endes 12 des Kanisters 10 angeordnet ist.
Der Bereich des Einführrohres 18 in der Nähe des distalen Endes 20 weist Schlitze oder Perforierungen 22 über seine Länge auf, um ein Fließen des kontaminierten Lösungsmit­ tels aus dem Einführrohr 18 und in den Kanister 10 zu er­ möglichen.
Innerhalb des Kanisters 10 sind drei Schichten von Adsor­ bentien 24, 26 und 28 angeordnet. Adsorbensschichten 24 und 28 sind ein 0,4 nm (4 A°) Molekularsieb. Adsorbensschichten 24 und 28 bewirken eine Entfernung jeglicher Feuchtigkeit, welche in dem kontaminierten Lösungsmittel vorliegen kann, wodurch die Adsorbensschicht 26 vor einer Exposition einer solchen Feuchtigkeit geschützt ist. Adsorbensschicht 26 ist vorzugsweise eine Schicht aus Silicagel, welche spezi­ fisch durch Überziehen mit einem Metallsalz, wie Kupfer­ sulfat, Kupferchlorid, Eisensulfat oder Eisenchlorid, be­ handelt ist. Aktiviertes Aluminiumoxid, aktivierter Kohlen­ stoff und/oder Fuller-Erde können ebenfalls das Adsorbens sein, welche die Adsorbensschicht 26 bildet. Adsorbens­ schichten 24 und 28 werden nicht benötigt, wenn behandeltes Silicagel als Adsorbensschicht 26 verwendet wird.
Wenn die Adsorbensschicht 26 aus Silicagel besteht, wird es bevorzugt, daß das Material eine Korngröße von 1,00 bis 3,36 mm (6-16 mesh) aufweist. Zur Erhöhung der Adsorp­ tionseigenschaften dieses Materials ist es weiter notwen­ dig, das Silicagel in einer mit einem Metallsalz, wie Kupfersulfat, Kupferchlorid, Eisensulfat oder Eisenchlorid, gesättigten wäßrigen Lösung während mindestens 1 Stunde auszusetzen. Das behandelte Silicagel muß anschließend wäh­ rend 12 bis 24 Stunden bei 150°C getrocknet werden. Nach dem Trocknen ist es notwendig, das Silicagel vor einer Ex­ position von Feuchtigkeit, einschließlich atmosphärischer Feuchtigkeit, zu schützen, da Silicagel eine hohe Affini­ tät zu Feuchtigkeit hat, welche seine Leistungsfähig­ keit herabsetzt.
Wenn die Adsorbensschicht 26 aus Fuller-Erde zusammengesetzt ist, wird es bevorzugt, daß das Material eine Korngröße von 0,250 bis 0,373 mm (40-60 mesh) hat. Weiter ist es von Vorteil, das Material vorzutrocknen bevor es in den Kanister 10 eingebracht wird. Eine Erwärmung der Fuller-Erde auf 100°C während eines Zeitraums von 1 Stunde sollte für den Zweck des Vortrocknens wirksam sein. Es ist notwendig, die Fuller-Erde vor einer Exposition von zuviel Feuchtigkeit zu schützen, da, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Fuller-Erde zunimmt, sie ihre Adsorptionsqualität verlieren wird. Die Adsorbensschichten 24 und 28 liefern diesen Schutz.
Der Bereich des Einführrohrs 18, welcher Schlitze oder Per­ forierungen 22 enthält, ist mit einem 1µm Nylonfiltergewebe 30 bedeckt, um ein Verstopfen der Schlitze oder Perforierun­ gen 22 durch das Molekularsieb der Adsorbensschicht 24 zu verhindern. Annähernd an der inneren Fläche der Adsorbens­ schicht 24 und der Adsorbensschicht 26 ist ein Ring 32 ge­ legen. Ring 32 ist scheibenähnlich, und ist an dem Einführ­ rohr 18 am Umfang des Einführrohrs 18 befestigt. Ring 32 verhindert das Umgehen des kontaminierten Lösungsmittels durch Kanister 10 entlang der Außenseite des Einführrohrs 18.
Im wesentlichen parallel zum Einführrohr 18 erstreckt sich auch ein Ablaßrohr 34 durch die Abdeckung 16. Der Bereich des in dem Kanister 10 angeordneten Ablaßrohrs 34 ist voll­ kommen in der Adsorbensschicht 28 eingeschlossen. Wie bei Einführrohr 18, ist das in dem Kanister 10 angeordnete Ab­ laßrohr 34 vollständig in der Adsorbensschicht 28 einge­ schlossen. Wie Einführrohr 18 enthält Ablaßrohr 34 Schlitze oder Perforierungen 36. Der geschlitzte oder perforierte Abschnitt des Ablaßrohres 34 ist mit einem 1µm Nylonfilter­ gewebe 38 bedeckt, welches ein Verstopfen der Schlitze oder Perforierungen 36 durch die Adsorbensschicht 28 oder ein Ausfließen durch die Schlitze oder Perforierungen 36 und ein Austreten aus dem Kanister 10 verhindert. Abdeckung 16 ist auch mit einer Füllöffnung 40 versehen, in welcher ein Ge­ windestopfen 42 angeordnet ist.
Um die Adsorbensschichten 24, 26 und 28 in den Kanister 10 einzubringen, ist es selbstverständlich notwendig, die Vorrichtung, in der in Fig. 1 dargestellten Position, umzu­ drehen. Der Gewindestopfen 42 wird dann von der Füllöff­ nung 40 abgenommen, und die gewünschten Mengen der Adsor­ bentien für die Schichten 24, 26 und 28 werden durch die Füllöffnung 40 nacheinander eingefüllt.
Das Einbringen des Einführrohrs 18 auf eine Weise, daß es sich bis in die Adsorbensschicht 24 erstreckt, verhindert den Fluß des kontaminierten Lösungsmittels durch Schlitze oder Perforierungen 22 und vor Erodierung der Adsorbens­ schicht 24, so daß der Fluß des kontaminierten Lösungsmit­ tels direkt in die Adsorbensschicht 26 erfolgen könnte. Wenn das Einführrohr 18 durch das geschlossene Ende 12 in den Kanister 10 eingeführt ist und keine Schlitze oder Perforierungen 28 aufweisen würde, ist es sehr wahrschein­ lich, daß die durch den Fluß des kontaminierten Lösungs­ mittels ausgeübte, abwärts gerichtete Kraft die Adsorbens­ schicht 24 in einer solchen Weise erodieren oder aushöhlen würde, daß Adsorbensschicht 24 total unwirksam zum Schutz der Adsorbensschicht 26 vor jeder eingeführten Feuchtig­ keit sein würde.
Im Betrieb fließt kontaminiertes Lösungsmittel durch Ein­ führrohr 18 und verläßt Einführrohr 18 über Schlitze oder Perforierungen 22. In dem kontaminierten Lösungsmittel ent­ haltene Feuchtigkeit wird durch das Molekularsieb der Ad­ sorbensschicht 24 entfernt. Wenn das kontaminierte Lösungs­ mittel durch die Adsorbensschicht 26 fließt, werden vorzugs­ weise chemische Nerven- und Reizkampfstoffe durch diese Schicht adsorbiert, wodurch ermöglicht wird, daß nur ein tatsächlich reines Lösungsmittel in die Adsorbensschicht 28 eintreten und den Kanister 10 über das Ablaßrohr 34 verlassen kann.
Wie vorher dargelegt, ist die bevorzugte Adsorption von
Tabun [(CH₃)₂NP(O)(C₂H₅O)(CN)],
Soman [(CH₃)₃CCH(CH₃)OPF(O)CH₃] und
Sarin ([CH₃)₂CHO](CH₃)FPO)
ein völlig unerwartetes und vorteilhaftes Ergebnis. So ist es auch der Fall mit der bevorzugten Adsorption von Senf­ gas (Dichlordiethylsulfid) und Lewisit (ß-Chlorvinyldichlor­ arsin) aus Trichlortrifluorethan. Alle diese Kontaminationen sind löslich in Trichlortrifluorethan und sind alle von unpolarer Konfiguration, wie es auch Trichlortrifluorethan ist.

Claims (16)

1. Verfahren zum Entfernen chemischer Nervengifte bzw. Nervenkampfstoffe und/oder chemischer Reiz- bzw. Ätz­ kampfstoffe aus einem Lösungsmittel von unpolarer chemi­ scher Konfiguration, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Lösungsmittel von unpolarer chemischer Konfiguration, in welchem chemische Nervengifte und chemische Reizstoffe von unpolarer chemischer Konfigu­ ration gelöst sind, durch ein Adsorbens hindurchgeleitet wird, wobei das Adsorbens vorzugsweise die chemischen Ner­ vengifte und Reizkampfstoffe adsorbiert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Lösungsmittel FreonR ist.
3. Verfahren zum Entfernen chemischer Nervengifte und/oder chemischer Reizkampfstoffe aus Trichlortrifluorethan, gekennzeichnet durch die Verfahrens­ stufen
  • a) Hindurchleiten von Trichlortrifluorethan, in welchem chemische Nervengifte und Reizkampfstoffe gelöst sind, durch ein Adsorbens, wobei das Adsorbens vorzugsweise die chemischen Nerven- und Reizkampfstoffe adsorbiert,
  • b) Sammeln des aus dem Adsorbens austretenden Trichlortri­ fluorethans, wobei das aus dem Adsorbens austretende Trichlortrifluorethan weniger als 1 ppm der chemischen Nerven- und Reizkampfstoffe enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorbens Fuller- Erde ist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorbens aktivierte Holzkohle ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorbens akti­ viertes Aluminiumoxid ist.
7. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorbens aktivier­ tes Silicagel ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Silicagel mit einem Metallsalz überzogen ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorbens granulier­ te, vorgetrocknete Fuller-Erde von 0,250 bis 0,373 mm (40-60 mesh) ist.
10. Verfahren zum Dekontaminieren von Trichlortrifluor­ ethan, in welchem chemische Nerven- und/oder Reizkampf­ stoffe gelöst sind, gekennzeichnet durch die Verfahrensstufe.
  • Durchleiten des kontaminierten Trichlortrifluorethans durch ein Adsorbens, wobei das Adsorbens vorzugsweise die in dem kontaminierten Trichlortrifluorethan gelösten chemischen Nerven- und Reizkampfstoffe adsorbiert, wodurch der Ausfluß aus dem Adsorbens wirksam von chemischen Nerven- und Reizkampfstoffverunreinigungen befreit wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß als chemische Nerven­ kampfstoffe Tabun, Sarin und/oder Soman und als Reizkampf­ stoffe Lewisit und/oder Senfgas eingesetzt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, weiter gekenn­ zeichnet durch, Zirkulieren des Trichlortri­ fluorethans durch eine Molekularsiebeinrichtung zur Besei­ tigung von Feuchtigkeit vor der Durchleitungsverfahrens­ stufe, wodurch verhindert wird, daß Wasser das Adsorbens erreicht.
13. Vorrichtung zum Entfernen chemischer Nerven- und/oder Reizkampfstoffe aus Trichlortrifluorethan, gekenn­ zeichnet durch
  • a) einen Behälter,
  • b) ein Einführungsrohr zum Einführen von Flüssigkeit in den Behälter,
  • c) ein Auslaßrohr zum Ablassen von Flüssigkeit aus dem Behälter,
  • d) ein Adsorbens in dem Behälter, welches vorzugsweise in Trichlortrifluorethan gelöste chemische Nerven- und Reizkampfstoffe adsorbiert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, weiter gekenn­ zeichnet durch, eine Molekularsiebeinrichtung zum Entfernen jeglicher vorliegender Feuchtigkeit in dem Trichlortrifluorethan, wobei die Molekularsiebeinrichtung in dem Behälter angeordnet ist, so daß der in den Behälter eintretende Fluß des Trichlortrifluorethans zuerst durch die Molekularsiebeinrichtung hindurchtreten muß, bevor er durch das Adsorbens fließt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Adsorbens ein Bestandteil aus der folgenden Gruppe
  • a) Fuller-Erde,
  • b) aktivierte Holzkohle,
  • c) aktiviertes Aluminiumoxid,
  • d) Silicagel ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Adsorbens mit einem Metallsalz, wie Kupfersulfat, Kupferchlorid oder Eisen­ chlorid, überzogenes Silicagel ist.
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