DE3206062C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Beglaubigungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1. Insbesondere betrifft die Erfin
dung eine Fälschungssicherung von fälschungsgefährdeten Gegenstän
den aus Flächenmaterialien, wie Banknoten und andere wertvolle Doku
mente, Kreditkarten, Pässe, Sicherheitsausweise, Schallplatten und
ihre Hüllen und vieles andere mehr.
Die Technik der Farbkopiergeräte hat in jüngerer Zeit außerordentliche
Fortschritte gemacht. Dies dürfte sich auch in Zukunft fortsetzen
und es ist daher zu erwarten, daß es in absehbarer Zeit möglich ist,
Farbphotokopien von Banknoten herzustellen, die der normale Bürger
nicht oder nur mit großer Schwierigkeit vom Original unterscheiden
kann. Es ist zwar richtig, daß bei echten Banknoten viele Sicherungs-
oder Beglaubigungsmaßnahmen vorgesehen sind (z. B. viele verschiedene
Druckfarben und komplizierte Guillochen sowie Spezialpapier, das
Wasserzeichen und/oder eingebettete Farbplättchen oder Metall
fäden enthalten kann), die es dem Experten derzeit ermöglichen,
eine Fälschung von einer echten Banknote zu unterscheiden, der
ungeschulte Laie ist jedoch im allgemeinen nicht in der Lage,
solche Sicherungsmaßnahmen zu verifizieren. Durch die laufende
Verbesserung der Farbphotokopietechnik entsteht also die echte
Gefahr, daß der Mann auf der Straße das Vertrauen in die Echtheit
des Papiergeldes verliert, was verheerende Folgen haben könnte.
In der Praxis muß jede Sicherungs- oder Beglaubigungsvorrichtung
zur Lösung dieses Problems zumindest die im folgenden aufgeführten
vier Forderungen erfüllen:
- 1. Die Beglaubigungsvorrichtung muß einen Effekt liefern, der sich mit einem Farbkopiergerät gleich welcher Art nicht reproduzie ren läßt.
- 2. Der durch die Beglaubigungsvorrichtung erzeugte Effekt muß unter gewöhnlichen Beleuchtungsbedingungen schnell und leicht verifizier bar sein, ohne daß seitens des ungeschulten Laien eine besondere Geschicklichkeit erforderlich ist.
- 3. Die Einrichtungen zur Herstellung der Beglaubigungsvorrichtung und zu ihrer sicheren Befestigung an einem zu schützenden Gegen stand (z. B. an einer Banknote usw.) müssen so kompliziert sein und einen so hohen Kapitalaufwand erfordern, daß sie für einen potentiellen Fälscher unerschwinglich bleiben.
- 4. Bei großen Stückzahlen sollen die Kosten für die Herstellung der Beglaubigungsvorrichtung und ihr sicheres An bringen an dem zu schützenden, fälschungsgefährdeten Gegenstand (sowohl hinsichtlich der Amortisation der hohen Anlagekosten als auch hinsichtlich der variablen Stückkosten) so niedrig liegen, daß sie kein Hindernis für die Einführung bilden.
Aus der US-PS 39 57 354 (entsprechend DE-PS 26 02 790) ist
ein subtraktives Farbfilter bekannt, das von einer Beugungs
struktur Gebrauch macht. Das bekannte subtraktive Farbfilter
kann als Transparentbild-Aufzeichnungsträger für projizierbare
Farbbilder dienen, wobei die Verhältnisse so gewählt sind,
daß nur das Licht der nullten Ordnung in die Eintrittspupille
des Projektionsobjektives gelangen kann, während das gebeugte
Licht der esten und der höheren Ordnungen abgefangen wird.
Eine gewünschte Färbung wird dadurch erreicht, daß man aus
weißem Licht alle die Farbanteile "herausbeugt", die in der
nullten Ordnung nicht für die gewünschte Farbe benötigt werden.
Aus der DE-OS 25 38 956 ist eine mehrschichtige Kennkarte mit
einer Informationsschicht, die maschinenlesbare optische Mar
kierungen enthält, bekannt, bei der die optischen Markierungen
hinter zwei Schutzschichten verborgen sind, von denen minde
stens die eine für infrarotes Licht durchlässig ist und beide
Schutzschichten für Licht kleinerer Wellenlänge undurchsichtig
sind, die optischen Markierungen eine feine Struktur mit wenig
stens 300 Linien je Millimeter aufweisen und die Schutzschich
ten derart mit der Informationsschicht verbunden sind, daß die
Information beim Abtrennen einer Schutzschicht zerstört wird.
Die optischen Markierungen können lichtbeugende oder lichtbre
chende Phasenstrukturen sein und durch ein Hologramm, ein Beu
gungsgitter und dergleichen gebildet sein.
Vorrichtungen zur fälschungssicheren Kennzeichnung ("Beglaubigungs
vorrichtungen"), z. B. für Banknoten, sind aus der US-PS 41 86 943
(Lee) und der GB-PS 13 94 021 bekannt. Die in diesen Patentschriften
beschriebenen Kennzeichnungs- oder Beglaubigungsvorrichtungen er
füllen die drei ersten der oben genannten Bedingungen, nicht je
doch die vierte. Sie bestehen aus einem Kunststoffstreifen oder
einem Substratblatt, das mit einer ausreichenden Anzahl von ge
trennten aufeinanderliegenden Viertelwellenlängenschichten (für
eine bestimmte Wellenlänge im sichtbaren Spektralbereich) aus di
elektrischem Material überzogen sind, so daß sich im Effekt ein Trans
missions-Reflexions-Farbfilter ergibt. Wenn ein solches Farbfilter
mit polychromatischem, z. B. weißem Licht beleuchtet wird, reflek
tiert es selektiv den größten Teil des Lichtes in einem bestimmten
Teile des sichtbaren Spektralbereichs und läßt selektiv das meiste
Licht aus dem verbleibenden Teil des sichtbaren Spektralbereiches
durch. Die Farbe des reflektierten Lichtes und die Farbe des durch
gelassenen Lichtes sind also voneinander verschieden. Bei geeigneter
Wahl des Wertes der Wellenlänge der dielektrischen Viertelwellenlän
genschichten können die Farben des reflektierten bzw. durchgelassenen
Lichtes im wesentlichen komplementär gemacht werden, so daß sie auch
von einer ungeübten Person schnell und leicht unterschieden werden
können. Ferner hängt der spektrale Anteil (die Farbe) des von einer
solchen Vorrichtung reflektierten Lichtes, in dem man sieht, vom
Winkel ab, unter dem die Vorrichtung beleuchtet bzw. betrachtet wird.
Die beobachtete Farbe dieses Anteiles ändert sich also, wenn die Vor
richtung bezüglich der Richtung des beleuchtenden Lichtes gedreht wird.
Diese Winkelabhängigkeit der beobachteten Farbe kann auch dazu be
nutzt werden, einen Wechsel des reflektierten Lichtes zwischen zwei
komplementären Farben durch Änderung des Betrachtungswinkels zu er
zeugen.
Beglaubigungsvorrichtungen dieser Art eignen sich zwar gut für Bank
noten und dgl., die Stückkosen für die Herstellung solcher Vorrich
tungen sind jedoch von Natur aus ziemlich hoch. Der Grund hierfür
liegt darin, daß die verschiedenen dünnen Schichten der mehrlagi
gen dielektrischen Schichtstruktur aus verschiedenen dielektrischen
Materialien mit unterschiedlichen Brechungsindizes bestehen. Alle
diese Schichten müssen nacheinander und getrennt (z. B. durch Auf
dampfen oder Aufstäuben im Vakuum) mit großer Genauigkeit aufge
bracht werden, um zu gewährleisten, daß die Dicke des jeweiligen
dielektrischen Materials gleich einem Viertel der spezifizierten
Wellenlänge des sichtbaren Lichtes ist, das durch das spezielle di
elektrische Material fällt, d. h. die Dicke muß in Abhängigkeit vom
Brechungsindex des jeweiligen Materials gewählt werden. Bei den
Kosten für dieses getrennte und aufeinanderfolgende Niederschlagen
der Schichten handelt es sich nicht um einmalige Investitionskosten,
die bei einer großen Anzahl von Banknoten amortisiert werden können,
sondern sie stellen variable Stückkosten dar, die für jede einzelne
Kennzeichnungs- oder Beglaubigungsvorrichtung anfallen.
Aus der US-PS 40 33 059 (Hutton et al) und der US-PS 41 24 947 (Kuhl
et al) sind Beglaubigungs- oder Kennzeichnungsvorrichtungen bekannt,
die einen Eindruck von Intaglio-Musterelementen in einem Substrat
enthalten. Die Intaglio-Musterelemente haben die Form von einem Feld
oder mehreren Federn nahe benachbarter, sich nicht überschneiden
der und sich nicht berührender, sich in einer Längsrichtung erstrec
kender Erhebungen oder Spitzen. Die Reflexionsfarbe der Erhebungen
unterscheidet sich hinsichtlich der Leuchtdichte von der des Sub
strats (d. h., daß der eine Bereich eine relativ helle Reflexions
farbe und der andere eine relativ dunkle Reflexionsfarbe aufweist).
Solange jedoch die Beglaubigungsvorrichtung aus einem solchen Winkel
betrachtet wird, daß sowohl die Erhebungen selbst als auch die da
zwischenliegenden Substratbereiche sich innerhalb der Sichtlinie
eines Betrachters befinden, ist die Leuchtdichte der beobachteten
Reflexionsfarbe ein Integral der von den Erhebungen reflektierten
Farbe und der vom Substrat reflektierten Farbe. Der Farbton der be
trachteten integralen reflektierten Farbe ist dabei dem der Farbe
der Erhebungen ziemlich ähnlich, obwohl die Farbsättigung der be
obachteten integralen reflektierten Farbe sich von dem der Farbe
der Erhebungen erheblich unterscheidet. Wenn andererseits die Erhe
bungen aus einem Winkelbereich bezüglich des Substrats betrachtet
werden, in dem die Erhebungen die zwischen ihnen liegenden Zwischen
bereiche abschattieren oder bedecken, ist die beobachtete Farbe
ausschließlich die der Erhebungen selbst (welche hinsichtlich der
Leuchtdichte bezüglich der erwähnten integralen Farbe kontrastiert).
Wenn die Erhebungen der von Kuhl angegebenen Vorrichtung aus einem
solchen Winkelbereich betrachtet wird, werden eine oder mehrere
sehr dünne Linien, die sich in einer zur Längsrichtung der Erhe
bungen im wesentlichen senkrechten Richtung erstrecken und die Farbe
des Substrats haben, sichtbar. Die Farbe dieser Linien steht im Kontrast zur Farbe des
die Farbe der Erhebungen aufweisenden Untergrundes.
Der Winkelbereich ist in jedem Falle durch Faktoren, wie die Höhe
der Erhebungen, die Abmessungen der Zwischenräume zwischen den be
nachbarten Erhebungen, den Winkel zwischen der Längsrichtung der Er
hebungen und der Betrachtungsrichtung, die Form der Erhebungen und
die relative Position der winkelmäßig verschieden orientierten Erhe
bungsfeldern in bezug aufeinander bestimmt. Ein "Kontrast"-Bild
(das durch entsprechende Änderung der Werte eines oder mehrerer dieser
Parameter für das Bild bezüglich der entsprechenden Parameter des
Untergrundes erzeugt wird), welches bei Betrachtung aus den meisten
Richtungen vom Untergrund nicht unterscheidbar ist, wird unterscheid
bar und sichtbar (infolge des Kontrastes bezüglich des Untergrundes)
wenn die Betrachtung aus einer Richtung innerhalb eines speziellen, schmalen
Winkelbereiches erfolgt.
Relativ gerechnet sind die Stückkosten einer durch Intaglio-Druck
hergestellten Beglaubigungsvorrichtung wesentlich niedriger als
die einer Beglaubigungsvorrichtung aus einem Transmissions-Reflexions
Farbfilter, wie sie oben erwähnt wurde. Absolut betrachtet, sind die
Stückkosten einer in Intaglio-Druck-Beglaubigungsvorrichtung immer noch
etwas zu hoch, um die obige vierte Bedingung zu erfüllen. Außerdem
sind Intaglio-Druck-Beglaubigungsvorrichtungen wesentlich weniger wirksam
als die Transmissions-Reflexions-Farbfilter-Beglaubigungsvorrichtung hin
sichtlich der Erfüllung der zweiten Bedingung. Es erfordert sehr wenig
Geschick seitens eines Laien, eine Änderung der Komplementär-
Farben (die jeweils in relativ großen, verschiedenen Winkelbereichen
sichtbar werden) schnell und sicher zu beobachten, wenn eine Transmis
sions-Reflexions-Farbfilter-Beglaubigungsvorrichtung unter verschiedenen
Winkeln oder alternativ in Reflexion oder Transmission betrachtet wird.
Bei Intaglio-Druck-Beglaubigungsvorrichtungen wird jedoch entweder eine
Änderung des Kontrastes hinsichtlich der Leuchtdichte bezüglich des
Untergrundes beobachtet, wenn die Beglaubigungsvorrichtung aus einer Rich
tung in einem bestimmten Winkelbereich betrachtet wird, oder im Falle der
von Kuhl angegebenen Vorrichtungen wird eine sehr dünne Linie mit kon
trastierender Farbe sichtbar, wenn die Vorrichtung innerhalb eines extrem
schmalen und außerdem auch flachen Winkelbereich betrachtet wird. In bei
den Fällen benötigt der Betrachter eine beträchtliche Zeit sowie einige
Geschicklichkeit, um die Intaglio-Druck-Beglaubigungsvorrichtung so zu
orientieren, daß das in ihr enthaltene Kontrast-Bild sichtbar wird.
Die für die Prüfung erforderliche Zeit wird zwar im allgemeinen kein
Hindernis für die Verwendung einer Intaglio-Druck-Beglaubigungsvorrichtung
für Dokumente, wie Aktien und dergl., die in relativer Ruhe untersucht
werden können, darstellen, sie stellt jedoch ein Hemmnis für die Ver
wendung solcher Beglaubigungsvorrichtungen bei Banknoten und dergl. dar,
die auch von einem ungeübten Laien, wie einem Kassierer in einem Laden,
einer Kino- oder Theaterkasse und dergl. schnell prüfbar sein müssen.
Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrun
de, eine Sicherungs- oder Beglaubigungsvorrichtung zu schaffen,
die alle vier oben angegebenen Bedingungen erfüllt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Beglaubigungsvorrichtung der eingangs angegebenen Art mit den kennzeichnenden Merk
malen des Anspruches 1 gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestal
tungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung enthält eine Beglau
bigungsvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung eine
beugende Phasenstruktur, die durch Prägen oder Gießen an der Ober
fläche eines Substrats gebildet ist, so daß sich ein spezieller Typ
von Farbfilter ergibt. Im Prinzip kann ein solches Filter entweder
ein Transmissionsfilter oder ein Reflexionsfilter sein. Aus Gründen,
auf die unten noch näher eingegangen werden wird, eignet sich jedoch
ein Reflexionsfilter in der Praxis wesentlich besser für eine
Beglaubigungsvorrichtung. Bei den vorliegenden Beglaubigungs
vorrichtungen wird von den Lehren einer oder mehreren der US-PS
39 57 354; 39 61 836 und 40 62 628 Gebrauch gemacht.
Genauer gesagt enthält eine Beglaubigungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung ein Substrat, welches mit einem Flächemma
terial verbunden ist, aus welchem der gegen Fälschung zu schützende
Gegenstand besteht. Das Substrat weist eine vorgegebene reflektierende
Beugungsgitterstruktur auf, die als Reliefmuster ausgebildet ist und
sich an mindestens einem Bereich einer sichtbaren Fläche des Substrates
befindet. Die reflektierende Beugungsgitterstruktur ist mit einem trans
parenten Material ausgefüllt und bedeckt, das einen vorgegebenen
Brechungsindex hat. Die Parameter Gitterprofil, gemoetrische Amplitude und
Linienfrequenz bzw. Gitterkonstante
des die Struktur bildenden Reliefmusters
sind so gewählt,
daß die Struktur in der Lage ist, auf sie fallendes poly
chromatisches Beleuchtungslicht in mindestens ein Paar benachbarter, ge
trennter und unterschiedlicher reflektierter Bündel kontrastierender
Farben aufzuspalten, wobei die schmalste Winkeldimension der Bündel
breite jedes dieser Bündel in einem Abstand von 30 cm mindestens zwei
Milliradiant betragen soll. Das transparente Material ist mit der sicht
baren Oberfläche des Substrats genügend sicher verbunden, so daß das trans
parente Material von der Struktur nicht entfernt werden kann, ohne
die Struktur im Effekt zu zerstören.
Unter den Begriff "benachbarte, getrennte und verschiedene reflektierte
Bündel kontrastierender Farben" soll hier nicht der Fall benachbar
ter und zusammenhängender Farbanteile des kontinuierlichen Spektrums
des sichtbaren polychromatischen (also des sogenannten "weißen") Lich
tes fallen, da die benachbarten Teile des kontinuierlichen Spektrums
weder getrennt und verschieden sind noch kontrastierende Farben
aufweisen, da die Farben kontinuierlich ineinander übergehen.
Die geometrische Amplitude eines Beugungsgitters ist der geometrische Abstand zwischen den
Spitzen und Tälern des das Beugungsgitter bildenden Reliefmusters (im Gegensatz
zu der in Wellenlängen gemessenen optischen Amplitude a, in die der Brechungs
index eingeht.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform
eines beglaubigten, fälschungsgeschützten Gegenstandes mit
einer an ihm angebrachten Beglaubigungsvorrichtung aus einer
einzigen integrierten Struktur;
Fig. 1a eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform
eines fälschungsgeschützten, beglaubigten Gegenstandes mit
einer Beglaubigungsvorrichtung, welche aus mehreren beabstan
deten integrierten Strukturen besteht, die mit dem Gegenstand
verbunden sind;
Fig. 2a und 2b schematische Schnittansichten einer ersten und einer zwei
ten Ausführungsform einer integrierten Struktur, wie sie für die
Beglaubigungsvorrichtungen gemäß Fig. 1 und 1a verwendet werden
kann;
Fig. 3 und 3a schematische Darstellungen eines Typs einer Beglaubigungs
vorrichtung integrierter Struktur, bei der die integrierte Struk
tur einen einzigen Beugungsgitterstrukturbereich enthält und
Fig. 4, 4a und 4b schematische Darstellungen eines anderen
Typs einer Beglaubigungsvorrichtung mit integrierter
Struktur, bei der die integrierte Struktur aus mehreren
verschiedenen, zusammenhängenden Beugungsgitterbereichen
besteht.
Fig. 1 zeigt einen fälschungsgeschützten oder beglaubigten Gegenstand
100 aus Folien- oder Flächenmaterial, wie Kunststoff oder Papier.
Bei der Erläuterung der vorliegenden Erfindung wird meistens angenom
men, daß es sich bei dem fälschungsgeschützten Gegenstand 100 um
eine Banknote handelt. Der fälschungsgeschützte oder beglaubigte
Gegenstand kann jedoch auch andere Formen haben und beispielsweise
ein von Natur aus wertvolles Dokument, eine Kreditkarte, ein Paß,
ein Sicherheitsausweis, eine Schallplatte oder Hülle hierfür sein,
um nur einige Beispiele zu nennen. In jedem Falle ist an dem beglau
bigten Gegenstand 100 eine Sicherungs- oder Beglaubigungsvor
richtung 102 befestigt. Die Beglaubigungsvorrichtung 102 besteht aus
einr einzigen integralen Struktur des in Fig. 2a oder 2b dargestell
ten Typs. Die Beglaubigungsvorrichtung 102 a gemäß Fig. 1a besteht
aus zwei (oder mehreren) beabstandeten integralen Strukturen, die
jeweils dem in Fig. 2a oder 2b dargestellten Typ angehören können.
Wie aus den Fig. 2a und 2b ersichtlich ist, enthalten die die Be
glaubigungsvorrichtung 102 oder 102 a bildenden integralen Strukturen
201 oder 201 b ein Substrat 200 mit einer unteren Fläche 202, die mit
dem beglaubigten Gegenstand 100 verbunden ist, und einer oberen Flä
che 204, in der eine bestimmte reflektierende Beugungsgitterstruktur
206 gebildet ist. Die reflektierende Beugungsgitterstruktur 206 ist
mit einem transparenten Material 208 ausgefüllt und abgedeckt. Das
transparente Material 208 hat einen Brechungsindex, der größer als
1 ist. Das transparente Material 208 besteht vorzugsweise aus einem
Kunststoffmaterial, wie Polyvinylchlorid (PVC) oder Polycarbonat-
Polyester. (Der Brechungsindex solcher Materialien hat einen Nennwert
von etwa 1,5.) Das Substrat 200 kann aus Metall bestehen, vorzugs
weise besteht es jedoch ebenfalls aus einem Kunststoff oder einem
Klebstoff.
Im Falle der in Fig. 2a dargestellten Ausführungsform der
integralen Struktur 201 a kann das Substrat 200 aus einer thermopla
stischen Folie hergestellt werden, in deren Oberfläche 204 die beugen
de Struktur 206 durch Prägen, Gießen oder Pressen gebildet ist. Die
Struktur 206 kann durch Aufbringen einer dünnen Metallschicht, z. B.
aus Aluminium, im Vakuum (z. B. durch Aufdampfen oder Kathodenzerstäu
bung) reflektierend gemacht werden. Das transparente Material 208
kann dann durch Auflaminieren einer Kunststoffschicht auf die Oberflä
che 204 angebracht werden oder dadurch, daß man einen Überzug aus einem
Kunststoffmonomer oder einer Kunststofflösung aufbringt, der dann zu
einer festen Schicht auspolymerisiert oder gehärtet wird. Das transpa
rente Material 208 und das Substrat 200 können in diesem Falle entweder
aus dem gleichen Kunststoff oder aus verschiedenen Kunststoffen herge
stellt werden.
Bei dem in Fig. 2b dargestellten Ausführungsbeispiel der integrierten
Struktur 201 b wird das transparente Material 208 durch die ursprüngliche
Kunststoffolie gebildet, in der die Beugungsgitterstruktur 206 durch
Prägen, Pressen oder Gießen gebildet ist, und das Substrat 200 kann eine
laminierte Kunststoffschicht enthalten oder mittels eines Kunststoff
monomers oder einer Kunststofflösung gebildet werden, die anschließend
zu einer dünnen Kunststoffschicht gehärtet worden ist. Alternativ
kann das Substrat 200 bei der integralen Struktur 201 b auch ein Kleber
material enthalten oder aus einem solchen bestehen, welches an seiner
Unterseite mit dem gesicherten Gegenstand 100 verklebt ist. Im übrigen
sind die Ausführungsformen gemäß Fig. 2a und 2b im wesentlichen gleich
artig.
Bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 2a und 2b ist die Gesamtdicke des
Substrats 200 und des transparenten Materials 208 gleich t. Wie durch
einen Pfeil 210 angedeutet ist, wird die sichtbare Fläche der reflektie
renden Beugungsgitterstruktur 206 von oben her durch das transparente
Material 208 hindurch mit polychromatischem Licht beleuchtet. Die Beu
gungsgitterstruktur 206 reflektiert das einfallende polychromatische
Beleuchtungslicht in einer Weise, die durch ihre physische oder geometrische Amplitude
A, ihre Linienfrequenz oder Gitterkonstante d und die räumliche Wel
lenform oder Konfiguration ihres periodischen Gitterprofils bestimmt
wird. Gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung hat die Struk
tur 206 bestimmte Parameter hinsichtlich des Gitterprofils, der
geometrischen Amplitude A und der Linienfrequenz oder Liniendichte d
(Gitterkonstante), so daß die Struktur 206 in der Lage ist, poly
chromatisches Beleuchtungslicht 210 , das auf sie fällt, in mindestens
ein Paar benachbarter, getrennter und unterschiedlicher reflektierter
Bündel mit kontrastierenden Farben aufzuspalten, wobei die Größe der
schmalsten Winkelabmessung der Bündelbreite jedes der Bündel in einem
Abstand von 30 cm mindestens 2 Milliradiant beträgt. Beispiele von
reflektierenden Beugungsgitterstrukturen mit diesen speziellen Parame
tern Gitterprofil, physische Amplitude und Gitterkonstante werden unter
Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 noch genauer erläutert.
Es ist oft wichtig, daß die Gesamtdicke t der die Sicherungs- oder
Beglaubigungsvorrichtung 102 oder 102 a bildenden Integralstruktur
ziemlich klein ist. Beim Aufeinanderschichten einer bestimmten Anzahl
von Banknoten zu einem Stapel tritt beispielsweise eine Neigung auf,
deren Betrag vom Produkt der Dicke t und der Anzahl der Banknoten im
Stapel abhängt. Im Prinzip könnte das Flächenmaterial eine Abschrägung
oder eine Vertiefung mit einer Tiefe gleich t zur Aufnahme der Beglau
bigungsvorrichtung aufweisen. Dies erhöht jedoch die Kosten. Es ist
einfacher und billiger, die maximale Neigung oder Schräglage so klein
zu halten, daß die Banknoten nicht vom Stapel heruntergleiten, was ver
hindert wird, wenn die Dicke t kleiner als etwa 12,5 µm ist. Um eine
ausreichende Festigkeit zu gewährleisten und ein Abreißen einer integra
len Struktur mit derart kleiner Gesamtdicke t zu vermeiden, soll die
geometrische Amplitude A so klein wie möglich gehalten werden. Ferner
ist die Geschwindigkeit, mit der eine beugende Struktur mit einem re
lativ kleinen Verhältnis von geometrischer Amplitude A zu Linienabstand
d geprägt werden kann (z. B. durch Warmpressen einer thermoplastischen
Folie) viel größer (was eine entsprechende Verringerung der Stückkosten
zur Folge hat) als im Falle, daß dieses Verhältnis groß ist. Dies
ist ein weiterer Grund, warum die geometrische Amplitude A so klein wie
möglich gehalten werden sollte.
Ein durch ein Oberflächenreliefmuster gebildetes Beugungsgitter ist ein
Phasengitter, gleichgültig ob es sich um ein Reflexionsgitter oder um ein
Transmissionsgitter handelt. Der durch ein Phasengitter erzeugte optische
Effekt hängt vom Wert seiner optischen Amplitude a, gemessen
in Vakuumwellenlängen λ ab und nicht unmittelbar vom Wert der
geometrischen Amplitude A. Die optische Amplitude a ist
andererseits proportional zur geometrischen Amplitude A; die Proportiona
litätskonstante ist allerdings bei Transmissionsgittern und Reflexions
gittern erheblich verschieden. Für ein Transmissionsgitter ist die
Proportionalitätskonstante nämlich 1/(n 1 - n), wobei n der Brechungs
index des transparenten Materials 208 und n 1 der Brechungsindex eines
transparenten Substrats entsprechend dem Substrat 200 ist. Dieelek
trische Materialien eines Typs wie (Kunststoffe oder Kleber), die sich
für die Herstellung der integralen Strukturen 201 a und 201 b eignen,
haben Brechungsindizes, die sich nicht sehr stark voneinander unter
scheiden. Obwohl der Brechungsindex dieser dielektrischen Materialien
hoch im Vergleich zur Eins ist (z. B. in der Gegend von 1,5), ist daher
die Brechungsindex-Differenz (n 1 - n) zweier solcher dielektrischer Ma
terialien klein im Verhältnis zur Eins, so daß sich für ein Trans
missionsgitter ein großer Wert für die Proportionalitätskonstante
1/(n 1 - n) ergibt. Die geometrische Amplitude A eines Transmissions
gitters ist daher verhältnismäßig groß im Vergleich zur optischen Am
plitude a. Bei einem Reflexionsgitter beträgt die Proportionalitäts
konstante andererseits 1/2n, was wesentlich kleiner als 1 ist, da n
größer als 1 ist. Hierdurch wird die geometrische Amplitude A eines
Reflexionsgitters relativ klein im Vergleich zur optischen Amplitude
a. Wie oben erwähnt, hat es wesentliche Vorteile, die geometrische Ampli
tude a relativ klein zu halten. Aus diesem Grunde werden bei der
Sicherung oder Beglaubigungsvorrichtung gemäß der Erfindung Reflexions
beugungsgitter und nicht Transmissionsbeugungsgitter verwendet.
Außerdem lassen sich die integralen Strukturen 201 a und 201 b gemäß
Fig. 2a und 2b von Natur aus leicht mittels kontinuierlicher Herstel
lungsverfahren herstellen, was die Stückkosten für die Herstellung
einer solchen Struktur erheblich verringert. Beispielsweise kann im
Falle der Ausführungsform gemäß Fig. 2a eine das Substrat 200 bildende
Kunststoffolie von einer ersten Vorratsrolle nacheinander durch Präge
walzen (durch die die Gitterstruktur 206 eingepreßt wird), eine Va
kauumaufdampfanlage (in der die eine Oberfläche des Substrats 200 mit
einer reflektierenden Schicht metallisiert wird) dann durch Laminie
rungswalzen, denen außerdem gleichzeitig ein das transparente Mate
rial 208 bildender Laminierungskunststoff, auf dem sich ein Laminie
rungsüberzug befindet, von einer zweiten Vorratsrolle zugeführt wird,
geführt werden. Das aus den Laminierungswalzen austretende Laminat
läuft dann durch eine Kleberbeschichtungskammer, in der der Kleber
für das Befestigen an dem zu beglaubigenden oder zu sichernden Gegen
stand aufgebracht wird. Im Falle der in Fig. 2b dargestellten Ausfüh
rungsform kann der ganze Laminierungsschritt entfallen, da der zum
Befestigen dienende Kleber selbst das Substrat 200 bilden kann,
während die geprägte Kunststoffolie von der ersterwähnten Kunststoff
folienvorratsrolle das transparente Material 208 bildet.
In den Fig. 3 und 3a ist schematisch ein erstes Ausführungs
beispiel einer Beugungsgitterstruktur dargestellt, welche bestimmte
Parameter hinsichtlich Gitterprofil, geometrische Amplitude und Strich
abstand oder Gitterkonstante hat, die so gewählt ist, daß die Struk
tur beleuchtendes polychromatisches Licht, das auf sie fällt, in
mindestens ein Paar benachbarter, getrennter und diskreter reflektier
ter Bündel mit konstrastierenden Farben aufspaltet, wobei die Größe
der schmalsten Winkelabmessung der Bündelbreite jedes Bündels in
einem Abstand von 30 cm mindestens 2 Milliradiant beträgt. Die Beugungs
gitterstruktur 300 enthält insbesondere einen einzigen Bereich mit
einer schmalen Dimension W. Wie in Fig. 3a dargestellt ist, hat die
Beugungsgitterstruktur 300 ein rechteckiges Gitterprofil, eine geometrische
Amplitude des Wertes A und einen Strichabstand und eine Gitterkon
stante d (d. h. eine Strichfrequenz d -1). Ferner ist bei der Gitterstruk
tur 300, wie sie in Fig. 3a dargestellt ist, das Verhältnis b/d
("Tastverhältnis") von Furchenbreite b zu Strichabstand d. Nur die
oberen und unteren Flächen der Struktur 300 sind mit reflektierenden
Metallschichten 302 und 304 bedeckt, die durch Niederschlagen im Vakuum
aufgebracht worden sind.
Bei einer solchen Metallisierung im Vakuum bleiben die im wesentlichen
vertikalen Seiten des rechteckigen Profils der Beugungsgitterstruktur
300 im wesentlichen frei von Metall.
Es soll angenommen werden, daß die Beugungsgitterstruktur 300 in ein
Kunststoffsubstrat 200 (wie es in Fig. 2a dargestellt ist) einge
prägt ist und daß das transparente Material 208 ebenfalls aus
Kunststoff (vorzugsweise dem gleichen Kunststoff wie das Substrat
200) hergestellt ist; das transparente Material 208 kann dann mit
dem unmetallisierten Teil der sichtbaren Oberfläche 204 des Substrats
200 so fest und sicher verbunden werden, daß seine Entfernung
von der Beugungsgitterstruktur 300 ohne deren Zerstörung nicht mög
lich ist. Dasselbe gilt für den Fall, daß die Beugungsgitterstruktur
300 in ein transparentes Kunststoffmaterial 208 eingeprägt ist
(wie Fig. 2b zeigt) und daß das Substrat 200 entweder aus einem Kunst
stoff oder einem Kleber besteht.
Es sei jedoch bemerkt, daß die Beschränkung der Metallisierung
auf die oberen und unteren Flächen eines rechteckigen Beugungsgitters
nicht die einzige Möglichkeit ist, eine Entfernung des transparenten
Materials ohne gleichzeitige praktische Zerstörung der Gitterstruk
tur zu verhindern. Man kann eine Gitterstruktur mit beliebigem
Profil so dünn metallisieren, daß winzige Poren über das Profil ver
teilt sind. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine genügend
feste Metall-Kunststoff-Verbindung zwischen dem transparenten Ma
terial und einer ganz metallisierten Beugungsgitterstruktur
herzustellen.
Subtraktive Beugungsfarbfilter sind in der bereits erwähnten US-PS
39 57 354 im einzelnen beschrieben, sie können u. a. ein Beugungs
gitter mit rechteckigem Profil enthalten, wie die Beugungsgitter
struktur 300. Die Beugungsgitterstruktur 300 spaltet auf sie fallendes
polychromatisches Beleuchtungslicht in ein reflektiertes Bündel null
ter Ordnung und ein oder mehrere reflektierte Bündel höherer Beugungs
ordnungen auf. Wie in der US-PS 39 57 354 gelehrt wird, hängen die
jeweiligen Farben der nullten Ordnung und jeder der höheren Beugungs
ordnungen eines Rechteckprofil-Beugungsgitters von der Spektralcharak
teristik des polychromatischen Beleuchtungslichtes und der optischen
Amplitude a des Rechteckprofil-Beugungsgitters ab, die, wie oben erwähnt,
der geometrischen Amplitude A proportional ist. Außerdem
ist die resultierende Farbe der Summe aller Bündel höherer Beugungs
ordnungen das Komplement der Farbe des Bündels der nullten Ordnung.
Es ist bekannt, daß die Winkeltrennung, also der Winkel zwischen
zwei benachbarten Beugungsordnungen, eine direkte Funktion der
Strichfrequenz (d. h. d -1) ist. Macht man die räumliche Gitterstrich
frequenz genügend groß bzw. die Gitterkonstante genügend klein,
so wird der Beugungswinkel so groß, daß die benachbarten Beugungs
ordnungen jeweils in getrennte und diskrete Bündel getrennt wer
den. Für fein geteilte Gitter (d. h. wenn der Strichabstand d einen
Wert hat, der kleiner als das Doppelte der Wellenlänge des zerlegten
Lichtes ist) wird der Beugungswinkel so groß, daß nur die nullte und
die erste Beugungsordnung auftreten können. In diesem Falle ist dann
die Farbe der ersten Beugungsordnung das Komplement der Farbe der
nullten Beugungsordnung, so daß die Farben der nullten und der ersten
Beugungsordnungen in starkem Maße in Kontrast zueinander stehen.
Selbst bei kleineren Strichfrequenzen kann man jedoch den Wert der
geometrischen Amplitude (gemäß den Lehren der bereits mehrfach erwähn
ten US-PS 39 57 354) so vorgeben, daß die nullte und die erste
Beugungsordnung kontrastierende Farben haben.
Der Kontrast ist um so größer, je näher die jeweiligen Farben eines
Paares benachbarter Beugungsordnungen (z. B. der nullten und der ersten
Beugungsordnung) beim Maximum der Sättigung liegen. Im Falle eines
Beugungsgitters mit einem Strichabstand d von mindestens 5 Mikrometer
(d. h. in Fällen, in denen die Huygens-Kirchhoff'sche Näherung gilt),
hat die Sättigung ein Maximum, wenn das "Tastverhältnis" b/d bei 50%
liegt. Bei jedem feingeteilten subtraktiven Beugungsgitterfarbfilter
tritt die maximale Sättigung bei einem Verhältnis von b/d auf, die durch
die spezielle Lösung der Maxwell'schen Gleichungen bestimmt wird
(wobei alle Randbedingungsparameter des Gitters und Polarisationspara
meter des einfallenden Lichtes zu berücksichtigen sind). Im allgemeinen
tritt bei feinteiligen subtraktiven Beugungsfarbfiltern mit rechteckigem
Gitterprofil die maximale Sättigung bei einem von 50% verschiedenen
Wert des Verhältnisses b/d auf und dieser Wert ist auch für Reflexions-
und für Transmissions-Gitterstrukturen verschieden. Durch Vorgabe
vieler verschiedener Sätze von Randbedingungen kann man mit einem Com
puter die Maxwell'schen Gleichungen durch numerische Analyse lösen und
dann die Parameter d, b und A für ein feingeteiltes Beugungsgitter-
Rechteckprofil angeben, bei denen sich eine maximale Sättigung für die
komplementären Farben der reflektierten Bündel nullter und erster Beu
gungsordnungen ergibt. Wenn andererseits die Parameter d und a des
Reflexionsgitters vorgegeben sind, kann der Wert des Verhältnisses
b/d, der einen Grad von Sättigung der erzeugten Farben, der nahe beim
Maximum liegt, durch Ausprobieren leicht gefunden werden.
Damit die obige Bedingung 2 erfüllt ist, muß der visuelle Effekt
den mindestens ein Paar benachbarter, von der Beugungsgitterstruktur
300 reflektierter Bündel (z. B. des Bündels der nullten Ordnung und des
Bündels der ersten Ordnung) auf einen Betrachter ausübt, im normalen
Betrachtungsabstand vom gesicherten Gegenstand 100 unter normalen
Beleuchtungsbedingungen schnell und leicht erkennbar sein, ohne daß
auf der Seite des Betrachters eine nennenswerte Geschicklichkeit erfor
derlich ist. Wenn man einen normalen Betrachtungsabstand von etwa
30 cm annimmt, sollte die schmalste Abmessung W der Beugungsgitter
struktur 300 allermindestens so groß sein, daß sie einen Winkel von
2 Milliradiant (bei diesem normalen Betrachtungsabstand von 30 cm) ein
nimmt, um die oben erwähnte Bedingung 2 gerade erfüllen können. Mit
anderen Worten gesagt, ist bei Außerachtlassung einer etwaigen Divergenz
der reflektierten Bündel nullter oder höherer Ordnungen die schmalste
Abmessung der Bündelbreite jedes dieser Bündel proportional zu W und
muß bei 30 cm einer Winkeldimension entsprechen, die allermindestens
2 Milliradiant ist. Für eine optimale Unterscheidbarkeit sollte die
schmalste Winkeldimension der Bündelbreite jeder dieser Bündel bei einem
Abstand von 30 cm mindestens eine Größenordnung größer sein, also etwa
20 Milliradiant oder mehr betragen.
Der Begriff "unter normalen Beleuchtungsbedinungen" erfordert eine gewis
se Erläuterung. Wenn ein Beugungsgitter durch eine einzige kollimierte
Lichtquelle beleuchtet wird, liefert es die am besten getrennten und dis
kreten Ausgangsbündel der nullten Ordnung und höhere Beugungsordnungen.
Wenn es jedoch im wesentlichen ausschließlich durch diffuses Licht
beleuchtet wird, liefert es die am wenigstens getrennten und diskreten
Ausgangsbündel nullter und höherer Beugungsordnungen. Bei normalen Be
leuchtungsverhältnissen, unter denen ein gesicherter Gegenstand normaler
weise betrachtet wird, sind verschiedene, mehr oder weniger
kollimierte Lichtquellen und außerdem eine diffuse Hintergrundbe
leuchtung vorhanden, wobei das jeweilige Verhältnis zwischen diesen
Beleuchtungsarten von der jeweiligen Umgebung abhängt. Wenn die
schmalste Winkelabmessung der Bündelbreite jedes der Paare benach
barter reflektierter Bündel kontrastierender Farben in einem Abstand
von 30 cm mindestens 2 Milliradiant beträgt, sind die Bündel aus
reichend getrennt und diskret, um unter "normalen Beleuchtungsbe
dingungen" unterschieden werden zu können, d. h. daß der ungeübte Be
trachter die reflektierten Bündel leicht orten und unterscheiden kann,
indem man einfach die Winkelorientierung des authentisierten oder ge
schützten Gegenstandes bezüglich seiner Blickrichtung kippt.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer
integrierten Struktur einer Beglaubigungsvorrichtung, welche mehrere
zusammenhängende Bereiche enthält, die jeweils aus einer anderen Beu
gungsgitterstruktur bestehen. Genauer gesagt besteht der erste Be
reich aus einer Beugungsgitterstruktur 400 in Form eines Kreises mit
dem Durchmesser W und der zweite Bereich besteht aus einer Beugungsgit
terstruktur 402 in Form eines Rechteckes, welches die Struktur 400
des ersten Bereiches umgibt und eine schmalste Abmessung hat, die größer
als W ist. Erste Ausführungsbeispiele für die Gitterstrukturen 400
und 402 sind in Fig. 4a dargestellt und zweite Ausführungsformen der
Gitterstrukturen 400 und 402 in Fig. 4b. Bei den Ausführungsbeispielen,
die in Fig. 4a dargestellt sind, haben die beiden Gitterstrukturen 400
und 402 rechteckige Profile und bilden substraktive Beugungsfarbfilter
ähnlich der Gitterstruktur 300. Die Gitterstruktur 400 gemäß Fig. 4a
hat einen bestimmten Strichabstand d und eine bestimmte geometrische Ampli
tude A 1 während die Gitterstruktur 402 gemäß Fig. 4a den gleichen
Strichabstand d wie die Gitterstruktur 400 hat, jedoch eine geometrische
Amplitude A 2 aufweist, die von A 1 verschieden ist. Da die Gitterstruktur
402 an die Gitterstruktur 400 anstößt, können die nullte Beugungsord
nung der beiden Gitterstrukturen 400 und 402 für einen Betrachter
gleichzeitig sichtbar sein. Da außerdem auch der Strichabstand d für
die beiden Gitterstrukturen 400 und 402 der gleiche ist, kann auch die
erste Beugungsordnung der Gitterstrukturen 400 und 402 gemäß Fig. 4a
für den Betrachter gleichzeitig sichtbar sein. Die Winkelorientierung
der Beglaubigungsvorrichtung bezüglich der Blickrichtung des
Betrachters ist jedoch verschieden, je nachdem ob der Betrachter
gleichzeitig die jeweiligen ersten Beugungsordnungen oder die je
weiligen nullten Beugungsordnungen sieht.
Bei den in Fig. 4b dargestellten Ausführungsbeispielen haben sowohl
die Gitterstruktur 400 des ersten Bereichs als auch die Gitterstruk
tur 402 des zweiten Bereichs sinusförmige Gitterprofile mit der
gleichen geometrischen Amplitude A. Der Strichabstand d 1 der Gitterstruktur
400 gemäß Fig. 4b ist jedoch vom Gitterabstand d 2 der Gitterstruktur
402 gemäß Fig. 4b verschieden. Bekanntlich ist der Arcussinus des Beu
gungswinkels eines Beugungsgitters gleich dem Verhältnis von Wellen
länge zu Strichabstand. Die in Fig. 4b dargestellten Gitterstruk
turen 400 und 402 werden daher jeweils bei Beleuchtung mit polychro
matischem Licht höhere Beugungsordnungen liefern, in denen das poly
chromatische Licht winkelmäßig in die enthaltenen Spektralfarben auf
gespalten ist. Da jedoch die Strichabstände d 1 und d 2 der Beugungs
gitterstrukturen 400 und 402 gemäß Fig. 4b voneinander verschieden
sind, können bestimmte verschiedene Spektralfarben beim gleichen
vorgegebenen Winkel der ersten Beugungsordnung für die jeweiligen
Bereiche 1 und 2 (bei den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 4b) erhal
ten werden, wenn man die jeweiligen Werte der Strichabstände d 1 und
d 2 richtig wählt. Wenn beispielsweise der Strichabstand d 1 der Beugungs
gitterstruktur 400 gemäß Fig. 4b gleich nur etwa 82% des Strichab
standes d 2 der Beugungsgitterstruktur 402 gemäß Fig. 4b gemacht wird,
so wird die Beugungsgitterstruktur 400 ein reflektiertes Bündel
grünen Lichts (Wellenlänge 530 nm) und die Beugungsgitterstruktur 402
ein reflektiertes Bündel komplementären roten Lichtes (650 nm) beim
gleichen Beugungswinkel der ersten Beugungsordnung liefern. Ein Be
trachter, der den ersten und den zweiten Bereich unter diesem bestimm
ten Beugungswinkel betrachtet, wird daher gleichzeitig einen grünen
ersten Bereich und einen roten zweiten Bereich sehen. Wenn man ferner
die Bereiche 1 und 2 gemäß Fig. 4 unter etwas anderen Winkeln betrachtet,
werden die jeweiligen Farben der Bereiche 1 und 2 nicht länger grün
bzw. rot sein, aber immer noch im wesentlichen kontrastierende Farben
in der ganzen räumlichen Überschneidung der jeweiligen Dispersions
spektra der Gitterstrukturen 400 und 402 gemäß Fig. 4b infolge der Unter
schiede der Werte d 1 und d 2 sein.
Es ist wünschenswert, daß die reflektierten Bündel von den
Bereichen 1 und 2 der Ausführungsbeispiele gemäß Fig. 4b so hell wie
möglich sind. Die geometrische Amplitude A der Gitterstrukturen 400
und 402 in Fig. 4b hat daher vorzugsweise einen Wert, welcher ein Mini
mum des Betrages an Licht ergibt, welches in der jeweiligen nullten
Beugungsordnung verbleibt, so daß ein Maximum an Licht resultiert, wel
ches in die reflektierten Bündel höherer Beugungsordnungen gebeugt
wird. Es ist außerdem zur Maximierung des Betrages des Lichtes, das
in die jeweiligen Bündel erster Beugungsordnung gebeugt wird, wün
schenswert, daß die Beugungsgitterstruktur 400 und 402 gemäß Fig. 4b
beide feingeteilte Beugungsgitter (siehe oben) sind, so daß das Auftreten
von höheren Beugungsordnungen als der ersten Beugungsordnung verhin
dert wird. Hinsichtlich der Maximierung der Helligkeit der ersten
Beugungsordnung von Gitterstrukturen 400 und 402 gemäß 4b sei auf
die Lehren der erwähnten US-PS 39 61 836 und 40 62 628 verwiesen.
Bei den Vorrichtungen gemäß Fig. 2a und 2b kann das transparente
Material 208 farblos sein oder alternativ einen Farbstoff enthalten,
der als absorbierendes subtraktives Farbfilter wirkt, welches in
Reihe mit den reflektierten Bündeln von der Beugungsgitterstruktur
206 angeordnet ist. Der Farbstoff sollte insbesondere eine spektrale
Transmissionscharakteristik haben, welche die Farbselektivität der
reflektierten Bündel von der Beugungsgitterstruktur 206 erhöht. Außer
dem erhöht das Vorhandensein eines Farbstoffes im transparenten
Material 208 das Verhältnis von Nutzsignal zu Störsignal, indem der
Glanz durch spiegelnde Reflexion von der metallisierten Beugungsgitter
struktur 206 verringert wird.
Außerdem sind das Transparentmaterial 208 und/oder andere Komponenten
der Beglaubigungsvorrichtung für eine Dotierung mit Spuren von Stoffen
oder Chemikalien (z. B. magnetischen, radioaktiven usw.) geeignet,
die eine aufwendige Analyse durch einen Experten ermöglichen.
Claims (10)
1. Beglaubigungsvorrichtung (102) zum Beglaubigen eines fäl
schungsgefährdeten flächigen Gegenstandes (100) durch An
bringen an demselben, mit einem Substrat (200), welches eine
vorgegebene reflektierende Beugungsgitterstruktur (206) auf
weist, die als Reliefmuster ausgebildet ist, deren Parameter
Gitterprofil, geometrische Amplitude (A) und Gitterlinien
frequenz (d) so bemessen sind, daß polychromatisches Licht,
das auf die Beugungsgitterstruktur (206) fällt, in mindestens
ein Paar benachbarter, getrennter reflektierter Bündel kon
trastierender Farben aufgespalten wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die reflektierende Beugungsgitterstruk
tur, die an mindestens einem Bereich einer sichtbaren Fläche
des Substrats (200) angeordnet ist, mit einem transparenten
Material (208) ausgefüllt und bedeckt und so fest verbunden
ist, daß das transparente Material von der Beugungsgitterstruk
tur nicht entfernt werden kann, ohne diese praktisch zu zer
stören, und daß die Parameter der reflektierenden Beugungs
gitterstruktur in Verbindung mit dem Brechungsindex des trans
parenten Materials (208) so bemessen sind, daß die Größe der
schmalsten Winkelabmessung der Breite jedes reflektierten Bün
dels in einem Abstand von 30 cm mindestens 2 Milliradiant be
trägt.
2. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Reliefmuster (Fig. 3)
ein Rechteckprofil sowie eine geometrische Amplitude (A)
und Gitterlinienfrequenz (d) hat, die in Verbindung mit
dem Brechungsindex des transparenten Materials (208) so
gewählt sind, daß die Beugungsgitterstruktur einen Teil
des beleuchtenden polychromatischen Lichtes in höhere Beu
gungsordnungen als die nullte Ordnung beugt und im wesent
lichen den ganzen Rest des beleuchtenden polychromatischen
Lichtes in die nullte Beugungsordnung überträgt, so daß die
Farbe des reflektierenden Bündels der nullten Ordnung das Kom
plement der Farbe einer Kombination aller gebeugter Bündel
mit Ordnungen höher als null ist.
3. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Beugungsgitterstruktur (206)
ein fein geteiltes Strichgitter enthält, welches das beleuch
tende polychromatische Licht über einen vorgegebenen Winkel
beugt, der groß genug ist, um die Anzahl der höheren Beugungs
ordnungen auf ausschließlich die erste Beugungsordnung zu be
grenzen und die Farbe des reflektierten Bündels der nullten
Ordnung daher das Komplement der Farbe des reflektierten Bün
dels der ersten Beugungsordnung ist.
4. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Reliefmuster mindestens
einen ersten und einen zweiten Bereich, die aneinander an
grenzen, enthält; daß der erste Bereich ein erstes Beugungs
gitter (400) mit vorgegebenen ersten Parametern Gitterprofil,
geometrische Amplitude und Gitterkonstante enthält, und daß
der zweite Bereich ein zweites Beugungsgitter (402) mit vor
gegebenen zweiten Parametern Gitterprofil, geometrische Am
plitude und Gitterkonstante enthält, wobei mindestens einer
der vorgegebenen zweiten Parameter (A 2, d 2) des zweiten Beu
gungsgitters vom entsprechenden der vorgegebenen ersten Para
meter (A 1, d 1) des ersten Beugungsgitters verschieden ist.
5. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet,
daß das erste und das zweite Gitterprofil rechteckig sind ( Fig. 4a);
daß die erste und die zweite Gitterkonstante (d) im wesent lichen gleich sind;
daß die erste geometrische Amplitude (A 1) einen solchen vor gegebenen ersten Wert hat, daß das erste Beugungsgitter in Kombination mit dem vorgegebenen Brechungsindex als subtrak tives Beugungsfilter arbeitet, welches ein reflektiertes Bün del nullter Ordnung mit einer ersten Farbe und ein reflektier tes Bündel erster Ordnung mit einer zweiten Farbe liefert, und
daß die zweite geometrische Amplitude (A 2) einen solchen, sich vom vorgegebenen ersten Wert unterscheidenden, vorgegebenen zweiten Wert hat, daß das zweite Beugungsgitter in Verbindung mit dem vorgegebenen Brechungsindex als substraktives Beugungs filter arbeitet, welches ein reflektiertes Bündel nullter Ord nung mit einer dritten Farbe, die einen Kontrast mit der ersten Farbe bildet, und ein reflektiertes Bündel erster Ordnung mit einer vierten Farbe, die im Kontrast zur zweiten Farbe steht, liefert.
daß das erste und das zweite Gitterprofil rechteckig sind ( Fig. 4a);
daß die erste und die zweite Gitterkonstante (d) im wesent lichen gleich sind;
daß die erste geometrische Amplitude (A 1) einen solchen vor gegebenen ersten Wert hat, daß das erste Beugungsgitter in Kombination mit dem vorgegebenen Brechungsindex als subtrak tives Beugungsfilter arbeitet, welches ein reflektiertes Bün del nullter Ordnung mit einer ersten Farbe und ein reflektier tes Bündel erster Ordnung mit einer zweiten Farbe liefert, und
daß die zweite geometrische Amplitude (A 2) einen solchen, sich vom vorgegebenen ersten Wert unterscheidenden, vorgegebenen zweiten Wert hat, daß das zweite Beugungsgitter in Verbindung mit dem vorgegebenen Brechungsindex als substraktives Beugungs filter arbeitet, welches ein reflektiertes Bündel nullter Ord nung mit einer dritten Farbe, die einen Kontrast mit der ersten Farbe bildet, und ein reflektiertes Bündel erster Ordnung mit einer vierten Farbe, die im Kontrast zur zweiten Farbe steht, liefert.
6. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß das erste und das zweite Beu
gungsgitter fein geteilte Strichgitter sind, welche das be
leuchtende polychromatische Licht über einen vorgegebenen
Winkel beugen, der groß genug ist, um die Anzahl der reflek
tierten Bündel höherer Beugungsordnungen auf ausschließlich
das reflektierte Bündel der ersten Ordnung zu begrenzen, und
daß der vorgegebene erste und der vorgegebene zweite Wert der
ersten bzw. zweiten geometrischen Amplitude so gewählt sind,
daß die dritte Farbe das Komplement der ersten Farbe und
die vierte Farbe das Komplement der zweiten Farbe sind.
7. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das transparente Material
(208) einen Farbstoff enthält, der dem Überzug aus dem
transparenten Material eine vorgegebene, wellenlängenab
hängige Transmissionscharakteristik verleiht, die mit der
wellenlängenabhängigen Beugungscharakteristik der Beugungs
gitterstruktur im Sinne einer Erhöhung der Farbselektivität
der kontrastierenden Farben der reflektierten Bündel zusammen
wirkt.
8. Beglaubigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Beugungsgitterstruktur (300)
ein rechteckiges Profil (300 a) hat, bei dem die jeweiligen
oberen und unteren Flächen (302, 304) im wesentlichen aus
schließlich reflektierend sind, während die jeweiligen Seiten
flächen (306) des Rechteckprofils im wesentlichen ausschließ
lich lichtdurchlässig sind.
9. Beglaubigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das transparente
Material Spuren von Chemikalien eines Typs enthält, aufgrund
derer die Authentizität der Beglaubigungsvorrichtung durch
eine komplizierte Analyse nachweisbar ist.
10. Verwendung der Beglaubigungsvorrichtung nach einem der An
sprüche 1 bis 9 zum Beglaubigen von Kreditkarten, Pässen, Banknoten,
Sicherheitsausweisen und Schallplatten sowie ihren Hüllen.
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