DE202004006210U1 - Lampe - Google Patents

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    • F21S6/005Lighting devices intended to be free-standing with a lamp housing maintained at a distance from the floor or ground via a support, e.g. standing lamp for ambient lighting
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
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    • F21V1/26Manufacturing shades

Abstract

Lampe mit einem Träger (1), einem vom Träger (1) mittels einer Halterung (4) gestützten Lampenschirm (6), einer im Lampenschirm (6) angeordneten Fassung (9) für einen elektrischen Beleuchtungskörper und einer elektrischen Zuleitung zur Fassung (9), dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenschirm (6)
a) ein zumindest im Prinzip formstabiles Gebilde aus zumindest im wesentlichen textilem Material ist; oder
b) aus einem Hohlkörper (7) besteht, der zumindest partiell mit einem textilen Überzug (8) versehen ist.

Description

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Lampe mit einem Träger, einem vom Träger mittels einer Halterung gestützten Lampenschirm, einer im Lampenschirm angeordneten Fassung für einen elektrischen Beleuchtungskörper und einer elektrischen Zuleitung zur Fassung. Der Träger ist bei einer aufzustellenden Lampe ein Untergestell, welches z.B. die Gestalt eines vertikalen Rohrs mit einem Bodenelement hat, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise im Untergestell zur Fassung geführt ist. Bei einer Decken- oder Pendellampe wird der Träger von einer Aufhängung gebildet, wobei die elektrische Zuleitung intern oder extern der Aufhängung zur Fassung geführt ist. Bei einer schliesslich Wandlampe hat der Träger die Gestalt einer Seitenhalterung, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise intern der Seitenhalterung zur Fassung geführt ist. Speziell befasst sich die Erfindung mit der Oberflächengestaltung von solchen Lampen.
  • Stand der Technik
  • Es sind Lampen vielfältiger Konfiguration und Lampenschirme aus verschiedenen Materialien bekannt. Auf einer neulich stattgefundenen Möbelmesse wurde eine Pendellampe vorgestellt, welche über das von der Decke hängende Kabel, die Glühlampenfassung bis teilweise über die Glühlampe selbst mit einen grobmaschigen Strickbezug versehen wurde. Solcher Bezug birgt die erhebliche Gefahr der Überhitzung, und der optische Effekt geht nur von der überzogenen Leitung sowie der partiell umschlossenen Glühlampe aus.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Im Bestreben nach weiterer origineller Gestaltung im Leuchtensektor, bei effizienter und kostengünstiger Herstellungstechnologie, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine neue Lösung für die Oberflächenbeschaffenheit von Lampenschirmen und eventuell auch der Träger zu schaffen.
  • Übersicht über die Erfindung
  • Die Lampe hat einen Träger, einen vom Träger mittels einer Halterung gestützten Lampenschirm, eine im Lampenschirm angeordneten Fassung für einen elektrischen Beleuchtungskörper und eine elektrischen Zuleitung zur Fassung. Der Lampenschirm ist ein zumindest im Prinzip formstabiles Gebilde aus zumindest im wesentlichen textilem Material oder alternativ besteht der Lampenschirm aus einem Hohlkörper, der zumindest partiell mit einem textilen Überzug versehen ist.
  • Nachfolgend werden spezielle Ausführungsformen der Lampe beschrieben: Der Überzug ist als Gewebe oder Gestrick in einer zum Hohlkörper komplementären Gestalt hergestellt und weist zumindest eine Öffnung auf, welche das Überziehen über den Hohlkörper erlaubt. Der Hohlkörper besteht aus zumindest semi-transparentem Material, und der Überzug besitzt eine Elastizität, so dass letzterer im über den Hohlkörper überzogenen Zustand eng auf der Oberfläche des Hohlkörpers aufliegt. Der Höhlkörper weist eine erste und eine zweite Aussparung auf, wobei die erste Aussparung dem Eintritt der elektrischen Zuleitung und/oder der Aufnahme der Fassung und/oder dem Ansetzen des Trägers dient. Die zweite Aussparung erlaubt den Zugriff zum elektrischen Beleuchtungskörper.
  • Der Träger ist bei einer aufzustellenden Lampe ein Untergestell, welches z.B. die Gestalt eines vertikalen Rohrs mit einem Bodenelement hat, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise im Untergestell zur Fassung geführt ist. Bei einer Decken- oder Pendellampe wird der Träger von einer Aufhängung gebildet, wobei die elektrische Zuleitung intern oder extern der Aufhängung zur Fassung geführt ist. Bei einer Wandlampe hat der Träger die Gestalt einer Seitenhalterung, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise intern der Seitenhalterung zur Fassung geführt ist.
  • Der Überzug kann sich zumindest partiell auch über den Träger erstrecken oder für den Träger kann ein zweiter Überzug vorgesehen sein. Dieser zweite Überzug ist vorteilhaft ebenfalls als Gewebe oder Gestrick in einer zum Träger komplementären Gestalt hergestellt und hat zumindest eine Öffnung, welche das Überziehen über den Träger erlaubt. Der zweite Überzug besitzt eine Elastizität, wo durch der zweite Überzug im über den Träger überzogenen Zustand eng auf der Oberfläche des Trägers aufliegt. Im Überzug ist zunächst eine erste Öffnung vorgesehen, welche im überzogenen Zustand im Bereich der ersten Aussparung am Hohlkörper zu liegen kommt. Die zweite Öffnung am Überzug lässt im überzogenen Zustand den Bereich der zweiten Aussparung am Hohlkörper frei. Auch der zweite Überzug besitzt eine erste Öffnung, welche im überzogenen Zustand am Kopfende des Trägers zu liegen kommt. Seine zweite Öffnung kommt im überzogenen Zustand am Fussende des Trägers zu liegen.
  • Der Überzug lässt sich in der zweiten Aussparung des Hohlkörpers fixieren, z.B. mittels eines die zweite Öffnung des Überzugs umlaufenden und z.B. in einem Saum liegenden Ringes. Bei Vorhandensein eines zweiten Überzugs kommt die erste Öffnung des zweiten Überzugs auf einem Stützteller zu liegen, welcher dem Aufsitzen des Lampenschirms dient, der herkömmlich mit einer die Fassung übergreifenden Überwurfmutter gesichert ist. Somit kommt die zweite Öffnung des zweiten Überzugs verdeckt unter dem Bodenelement oder verdeckt am Fussende des Trägers zu liegen. Der zweite Überzug ist an seinen beiden Öffnungen jeweils mit einem verschnürbarem Zugband versehen und hat im Bereich eines am Träger angeordneten elektrischen Schalters eine farblich abgesetzte Schalterzone.
  • Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemässe Lampe in Gestalt einer Stehlampe;
  • 2A den Träger der Lampe gemäss 1 als säulenförmiger Standfuss;
  • 2B einen Bodenring als Bestandteil des säulenförmigen Standfusses gemäss 2A;
  • 3A einen Hohlköper als Bestandteil des Lampenschirms aus 1, in Frontansicht;
  • 3B den Hohlkörper 3A, im Vertikalschnitt;
  • 4A einen Überzug für den Hohlköper gemäss 3A; und
  • 4B einen zweiten Überzug für den Träger gemäss 2A.
  • Ausführungsbeispiel
  • Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels zur erfindungsgemässen Lampe.
  • Figur 1
  • Die gezeigte komplette Lampe in der beispielhaften Gestalt einer Stehlampe besteht aus dem säulenförmigen Träger 1 mit dem unteren Fussende 19 und dem oberen Kopfende 18. Am Träger 1 setzt unten ein Bodenelement 11 an. Auf dem Kopfende 18 ist eine Halterung 4 für den Lampenschirm 6 angeordnet, welcher einen inneren, zumindest semi-transparenten Hohlkörper 7 aufweist, der äusserlich mit einem textilen Überzug 8, vorzugsweise ein elastisches, einteiliges Gestrick, versehen ist. Der Träger 1 ist äusserlich komplett von einem zweiten Überzug 2 umhüllt. Näher dem Kopfende 18 gibt es einen am Träger 1 angeordneten elektrischen Schalter 3 zum Ein-/Ausschalten und eventuell auch zum Dimmen des in die Lampe eingesetzten elektrischen Beleuchtungskörpers. Im Bereich des Schalters 3 hat der zweite Überzug 2 eine Schalterzone 23, die farblich abgesetzt sein kann, so dass der Schalter 3 selbst nicht sichtbar ist, jedoch seine Position dem Benutzer angezeigt wird.
  • Figuren 2A und 2B
  • Der Träger 1 besteht zwischen seinem Kopfende 18 und dem Fussende 19 im wesentlichen aus einem senkrecht aufragenden Rohr 10, an das unten ein tellerförmiges, die Standfestigkeit der Lampe bestimmendes Bodenelement 11 angesetzt ist. Vorzugsweise im Rohr 10 sind die elektrische Zuleitung sowie nahe dem Kopfende 18 der Schalter 3 zur Betätigung der Lampe untergebracht. An das Kopfende 18 setzt eine Halterung 4 an, die aus einem unteren Stützteller 40 und einer die Lampenfassung 9 übergreifenden Überwurfmutter 41 besteht. Diese Halterung 4 dient dem herkömmlichen Fixieren des Lampenschirms 6. Als unterster Abschluss des Trägers 1 ist ein unter das Bodenelement 11 montierbarer Bodenring 12 vorhanden.
  • Figur 3A und 3B
  • Der Hohlkörper 7 besteht aus einem semi-transparenten oder gänzlich transparenten Material, z.B. einer dünnen, zumindest im Prinzip formstabilen Kunststoffschale. Unten hat der Hohlkörper 7 eine erste Aussparung 71, die dem Eintritt der Fassung 9 sowie der Befestigung in der Halterung 4 dient. Die obere zweite Aussparung 72 ist zum Zugriff zum elektrischen Beleuchtungskörper sowie zur Wärmeabfuhr vorgesehen. Am Rand der zweiten Aussparung 72 ist eine zirkulär umlaufende Rückhaltekante 73 ausgebildet.
  • Figur 4A
  • Der textile, elastische Überzug 8 ist als Gewebe oder Gestrick in einer zum Hohlkörper 7 komplementären Gestalt, vorzugsweise aus einem Stück, hergestellt. Unten liegt eine erste Öffnung 81, während oben eine zweite Öffnung 82 vorhanden ist.
  • Figur 4B
  • Der zweite Überzug 2 ist ebenfalls als elastisches Gewebe oder Gestrick in einer zum Träger 1 komplementären Gestalt hergestellt und weist an seiner erweiterten Kopfzone 24 eine erste Öffnung 21 auf, welche das Überziehen über den Träger 1 erlaubt. Nach einer lang gestreckten, relativ engen Rohrzone 20 geht diese in eine stark erweiterte Fusszone 25 über, welche nach unten weisend eine zweite Öffnung 22 zum Überziehen über das Bodenelement 11 hat. Im Bereich des Schalters 3 befindet sich an der Rohrzone 20 die vorzugsweise augenfällig gestaltete Schalterzone 23. An seinen beiden Öffnungen 21,22 ist der zweite Überzug 2 jeweils mit einem verschnürbarem Zugband versehen oder weist andere adäquate Befestigungsmittel, wie Klettverschlüsse oder Hakenelemente, auf.
  • Im fertig montierten Zustand kommen der Überzug 8 sowie der zweite Überzug 2 eng anliegend auf der Oberfläche des Hohlkörpers 2 bzw. des Trägers 1 zu liegen. Die erste Öffnung 81 des Überzugs 8 kommt im Bereich der ersten Aussparung 71 am Hohlkörper 7 zu liegen, und die zweite Öffnung 82 lässt den Bereich der zweiten Aussparung 72 am Hohlkörper 7 frei. Die erste Öffnung 21 des zweiten Überzugs 2 kommt am Kopfende 18 des Trägers 1 zu liegen, während die zweite Öffnung 22 eingeschnürt an der Unterseite des Bodenelements 11 liegt, an das der Bodenring 12 gegen geschraubt ist.
  • Das obere Ende des Überzugs 8 wird in der zweiten Aussparung 72 des Hohlkörpers 7 fixiert, z.B. mittels eines in einen Hohlsaum an der zweiten Öffnung 82 eingesetzten elastischen Ringes, der unterhalb die Rückhaltekante 73 gezwängt wird. Die erste Öffnung 21 des zweiten Überzugs 2 kommt auf dem Stützteller 40 zu liegen, auf dem der Lampenschirm 6 aufsitzend, mit der die Fassung 9 übergreifenden Überwurfmutter 41 gesichert ist.

Claims (9)

  1. Lampe mit einem Träger (1), einem vom Träger (1) mittels einer Halterung (4) gestützten Lampenschirm (6), einer im Lampenschirm (6) angeordneten Fassung (9) für einen elektrischen Beleuchtungskörper und einer elektrischen Zuleitung zur Fassung (9), dadurch gekennzeichnet, dass der Lampenschirm (6) a) ein zumindest im Prinzip formstabiles Gebilde aus zumindest im wesentlichen textilem Material ist; oder b) aus einem Hohlkörper (7) besteht, der zumindest partiell mit einem textilen Überzug (8) versehen ist.
  2. Lampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (8) a) als Gewebe oder Gestrick in einer zum Hohlkörper (7) komplementären Gestalt hergestellt ist; und b) zumindest eine Öffnung (81) aufweist, welche das Überziehen über den Hohlkörper (7) erlaubt.
  3. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass a) der Hohlkörper (7) aus zumindest semi-transparentem Material besteht; und b) der Überzug (8) Elastizität besitzt und im über den Hohlkörper (7) überzogenen Zustand eng auf der Oberfläche des Hohlkörpers (7) aufliegt.
  4. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass a) der Höhlkörper (7) eine erste Aussparung (71) und eine zweite Aussparung (72) aufweist, wobei b) die erste Aussparung (71) dem Eintritt der elektrischen Zuleitung und/oder der Aufnahme der Fassung (9) und/oder dem Ansetzen des Trägers (1) dient; und c) die zweite Aussparung (72) den Zugriff zum elektrischen Beleuchtungskörper erlaubt.
  5. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) a) bei einer aufzustellenden Lampe ein Untergestell ist, welches z.B. die Gestalt eines vertikalen Rohrs (10) mit einem Bodenelement (11) hat, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise im Untergestell zur Fassung (9) geführt ist; b) bei einer Decken- oder Pendellampe eine Aufhängung ist, wobei die elektrische Zuleitung intern oder extern der Aufhängung zur Fassung (9) geführt ist; c) bei einer Wandlampe eine Seitenhalterung ist, wobei die elektrische Zuleitung vorzugsweise intern der Seitenhalterung zur Fassung (9) geführt ist; und d) der Überzug (8) sich zumindest partiell auch über den Träger (1) erstrecken kann oder für den Träger (1) ein zweiter Überzug (2) vorgesehen sein kann, wobei e) der zweite Überzug (2) als Gewebe oder Gestrick in einer zum Träger (1) komplementären Gestalt hergestellt ist, zumindest eine Öffnung (21) aufweist, welche das Überziehen über den Träger (1) erlaubt; und f) der zweite Überzug (2) eine Elastizität besitzt, wodurch der zweite Überzug (2) im über den Träger (1) überzogenen Zustand eng auf der Oberfläche des Trägers (1) aufliegt.
  6. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (8) a) eine erste Öffnung (81) besitzt, welche im überzogenen Zustand im Bereich der ersten Aussparung (71) am Hohlkörper (7) zu liegen kommt; und b) und eine zweite Öffnung (82) hat, welche im überzogenen Zustand den Bereich der zweiten Aussparung (72) am Hohlkörper (7) frei lässt.
  7. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Überzug (2) a) eine erste Öffnung (21) besitzt, welche im überzogenen Zustand am Kopfende (18) des Trägers (1) zu liegen kommt; und b) und eine zweite Öffnung (22) hat, welche im überzogenen Zustand am Fussende (19) des Trägers (1) zu liegen kommt.
  8. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass a) der Überzug (8) in der zweiten Aussparung (72) des Hohlkörpers (7) fixiert ist, z.B. mittels eines die zweite Öffnung (82) des Überzugs (8) umlaufenden und z.B. in einem Saum liegenden Ringes; und b) bei Vorhandensein eines zweiten Überzugs (2) ba) die erste Öffnung (21) des zweiten Überzugs (2) auf einem Stützteller (40) zu liegen kommt, welcher dem Aufsitzen des Lampenschirms (6) dient, der herkömmlich mit einer die Fassung (9) übergreifenden Überwurfmutter (41) gesichert ist; und bb) die zweite Öffnung (22) des zweiten Überzugs (2) verdeckt unter dem Bodenelement (11) oder verdeckt am Fussende des Trägers (1) zu liegen kommt.
  9. Lampe nach mindestens einem der Ansprüche 5, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Überzug (2) a) an seinen beiden Öffnungen (21,22) jeweils mit einem verschnürbarem Zugband versehen ist; und b) im Bereich eines am Träger (1) angeordneten elektrischen Schalters (3) eine farblich abgesetzte Schalterzone (23) aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN105003860A (zh) * 2015-08-04 2015-10-28 邬晨燚 一种卷帘式led灯

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