DE102004038152B4 - Abdeckfolie für eine Mikrotiterplatte - Google Patents

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Abstract

Abdeckfolie für eine Mikrotiterplatte mit im Raster der Vertiefungen der Mikrotiterplatte angeordneten Schwächungszonen.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckfolie für eine Mikrotiterplatte.
  • Mikrotiterplatten werden insbesondere für die unterschiedlichsten mikrobiologischen, zellzüchterischen und immunologischen Arbeitsgänge benutzt. Beispielsweise finden Mikrotiterplatten Anwendung in der PCR und der Züchtung von Mikroorganismen oder Zellen.
  • Mikrotiterplatten haben eine Vielzahl Vertiefungen zur Aufnahme der Probenflüssigkeit. Die Vertiefungen werden auch als „Wells" bezeichnet. Sie sind beispielsweise in einer Platte ausgebildet oder weisen von der Unterseite einer plattenförmigen Deckwand vorstehende Aufnahmeabschnitte auf. Die Deckwand kann an den Seiten nach unten vorste hende Seitenwände aufweisen. Die Vertiefungen haben Öffnungen, die von der Oberseite der Platte aus zugänglich sind. Die Vertiefungen sind auf den Punkten eines Rasters angeordnet. Die gängigen Mikrotiterplatten haben in Reihen und Spalten 8 × 12 = 96 Vertiefungen. Mehr und mehr werden auch Mikrotiterplatten mit einer größeren Anzahl Vertiefungen, z.B. 16 × 24 = 384 Vertiefungen, verwendet. Die Rasterabstände der Vertiefungen entsprechen bei den meisten marktgängigen Mikrotiterplatten den Empfehlungen der SBS (= Society for biomolecular screening) bzw. den daraus hervorgegangenen ANSI-Standards.
  • Die Verdunstung von Probenflüssigkeit aus den Vertiefungen ist ein Problem. Sie wird im wesentlichen von Temperatur, Luftfeuchte und Größe der Oberfläche bestimmt. In vielen Fällen führt eine Verdunstung zu einer nicht akzeptablen Verfälschung der Meßergebnisse. Dies ist in gesteigertem Maße bei Bearbeitung kleiner Volumina der Probenflüssigkeit der Fall. Der Trend bei der Bearbeitung von Probenflüssigkeit im Labor geht zu immer kleineren Mengen.
  • Zur Vermeidung von verdunstungsbedingtem Probenverlust und Kreuzkontamination zwischen den Proben in den verschiedenen Vertiefungen ist es bekannt, gegen die Oberseite der Mikrotiterplatte eine Matte zu drücken oder eine Folie aus Silikon oder PE aufzusiegeln. Die Handhabung der Mikrotiterplatte mit der aufgelegten Matte ist umständlich, insbesondere wenn mehrfach unter Abnahme der Matte von der Mikrotiterplatte Zugriff auf die Probenflüssigkeit genommen werden muß. Die Siegelung der Abdeckfolie auf die Mikrotiterplatte ist umständlich und nicht reversibel. Ein Zugriff auf die Probenflüssigkeit in der Mikrotiterplatte ist nicht möglich, ohne die Versiegelung zu zerstören.
  • Die GB 2 322 121 A offenbart eine Abdeckung für eine Mikrotiterplatte, die als Formteil größerer Materialstärke und verhältnismäßig komplizierter Formgebung ausgeformt ist. Durch die große Materialstärke und die besondere Ausformung wird ein Verschluß der Probengefäße wie bei einem Stopfen erzielt, d.h. mit einer kraftschlüssigen Verbindung an den Rändern des Probengefäßes. Schwächungszonen sind vorgesehen, um ein Durchstechen der Abdeckung zu erleichtern. Ein Wiederverschließen der Einstichöffnung erfolgt wiederum aufgrund der Elastizität des Materials, so daß kein vollständiger Verschluß erwartet werden kann.
  • Die EP 1 302 243 A1 offenbart ein System zur Lagerung einer Vielzahl von Proben, daß aus einer Mikrotiterplatte und einer Abdeckfolie aus einem thermoplastischen Elastomer besteht. Zwecks Zugang zu einem der mit der Abdeckfolie verschlossenen Probengefäße kann die Abdeckfolie mit einer Nadel oder Pipettenspitze oder ähnlichem durchstochen werden. Durch die elastischen Eigenschaften der Abdeckfolie kommt es nach dem Entfernen der Nadel- oder Pipettenspitze zu einem automatischen, nicht näher beschriebenen Wiederverschließen der Einstichöffnung.
  • Dennoch ist die Abdeckfolie im Bereich der Einstichöffnung verletzt, so daß ein hermetischer Verschluß, der eine Verdunstung der Probe verhindern könnte, nicht erzielt wird. Die Einstichöffnung kann durch die Elastizität der Abdeckfolie nur unvollständig verschlossen werden.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung für eine Mikrotiterplatte zur Verfügung zu stellen, die einen Zugang zu in die Vertiefungen eingefüllter Probenflüssigkeit ermöglicht und dennoch einen verbesserten Schutz vor Verdunstung von Probenflüssigkeit bietet.
  • Die Aufgabe wird durch eine Abdeckfolie mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Abdeckfolie sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Gemäß Anspruch 1 weist die Abdeckfolie für eine Mikrotiterplatte im Raster der Vertiefungen der Mikrotiterplatte angeordnete Schwächungszonen auf, wobei die Abdeckfolie eine Folie aus einem Formgedächtnispolymer umfast.
  • Die Schwächungszonen sind mittels mindestens einer Dosierspitze einer Pipettiervorrichtung oder eines Dosierautomaten durchstechbar. Die Dosierspitze ist z.B. eine austauschbare Pipettenspitze aus Kunststoff oder eine Nadelspitze aus Metall. Die Schwächungszonen können von der Dosierspitze selber oder von einem mit der Pipettiervorrichtung oder dem Automaten verbundenen Arm oder einem anderen Öffner geöffnet werden. Die in die Vertiefung eingedrungene Dosierspitze kann Probenflüssigkeit aufnehmen oder abgeben. Wenn die Dosierspitze aus der Vertiefung und der Abdeckfolie herausgezogen wird, schließt sich die Schwächungszone, z.B. aufgrund einer der Abdeckfolie innewohnenden Elastizität bzw. aufgrund der Reibung zwischen der Pipetten spitze und einem daran anliegenden Rand der Abdeckfolie, welche die Abdeckfolie in ihre Ausgangsposition zurückzieht. Hierdurch ist die in der Vertiefung enthaltene Probenflüssigkeit weiterhin gegen Verdunstung geschützt.
  • Die Aufnahme und Abgabe von Probenflüssigkeit erfolgt z.B. mittels einer Einkanal-Pipettiervorrichtung oder – bei mehreren Vertiefungen gleichzeitig – mittels einer Mehrkanal-Pipettiervorrichtung. Es sind Mehrkanal-Pipettiervorrichtungen bekannt, mit denen gleichzeitig sämtliche Vertiefungen einer Reihe oder in sämtlichen Reihen und Spalten von Mikrotiterplatten bearbeitbar sind.
  • Die Abdeckfolie umfaßt eine Folie aus einem Material mit einem Formgedächtnis. Das Material mit einem Formgedächtnis kehrt nach dem Herausziehen der Dosierspitze aus der Schwächungszone in seine Ausgangslage zurück, so daß die Abdichtung der Vertiefung gewährleistet ist. Der Einsatz einer Folie aus einem Material mit einem Formgedächtnis hat den weiteren Vorteil, daß das Schließen der Schwächungszonen berührungslos erfolgen kann. Hierdurch kann ein Abstreifen von Flüssigkeit von einer Dosierspitze an der Abdeckfolie und damit einhergehende Kontamination der Abdeckfolie vermieden werden. Das Material mit einem Formgedächtnis ist aus Kunststoff. Hierbei handelt es sich um sogenannte „Formgedächtnispolymere". Geeignete Materialien sind in dem Aufsatz „Kunststoffe mit Erinnerungsvermögen" in Angewandte Chemie Vol. 114 (2002) S. 20138 bis 20162 und in dem Patent US 6 388 043 B1 beschrieben. Der Inhalt dieser Druckschriften ist in die vorliegende Patentanmeldung einbezogen.
  • Die Folie ist aus einem Material mit einem Formgedächtnis, das bei Energiezufuhr eine vorbestimmte Form einnimmt. Die Schwächungszone oberhalb der Vertiefung schließt sich nach einer Zeit, die von der zugeführten Energie abhängt. Die Energiezufuhr kann z.B. durch elektrische und/oder magnetische Felder und/oder Lichteinwirkung und/oder Wärmeeinwirkung auf die gesamte Abdeckfolie oder auf die Schwächungszonen konzentriert erfolgen. Eine konzentrierte Licht- und/oder Wärmeeinwirkung kann z.B. mittels Laserlicht erfolgen. Das Laserlicht kann z.B. mittels Laserdioden preiswert erzeugt werden. Laserlicht ist genau und mit hohem Energieeintrag aus größerer Entfernung auf die Schwächungszonen ausrichtbar.
  • Die Abdeckfolie ist beispielsweise eine homogene Folie aus einem einzigen Material oder aus einem Materialgemisch. Gemäß einer Ausgestaltung umfaßt die Abdeckfolie mehrere übereinandergeschichtete Folien aus verschiedenen Materialien. Dies ermöglicht es beispielsweise, die Unterseite der Abdeckfolie aus einem Material herzustellen, das inert gegenüber Probenflüssigkeit und/oder vorteilhaft mit einer Mikrotiterplatte verbindbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung weist die Abdeckfolie die Folie aus einem Material mit einem Formgedächtnis und eine Folie aus einem Material mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten auf, der von dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Materials mit dem Formgedächtnis abweicht. Bei dieser Ausgestaltung kommt es bei Erwärmung des Materials mit dem Formgedächtnis zu einer besonders starken Formänderung der Abdeckfolie, da durch die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten die Formänderung wie bei einem Bimetallschalter verstärkt wird. Dies ist insbesondere bei Einsatz von Formgedächtnispolymeren mit gering ausgeprägtem Formgedächtniseffekt von Vorteil, bei denen eine Erwärmung grundsätzlich nur eine Formänderung über eine kurze Wegstecke bewirkt.
  • Die erfindungsgemäße Abdeckfolie bezieht sich auf beliebige Mikrotiterplatten. Beliebige äußere Abmessungen der Mikrotiterplatten und Rasterabstände der Vertiefungen sind einbezogen. Die Abdeckfolie kann dem Anwender als quasi Endlosmaterial auf Rollen zum Abtrennen einzelner Folienstücke oder in Form von Folienstücken mit auf die Mikrotiterplatte abgestimmter Größe zur Verfugung gestellt werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung entspricht der Rasterabstand der Schwächungszonen und/oder die Länge und Breite der Abdeckfolie dem Rasterabstand der Vertiefungen einer Mikrotiterplatte und/oder der Länge und Breite einer Mikrotiterplatte gemäß den Empfehlungen der Society of Biomolecular Screening (SBS) bzw. den daraus hervorgegangenen ANSI-Standards. Auf folgende ANSI-Standards wird Bezug genommen: ANSI/SBS 1-2004: Microplates-Footprint Dimensions; ANSI/SBS 2-2004: Microplates- Height Dimensions; ANSI/SBS 3-2004: Microplates-Bottom Outside Flange Dimensions; ANSI/SBS 4-2004: Microplates-Well Positions. Diese veröffentlichten Standards sind über die Society of Biomolecular Screening erhältlich bzw. im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.sbsonline.org/msdc/approved.php. Die obigen ANSI-Standards sind in die vorliegende Anmeldung einbezogen.
  • Die Schwächungszonen sind z.B. Bereiche verringerter Stärke der Abdeckfolie. Gemäß einer Ausgestaltung weisen die Schwächungszonen mindestens einen Schlitz auf. Gemäß einer Ausgestaltung weist die Schwächungszone mindestens zwei einander kreuzende Schlitze auf.
  • Gemäß einer Ausgestaltung umfaßt die Schwächungszone eine Ausstülpung. Die Ausstülpung erleichtert das Einführen und Herausziehen einer Dosierspitze und kann Abstreifeffekte vermeiden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung hat die Abdeckfolie zumindest an der Unterseite eine Kleb stoffbeschichtung und/oder besteht dort aus Polyethylen (PE) oder Polystyrol (PS) oder einem anderen mit Mikrotiterplatten verschweißbaren Material. Dies ermöglicht eine Verklebung bzw. Versiegelung mit der Mikrotiterplatte. Einbezogen ist aber auch das Fixieren der Abdeckfolie auf der Mikrotiterplatte mit mechanischen Hilfsmitteln.
  • Schließlich umfaßt die Erfindung eine Mikrotiterplatte mit einer Abdeckfolie der vorbeschriebenen Art.
  • Die Abdeckfolie wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Mikrotiterplatte mit einer aufgesiegelten Abdeckfolie bei Annäherung einer Pipettenspitze in einem vertikalen Teilschnitt;
  • 2 eine andere Mikrotiterplatte mit einer aufgesiegelten Abdeckfolie bei Annäherung einer Pipettenspitze mit einem damit verbundenen Arm im vertikalen Teilschnitt;
  • 3a bis c unterschiedlich ausgestaltete Schwächungszonen in einem Vertikalschnitt;
  • 4a bis c unterschiedlich ausgestaltete Schwächungszonen in der Draufsicht.
  • Gemäß 1 hat eine Mikrotiterplatte 1 eine plattenförmige Deckwand 2 mit einer Vielzahl Vertiefungen 3, die durch von der Unterseite der Deckwand 2 vorstehenden Aufnahmeabschnitten 4 zylindrischer Form begrenzt sind. Die Vertiefungen 3 sind grundsätzlich von der Oberseite der Deckwand 2 aus durch Öffnungen 5 in der Deckwand zugänglich.
  • Auf die Oberseite der Deckwand 2 ist eine Abdeckfolie 6 aufgesiegelt. Die Abdeckfolie 6 hat Schwächungszonen 7 über jeder Vertiefung 3, die durch mindestens einen Schlitz und eine Ausstülpung der Abdeckfolie 6 nach unten in die Vertiefung 3 hinein gebildet sind. Eine erfindungsgemäße Abdeckfolie 6 weist die Schwächungszonen 7 im Raster der Vertiefungen 3 der Mikrotiterplatte 1 auf.
  • Die Abdeckfolie 6 umfaßt eine Folie aus einem Formgedächtnispolymer oder besteht gänzlich aus einer solchen Folie.
  • Vor dem Versiegeln der Mikrotiterplatte 1 ist in die Vertiefungen 3 Probenflüssigkeit 8 eingefüllt worden. Im Ausgangszustand ist die Abdeckfolie 6 auch im Bereich der Schwächungszonen 7 geschlossen, so daß Probenflüssigkeit 8 nicht durch Verdunstung austreten kann. Die Probenflüssigkeit 8 ist mittels einer Pipettenspitze 9 entnehmbar bzw. auffüllbar. Hierfür ist die Pipettenspitze 9 durch die Ausstülpung 7 der Abdeckfolie 6 in die Vertiefungen 3 einführbar.
  • Nach dem Herausziehen der Pipettenspitze 9 schließt sich die Abdeckfolie im Bereich der Ausstülpung 7 selbsttätig nur teilweise, so daß eine kleine Öffnung verbleibt, durch die Probenflüssigkeit verdunsten kann. Zum Schließen der Schwächungszonen wird – z.B. mittels Laserlicht – Licht- und Wärmeenergie in die Schwächungszonen 7 eingebracht, so daß diese ihre Ausgangsform wieder einnehmen. Danach sind die Vertiefungen 3 nach oben geschlossen, so daß Probenflüssigkeit 8 nicht durch Verdunsten austreten kann.
  • Beim Ausführungsbeispiel von 2 sind die Vertiefungen 3' bzw. die Aufnahmeabschnitte 4' der Mikrotiterplatte 1' konisch. Die Abdeckfolie 6' weist Schwächungszonen 7' in Form von einfachen Schlitzen auf.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist eine Pipettiervorrichtung 10, welche die Pipettenspitze 9 unten trägt, mit einem Arm 11 fest verbunden, der vor der Pipettenspitze 9 in eine Schwächungszone 7' eindringt, um diese zu öffnen. Beim Herausziehen der Pipettenspitze 9 verläßt der Arm 11 zuletzt die Schwächungszone 7'. Infolgedessen verhindert der Arm 11 eine Kontamination der Abdeckfolie 6' bzw. der Pipettenspitze 9 durch Ab streifeffekte. Nach dem Herausziehen der Pipettenspitze 9 sind die Schwächungszonen 7' wiederum durch Einbringen von Licht und/oder Wärmeenergie schließbar.
  • Gemäß 3a ist eine Schwächungszone 7'' als Schlitz mit nach unten abgewinkelten Folienabschnitten ausgebildet.
  • Gemäß 3b ist die Schwächungszone 7''' eine Ausstülpung der Abdeckfolie 6 nach oben von der Vertiefung weg.
  • Gemäß 3c ist die Schwächungszone 7IV wiederum ein Schlitz mit nach oben abgewinkelten Folienabschnitten.
  • Gemäß 4a ist eine Schwächungszone 7V durch zwei einander kreuzende Schlitze gebildet.
  • Gemäß 4b ist eine Schwächungszone 7VI durch zwei U-förmig verlaufende und einander an der Basis berührende Schlitzlinien einer Abdeckfolie gebildet. Hierdurch entstehen zwei Klappen, die aus der Ebene der Abdeckfolie abklappbar sind.
  • Gemäß 4c ist eine Schwächungszone 7VII durch einen einzigen nahezu kreisförmig gebogenen Schlitz gebildet. Dieser umgrenzt eine Art Klappe, die um die zwischen den Enden des Schlitzes befindliche Achse aus der Ebene der Abdeckfolie herausklappbar ist.

Claims (9)

  1. Abdeckfolie für eine Mikrotiterplatte (1) mit im Raster der Vertiefungen (3) der Mikrotiterplatte angeordneten Schwächungszonen (7), dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie eine Folie aus einem Formgedächtnispolymer umfaßt, das bei Energiezufuhr eine vorbestimmte Form einnimmt.
  2. Abdeckfolie gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie mehrere Folien (6) aus verschiedenen Materialien umfaßt.
  3. Abdeckfolie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie eine weitere Folie (6) aus einem Material mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten, der von dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Materials mit dem Formgedächtnis abweicht, umfaßt.
  4. Abdeckfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der der Rasterabstand der Schwächungszonen (7) dem Rasterabstand der Vertiefungen (3) einer Mikrotiterplatte (1) und/oder die Länge und Breite der Abdeckfolie der Länge und Breite einer Mikrotiterplatte (1) gemäß den ANSI-Standards entspricht.
  5. Abdeckfolie gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Schwächungszonen (7) mindestens einen Schlitz aufweisen.
  6. Abdeckfolie nach Anspruch 5, bei der die Schwächungszone (7) mindestens zwei einander kreuzende Schlitze aufweist.
  7. Abdeckfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Schwächungszone (7) eine Ausstülpung umfaßt.
  8. Abdeckfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, die zumindest an der Unterseite eine Klebstoffbeschichtung aufweist und/oder dort aus Polyethylen (PE) oder Polystyrol (PS) oder einem anderen mit Mikrotiterplatten verschweißbaren Material besteht.
  9. Mikrotiterplatte mit einer Abdeckfolie (6) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 8.
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