Aufgabe der
vorliegenden Erfindung
Ausgehend
von den oben geschilderten Problemen ist es also die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine gastroretentive Darreichungsform zu schaffen,
die unabhängig
von der Gegenwart von ausreichendem Speisebrei bzw. Flüssigkeit
und unabhängig
von der räumlichen
Ausrichtung in der Lage ist, über
den gewünschten
Applikationszeitraum eine sichere Retention der Darreichungsform
im gewünschten
Organ, insbesondere im Magen bereitzustellen. Gleichzeitig sollen
aber Komplikationen, wie die oben beschriebene Gefahr eines Magenverschlusses,
so weit wie möglich
vermieden werden.
Kurze Beschreibung
der vorliegenden Erfindung
Die
Aufgabe wird in allgemeiner Form gelöst durch eine Vorrichtung zur
kontrollierten Freisetzung von Stoffen – insbesondere pharmazeutischen
Wirkstoffen – in
einer Korpushöhlung,
insbesondere im Magen, wobei die Vorrichtung zu einer gesteuerten Entfaltung
fähig ist,
so dass die Vorrichtung nach Entfaltung die Innenseite der Höhlung teilweise
auskleidet, d.h. dass die Vorrichtung nach Entfaltung weitestgehend
an der Innenseite der Korpushöhlung
anliegt.
Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
Unter
Korpus soll im Rahmen der vorliegenden Erfindung jeder beliebige
dreidimensionale Körper
verstanden werden, unter Korpushöhlung
jede beliebig geformte Höhlung
in diesem dreidimensionalen Körper.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Körper von Lebewesen wie Tiere
und Menschen, genauso wie auf Pflanzen. Dies schließt aber die
Anwendung der Erfindung auf Höhlungen
nicht lebender Körper,
wie jedweder Art von Behältern
oder Rohren o.ä.
nicht aus.
Die
erfindungsgemäße entfaltbare
Vorrichtung liegt vor Applikation in die Korpushöhlung zunächst in kollabierter oder komprimierter
Form, Form 1 vor. Diese erlaubt insbesondere eine gezielte Einführung der
Vorrichtung in die gewünschte
Höhlung, beispielsweise
eine orale Gabe zur Passage der Vorrichtung in den Magen. Nach Applikation,
d.h. Erreichen der gewünschten
Korpushöhlung
entfaltet sich die Vorrichtung, so dass Form 2 ausgeprägt wird. Das
von Form 2 umfangene Volumen ist dabei im Allgemeinen größer als
das von Form 1 umfangene Volumen. Das umfangene Volumen, d.h. die
maximale Ausdehnung von Form 2 ist dabei bevorzugt größer als
die Ausdehnung des Korpushöhlung.
Hierdurch legt sich die Vorrichtung in Form 2 an die Innenwandung
der Korpushöhlung
an. Ziel der Entfaltung der Vorrichtung ist damit eine teilweisen
Auskleidung der Innenseite der gewünschten Korpushöhlung.
Dieser
erfindungsgemäßer Effekt
sichert den Erfolg der vorliegenden Erfindung. Im Gegensatz zu den
auf dem Mageninhalt aufschwimmenden Systemen muss hier kein unbeabsichtigter
Weitertransport aus dem Magen heraus (oder aus einer anderen gewünschten
Korpushöhlung
heraus) befürchtet
werden.
Im
Gegensatz zu den rein sperrig ausgestalteten Systemen besteht wiederum
weder die Gefahr des ungewünschten
Weitertransports noch die Gefahr eines Magenverschlusses (bzw. Verschluss
einer anderen gewünschten
Korpushöhlung).
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
eignet sich daher insbesondere als Träger zur gezielten Applikation
bzw. Einbringung von Wirkstoffen in eine gewünschte Korpushöhlung. Beispiele
dieser Anwendung sind pharmazeutische Zusammensetzungen, die die
erfindungsgemäße Vorrichtung
als Träger
für Wirkstoffe
umfassen. Damit lassen sich Wirkstoffe dann gezielt und sicher in
einer gewünschten
Korpushöhlung
freisetzen, beispielsweise im Magen. Dadurch, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung nach
Erreichen des gewünschten
Applikationsortes sich durch Auffaltung an die Innenwandung anlegt,
ist weiterhin ein sicheres Verbleiben zu gewährleisten. Im pharmazeutischen
Bereich ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung aber nicht
auf Darreichungsformen beschränkt,
die im Magen verbleiben sollen. Alternative Applikationsorte sind
andere Hohlräume
in menschlichen oder tierischen Körpern, in denen eine gezielte
und dauerhafte Freisetzung von Wirkstoffen gewünscht ist.
Aber
der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist nicht auf Korpushohlräume
von Lebewesen beschränkt.
Auch in anderen Systemen mit Hohlräumen ist häufig eine Wirkstofffreisetzung
an einer gewünschten
Stelle erforderlich. So kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auch dazu dienen, aktive
Substanzen in Rohrsystemen an einer bestimmten Stelle freizusetzen,
beispielsweise um die Entstehung von biologischem Schleim in Brauchwasserleitungssystemen
zu verhindern oder auch, um Verkalkungen / Verkrustungen abzubauen
und / oder an der Entstehung zu hindern. Auch bei einem derartigen
Einsatz muss sichergestellt werden, dass der aktive Wirkstoff sicher
und dauerhaft an einer gewünschten
Stelle im Rohrleitungssystem freigesetzt wird, ohne dass z.B. der
Träger
bzw. das Depot des Wirkstoffes durch die Strömung im Rohrsystem weggespült wird.
Hier sichert die erfindungsgemäße Vorrichtung,
dass die gewünschte
aktive Substanz am ausgewählten
Einsatzort über
eine ausreichend lange Periode freigesetzt wird, da sich die erfindungsgemäße Vorrichtung
am gewünschten
Einsatzort entfalten und an die Rohrinnenwandung anlegt, so dass sie
durch die Strömung
im Rohr nicht entfernt wird. Dem Fachmann werden basierend auf diesem
Beispiel weitere Einsatzbereiche für die erfindungsgemäße Vorrichtung
klar sein.
Form nach Entfaltung (Form
2)
Die
Form, in der die erfindungsgemäße Vorrichtung
nach der Entfaltung (Form 2) vorliegt ist nicht kritisch, solange
gesichert ist, dass diese Form an der Innenwandung der gewünschten
Korpushöhlung anliegt,
so dass das Verbleiben am gewünschten
Ort gesichert ist. Die Form der entfalteten Vorrichtung kann als
einfacher Strang ausgeprägt
sein, der geordnet oder ungeordnet an der Korpushöhlung anliegt,
ebenso kann eine Spiralform oder ein geordnet oder ungeordnet vernetztes
Gebilde als Ausprägungsform
der Vorrichtung zielführend
sein.
Denkbar
sind alle geeigneten Formen, die einen beliebigen Hohlkörper von
innen teilweise oder weitestgehend auskleiden. Im Hinblick auf die
Sicherung des Verbleibens in einer gewünschten Korpushöhlung, insbesondere
wenn starke entgegenwirkende Kräfte
(wie Strömungen
in Rohren oder die Magenperistaltik) eine Rolle spielen, sind spiralförmige oder
vernetzte Gebilde bevorzugt.
Im
Hinblick auf die Fläche
der Innenwandung der Korpushöhlung,
an die die entfaltete Vorrichtung anliegt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
wie folgt ausgestaltet sein. Bei Korpushöhlungen nicht lebender Körper kann
eine fast vollständige
Bedeckung der Innenwandung gewünscht
sein, was häufig
auch die Haftung verbessert. Bei Korpushöhlungen lebender Organismen
ist dagegen häufig
eine annähernd
vollständige
Bedeckung nicht erwünscht, da
dadurch Stoffwechselfunktionen behindert oder Reizungen (Irritationen)
auftreten können.
In derartigen Einsatzbereichen ist daher eine Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
bevorzugt, durch die, im entfalteten Zustand, die Innen-Oberfläche der
Korpushöhlung
zu weniger als 20%, bevorzugt weniger als 10%, besonders bevorzugt
weniger als 5% ausgekleidet wird.
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
die entfaltete Vorrichtung das Innenlumen des Korpus frei hält. Hierdurch
wird – bei
einer Applikation im Magen – der
Förderung
von Speisebrei kein Widerstand entgegengesetzt, wodurch die, auf
die Vorrichtung wirkenden Förderkräfte minimal
sind. Ähnliches
gilt auch für
die oben beschriebene Applikation in Rohrleitungssystemen. Eine
Weiterleitung der Vorrichtung aus der Zielhöhlung heraus ist damit weitestgehend
ausgeschlossen.
Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch das Anliegen
des weitestgehend flexiblen Gebildes die Vorrichtung der Peristaltikbewegung
der Korpushöhlung – z.B. des
Magens – nachgeben
kann. Auch hierdurch wird eine Weiterförderung der Vorrichtung verhindert.
Hierdurch
wird gewährleistet,
dass das System über
den gewünschten
Zeitraum in der Korpushöhlung
verweilt. Damit dient die Vorrichtung als Trägersystem für Stoffe, die an den Korpus,
bzw. in die Korpushöhlung
abgegeben werden sollen. Insbesondere dient die Vorrichtung als
GRS zur systemischen oder lokalen Applikation von Wirkstoffen.
Eine
weitere Anwendung im medizinisch-pharmazeutischen Bereich betrifft
die Anwendung in Korpushöhlungen
außerhalb
eines menschlichen oder tierischen Körpers. So ist eine Einsatz
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
insbesondere auch in Infusionssystemen, Kanülen o.ä. möglich, um in diesen Systemen
gezielt Wirkstoffe freizusetzen, beispielsweise zur Erhöhung der
Hygiene bzw. zu Desinfektionszwecken.
Eine
von der medizinische Anwendung abweichende Verwendung bezieht sich
auf die Nutzung der Erfindung im Bereich der Rohrhygiene, die bereits
oben prinzipiell beschrieben wurde. Hierbei ist insbesondere im
Hinblick auf den Haushaltsbereich vorstellbar, dass das expandierbare
Gebilde im Waschbeckenabflussrohr verankert und dort beispielsweise
Wirkstoffe zum Abtöten
von Ungeziefer (Silberfischen) abgibt, wobei der Abwasserfluss gleichzeitig
gewährleistet
bleibt. Derartige Anwendung können
mit ähnlicher
Aufgabenstellung auch in größeren Rohrleitungen
Verwendung finden.
Form vor Entfaltung (Form
1)
Die
Form der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vor dem Entfalten (Form 1) ist ebenfalls nicht kritisch, solange
diese Form ausreichend klein ist, so dass ein problemloser Transport
in die gewünschte Korpushöhlung möglich ist.
Prinzipiell sind in diesem Zusammenhang die Formen und Techniken
denkbar, die im Stand der Technik für expandierende flotierende
oder sperrige Systeme beschrieben sind. Diese Form wird aber im
wesentlichen durch die Art der Einführung in die gewünschte Korpushöhlung sowie durch
produktionstechnische Anforderungen bestimmt sein.
Prinzipielle Form (Form
1 und 2)
Die
Prinzipielle Form der Vorrichtung, d.h. die Form (wie der Querschnitt
eines Einzelstranges), die sowohl in Form 1 als auch in Form 2 vorliegt,
ist nicht kritisch. Möglich,
bezogen auf den Querschnitt eines Einzelstranges (der im entfalteten
Zustand eine Spirale oder auch ein vernetztes Gebilde, beim Vorliegen
vieler Stränge,
formen kann), sind ein dünnwandiger
weitestgehend rechteckiger Strang oder auch quadratische, rechteckige
oder weitestgehend runde Ausgestaltungen. Im Rahmen einer Vorrichtung
können
dabei unterschiedliche Formen Verwendung finden. Die einzelnen Dimensionen
können
dabei von 1 μm
bis 3 cm, vorteilhaft von 50 μm
bis 1 cm, besonders Vorteilhaft von 200 μm bis 5 mm ausgeführt sein.
Weiterhin ist die Ausführung
als Mikrofasern vorteilhaft.
Denkbare
Formen sind also Gewirke aus dünnwandig,
rechteckigen Strängen,
die nach dem Entfalten in Spiralform oder Netzform vorliegen, die an
der Innenwandung der gewünschten
Korpushöhlung
anliegen. Weitere Ausgestaltungen sind für den Fachmann klar.
Formübergang (Form 1 in Form 2)
Der Übergang
von Form 1 in Form 2 in der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann dabei
unterschiedlich gelöst
werden. Beispielsweisen ist es denkbar, dass Form 2 der Vorrichtung
unter Spannung in Form 1 fixiert wird. Die Form 1 des Gebildes kann
dabei in geordneter oder ungeordneter Form ausgeführt sein.
Hierbei kann die Fixierung von Form 1 mittels einer Umhüllung z.B.
durch eine Kapsel realisiert werden, oder aber auch durch die Einbettung
in einer Masse, wie ein Gel oder ein Fett oder auch in Form einer
Tablette, bzw. einem Dragee oder einem Zäpfchen.
In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann auf die Einbettung auch weitestgehend verzichtet
werden, wobei die erste Form des Gebildes vor Applikation autostabil
ist. Durch Einwirkung eines äußeren Faktors
ausgelöst,
z.B. durch Temperatur oder pH-Wert oder Licht, kann das Gebilde
in seine zweite Form übergehen.
Materialien mit der Eigenschaft zwei stabile Formen anzunehmen,
wobei die eine Form durch einen äußeren Einfluss
in die zweite Form überführt werden
kann, sind dem Fachmann bekannt und werden als Materialien mit Formgedächtnis bezeichnet.
Dies können
Metalle sein aber insbesondere auch Polymere, wie z.B. Polylactide
oder Polyglykoside oder auch Polyurethane, welche die entsprechenden
Eigenschaften aufweisen.
Faktoren,
die eine Formrückstellung
auslösen,
können
dabei Feuchtigkeit, Temperatur (-50°C bis 200°C, vorteilhaft
0°C bis
50°C, besonders
vorteilhaft 30°C
bis 45°C),
Licht vorteilhaft im Wellenlängenbereich
zwischen 200 und 800 nm, besonders vorteilhaft zwischen 250 und
500 nm, oder die Gegenwart von Ionen, hier insbesondere biologisch
relevante Ionen wie Hydroniumionen, Calzium-, Natrium- oder Magnesiumionen
sein.
Bei
dem Parameter pH-Wert als Auslösefaktor
kommt vorteilhaft ein Bereich von 1 bis 13 zur Anwendung, besonders
vorteilhaft zwischen 1 und 8, ganz besonders vorteilhaft von 1,2
bis 4.
Denkbar
sind auch Faktoren, die mittelbar die direkten Faktoren auslösen. Denkbar
ist hier beispielsweise Ultraschall, welcher in dem betreffenden Körper Wärme erzeugen
kann.
Materialauswahl
Die
Auswahl des Materials für
die erfindungsgemäße Vorrichtung
erfolgt dabei unter Berücksichtigung
der gewünschten
Korpushöhlung,
in welche die Vorrichtung eingebracht werden soll. Vorrichtungen
zum Einsatz im medizinisch-pharmazeutischen Bereich müssen physiologisch
verträglich
sein und sind im Allgemeinen auch so ausgestaltet, dass sie nach
einiger Zeit abgebaut werden. Auch hierbei ist es wichtig, dass
die Abbauprodukte physiologisch unbedenklich sind. Im Hinblick auf
den Einsatz der Vorrichtungen in Rohrleitungen o.ä. sind diese
Anforderungen weniger streng, teilweise wird darüber hinaus bei einem solchen
Einsatz gerade eine sehr lange Haltbarkeit erwünscht sein. Der Fachmann ist
jedoch in der Lage, geeignete Materialien für einen gewünschten Einsatzzweck aufzufinden.
Materialien
Die
verwendeten Materialien können
dabei Metalle oder Metalllegierungen sein, insbesondere aber Kunststoffe,
wobei vorteilhaft Thermoplastische Elastomere (TPE) einsetzbar sind.
Die
Systeme bestehen in der Regel aus einem Verbund von mindestens zwei
Materialien unterschiedlicher Glasübergangstemperaturen des Hartsegmentes
und das Schaltsegmentes/Weichsegmentes.
Die
permanente Form der Materialien ergibt sich durch Aufschmelzen oberhalb
der Temperatur des Hartsegmentes und anschließendes Abkühlen unterhalb der Temperatur
des Hartsegmentes, aber oberhalb der Übergangstemperatur des Schaltsegmentes/
Weichsegmentes. Das Polymer wird jetzt in seine temporäre Form
gebracht (Deformation), die durch Abkühlen unterhalb der Übergangstemperatur des
Schaltsegmentes/ Weichsegmentes fixiert werden kann. Der Vorgang
des Programmierens, wobei Temperatur als externer Trigger Verwendung
finden soll, erfolgt folgendermaßen: Ist die Temperatur höher als
die Übergangstemperatur
des Schaltsegmentes, so sind diese Segmente flexibel und das Polymer kann
elastisch deformiert werden. Die temporäre Form wird durch Abkühlen unterhalb
der Übergangstemperatur
der Schaltsegmente fixiert. Wird das Polymer erneut erwärmt, stellt
sich die permanente, ursprüngliche
Gestalt wieder ein.
Besonders
vorteilhaft kommen bioabbaubare und/oder biokompatible Polymere
zum Einsatz, wie Polylactat oder Polyglycoside. Im medizinischen Bereich
werden derartige Systemeinsbesondere durch die Synthese von Makrodiolen
aus den Monomeren wie L,L-Dilactid,
Diglykolid, p-Dioxanon, e-Caprolacton, g-Butyrolacton aufgebaut.
Weiterhin
können
als zusätzliche
Komponenten wasserlösliche
oder weitgehend wasserlösliche
Polymere, wie modifizierte Zellulosen (Hydroxypropylmethylzellulose
(HPMC), Hydroxypropylzellulose (HPC), Natriumcarboxymethylzellulose (NaCMC)),
und modifizierte Stärken,
bzw. Polysacharide als auch weitere wasserlösliche Polymere wie Polyvinylalkohol
(PVA) vorteilhaft eingesetzt werden. Je nach Anforderung können vorteilhaft
auch Kombinationen geeigneter Materialien verwendet werden, wobei
die verwendeten Materialien in unterschiedlichen Strangabschnitten
eingesetzt werden können
oder/und als Mischung, dispergiert oder gelöst.
Darüber hinaus
kann das Material weitere Bestandteile wie Weichmacher, Farbstoffe,
Füllstoffe und
Stabilisatoren enthalten. Diese weiteren Bestandteile werden je
nach Bedarf und unter Berücksichtigung
des gewünschten
Einsatzzwecks ausgewählt.
Der Fachmann kann dabei auf die üblichen
Bestandteile zurückgreifen,
die im allgemeinen Fachwissen offenbart sind. Alternativ können geeignete Bestandteile
unter Rückgriff
auf Informationen aus üblichen
Nachschlagwerken ausgewählt
werden.
Polymere
Bestandteile können
u.a. sein: Polyvinylalkohol (PVA), Zellulosederivate wie Hydroxypropylmethylzellulose
(HPMC), Hydroxypropylzellulose (HPC), Natriumcarboxymethylzellulose (NaCMC),
Methylzellulose (MC), Hydroxyethylzellulose (HEC), Hydroxypropylethylzellulose
(HPEC), Stärke
und deren Derivate, Gelatinen, Polyvinylpyrrolidon (PVP), Gummi
arabicum, Pullulan, oder Acrylate. Darüber hinaus können unter
anderem folgende Hilfsstoffe enthalten sein: Füllstoffe wie z.B. Siliziumdioxid
(SiO2), Farbstoffe wie Chiolingelb oder Titandioxid
(TiO2), Sprengmittel bzw. Dochtmittel wie Aerosil,
Emulgatoren wie Tween, Brij, Weichmacher wie Polyethylenglycol (PEG),
Propandiol oder Glycerin, Konservierungsmittel wie beispielsweise
Sorbinsäure
oder deren Salze.
Aufbau
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann den folgenden Aufbau zeigen.
Zunächst sind
einfache einschichtige Vorrichtungen, d.h. Vorrichtungen, die im
Wesentlichen aus nur einem Material bestehen, denkbar. Dabei wird
z.B. aus einem der oben genannten Materialien eine gewünschte Vorrichtung
geformt, beispielsweise in der Form eines Strangs, der den gewünschten Wirkstoff
umfasst, zusätzlich
zum prinzipiellen Material der Vorrichtung, das als Träger für den Wirkstoff dient.
Darüber hinaus
ist die Verwendung unterschiedlicher Polymere oder Polymergemische
im oben beschriebenen einfachen Aufbau oder in verschiedenen Lagen
eines Stranges möglich,
was als Laminatstruktur bezeichnet wird. Insbesondere die letztgenannte
Laminatstruktur ist in vielen Anwendungsbereichen vorteilhaft, da
damit die Eigenschaften der Vorrichtung gezielt und einfach modifiziert werden
können.
So können
beispielsweise die Geschwindigkeit der Wirkstofffreisetzung aus
der Vorrichtung, die Abbaueigenschaften der Vorrichtung oder auch
die Adsorptionseigenschaften und damit die Verträglichkeit der Vorrichtung in
einer physiologischen Umgebung gezielt eingestellt werden.
Eine
Ausführungsform
der Erfindung ist als Laminat ausgeführt, wobei mindestens eine
der Schichten weitestgehend wirkstofffrei ausgeführt sein kann, mindestens eine
weitere Schicht mindestens einen Wirkstoff enthält. In der Verwendung als Arzneiform
im Humanmedizin- bzw. im Veterinärmedizinbereich
wird hierdurch eine zu hohe lokale Konzentration des Wirkstoffes
gewebeseitig vermieden. In diesem Fall wird die gewebeseitige Seite
weitestgehend ohne Wirkstoff ausgeführt.
Vorteilhaft
kommen dabei 1 bis 10 Schichten zum Einsatz, besonders vorteilhaft
2 bis 7, besonders vorteilhaft 2 bis 4 Schichten. Hierbei können die
unterschiedlichen Schichten verschiedene Funktionen übernehmen,
um eine gesteuerte Abgabe von Wirkstoffen zu gewährleisten. Beispielsweise kann
es von Vorteil sein, durch eine erste Schicht einen Wirkstoff schnell
freizusetzen, durch eine zweite Schicht eine konstante Abgabe über einen
längeren
Zeitraum bereitzustellen und durch eine dritte Schicht Wirkstoff direkt
an das Gewebe des Applikationsorgans, z.B. den Magen abzugeben.
Alternativ ist durch einen derartigen Schichtaufbau auch die zeitlich
gestaffelte Abgabe unterschiedlicher Wirkstoffe möglich, wenn diese
in verschiedenen Schichten vorliegen, die den jeweiligen Wirkstoff
erst abgeben, nachdem die vorherige Schicht den dort eingesetzten
Wirkstoff freigesetzt hat. Eine andere Alternative ist der Einsatz
von Schichten mit Substanzen, die den Abbau der Vorrichtung beschleunigen.
So kann nach vollständiger Wirkstofffreisetzung
dann erreicht werden, dass diese Substanzen gezielt einen schnellen
Abbau der Vorrichtung ermöglichen,
was Reizungen der betroffenen Korpushöhlung minimiert.
Eine
weitere Option ist, dass ein mehrschichtiger Aufbau auch die Einbringung
von farblich markierten Schichten erlaubt, was der Produktkennzeichnung
und Wiedererkennbarkeit bei Anwendung beim Patienten dient. Damit
kann die versehentliche Einnahme durch Patienten verhindert und
insgesamt die Patienten-Complience erhöht werden.
Wirkstoffintegration
und Wirkstofffreisetzung
Der
erfindungsgemäß an die
Höhlung
abzugebende Wirkstoff kann in prinzipiell bekannter Weise in die
erfindungsgemäße Vorrichtung
eingebracht werden. Dabei kann der Wirkstoff gelöst, als Dispersion oder Suspension
in dem verwendeten Material eingebracht sein. Außerdem ist denkbar, dass der Wirkstoff
an der durch das Gebilde dargestellten Trägerstruktur oberflächlich gebunden
oder adhäriert
ist. Hierbei kann der Wirkstoff beispielsweise nanopartikulär oder in
Nanopartikel eingebettet vorliegen.
Die
Abgabe von Wirkstoffen kann dabei als Diffusion aus einer weitgehend
unlöslichen
Matrix erfolgen und/oder durch Zerfall der wirkstoffhaltigen Schicht.
Der Abbau einer Schicht kann dabei über mehrere Stunden, beispielsweise
2 bis 24 h, vorteilhaft 5 bis 24 h, besonders vorteilhaft 10 bis
24 h erfolgen, oder mehrere Tage, beispielsweise 1 bis 30 d, vorteilhaft
1 bis 7 d, besonders vorteilhaft 1 bis 3 d, benötigen.
Für manche
Anwendungen, z.B. technische Anwendungen im Hygienebereich sind
Abbauzeiten von mehreren Monaten einstellbar, bzw. Systeme, die
weitestgehend nicht abbaubar sind, vorzusehen.
Hierbei
können
unterschiedliche Schichten vorteilhaft unterschiedliche Zerfallszeiten
aufweisen.
Darüber hinaus
ist in einer speziellen Ausführungsform
der Erfindung der Wirkstoff in einem separaten Abgabesystem untergebracht,
welche mit dem entfaltbaren Gebilde in geeigneter Form verbunden
ist. Denkbar sind hier Formen, wie Tabletten, Kapseln, Dragees oder
andere, dem Fachmann bekannte Wirkstoffträgersysteme. Bei dieser Ausführungsform
wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
die Verankerung des Gesamtsystems bereitgestellt, die Wirkstoffabgabe
durch das separate Abgabesystem.
Wirkstoffe
Die
Wirkstoffe, welche für
die Anwendung in der erfindungsgemäßen Vorrichtung Verwendung
finden können,
umfassen grundsätzlich
alle oral applizierbaren Wirkstoffe, solche, die auch in Tabletten, Kapseln
oder Dragees verabreicht werden.
Hierbei
können
vorteilhaft alle Wirkstoffe der folgenden Hauptgruppen eingesetzt
werden: Abmagerungsmittel/Appetitzügler, Acidosetherapeutika, Analeptika/
Antihypoximika, Analgetika / Antirheumatika, Anthelminthika, Antiallergika,
Antianämika,
Antiarrhythmika, Antibiotika / Antiinfektiva, Antidementiva (Nootropika),
Antidiabetika, Antidota, Antiemetika/ Antivertiginosa, Antiepileptika,
Antihämorrhagika (Antifibrinolytika
und andere Hämostatika),
Antihypertonika, Antihypoglykämika,
Antihypotonika, Antikoagulantia, Antimykotika, Antiphlogistika,
Antitussiva, Arteriosklerosemittel, Betarezeptoren-, Calciumkanalblocker,
Hemmstoffe des Renin-Angiotensin-Systems, Broncholytika/Antiasthmatika,
Cholagoga und Gallenwegs- therapeutika, Cholinergika, Corticoide
(Interna), Dermatika, Diagnostika und Mittel zur Diagnosevorbereitung,
Diuretika, Durchblutungsfördernde
Mittel, Entwöhnungsmittel,
Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen, Enzyminhibitoren, Präparate bei
Enzymmangel und Transportproteine, Fibrinolytika, Geriatrika, Gichtmittel,
Grippemittel und Mittel gegen Erkältungskrankheiten, Gynäkologika,
Hämorrhoidenmittel
(Proktologika), Hepatika, Hypnotika/Sedativa, Hypophysen-, Hypothalamushormone,
andere regulatorische Peptide und ihre Hemmstoffe, Immunmodulatoren,
Kardiaka, Koronarmittel, Laxantia, Lipidsenker, Lokalanästhetika
/ Neuraltherapeutika, Magen-Darm-Mittel, Migränemittel, Muskelrelaxanzien,
Narkosemittel, Neuropathiepräparate
und andere neurotrope Mittel, Ophthalmika, Osteoporosemittel / Calciumstoffwechselregulatoren,
Parkinson Mittel und andere Mittel gegen extrapyramidale Störungen,
Psychopharmaka, Rhinologika / Sinusitismittel, Roborantia / Tonika,
Schilddrüsentherapeutika,
Sera, Immunglobuline und Impfstoffe, Sexualhormone und ihre Hemmstoffe,
Spasmolytika/ Anticholinergika, Thrombozytenaggregationshemmer,
Tuberkulosemittel, Umstimmungsmittel, Urologika, Venentherapeutika,
Zytostatika.
Alternativ
ist auch der Einsatz von Diagnostika, wie Kontrastmitteln oder Markern
möglich,
wenn durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
eine lang anhaltende Freisetzung von solchen Substanzen zu Untersuchungs-
und Diagnosezwecken gewünscht ist.
Bei
einer Verwendung in den oben beispielhaft beschriebenen Rohrleitungssystemen
können insbesondere
antimikrobielle Substanzen zum Einsatz kommen. Alternativ sind auch
Markersubstanzen oder Farbmittel denkbar.
Herstellung
Die
Herstellung der entfaltbaren Komponente kann erfolgen durch Extrusion
bzw. Koextrusion oder Ausstanzen oder Ausschneiden aus bahnförmigen Vorprodukten.
Dabei kann der Fachmann auf die Kenntnisse aus dem Stand der Technik
zurückgreifen.
Die im Zusammenhang mit den expandierbaren Arzneimittelformen beschriebenen
Herstellungsverfahren eignen sich prinzipiell auch für die Herstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Gleiches gilt ebenfalls für
die Konfektionierung, die Fixierung der Form 1 und die Einbringung
von Wirkstoffen oder Hilfsstoffen.