Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

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Contents

Catum Nummer
19
Mai
29
1
1
2
2
26
48
31
104
Juli 1
117
3
134
24
236
Stüd
247
152
249
25
258
2828
287
170
314
3452
354
27
359

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Common terms and phrases

Popular passages

Page 32 - Im Auslande findet eine Weiterbeförderung der Depeschen über die Telegraphenlinien hinaus in der Regel nur per Post statt. In welchen Staaten auch Weiterbeförderungen durch expresse Boten oder Estafetten zulässig sind, ist bei den Telegraphenstationen zu erfragen. Bei Depeschen, die per Post weiterzubefördern sind, ist eine streckenweise Beförderung durch Telegraphen der innerhalb des Deutschen Reichs- Telegraphengebietes gelegenen Eisenbahnen nicht statthaft, und werden dergleichen Depeschen...

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