Die zivilrechtliche Haftung für autonome Drohnen unter Einbezug von Zulassungs- und Betriebsvorschriften

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Carl Grossmann Verlag, 2018 - Agriculture (General) - 245 pages
Die Eigenschaften und Fähigkeiten autonomer Drohnen stellen das Haftpflichtrecht vor grosse Herausforderungen. Heute sind nur Personen- und Sachschäden auf der Erde durch eine Gefährdungshaftung (Art. 64 Abs. 1 LFG) gedeckt. Bei Luftkollisionen drohen Geschädigte ohne Rechtsschutz zu bleiben, da Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen eines Algorithmus weder mittels Verschuldenshaftung (Art. 41 Abs. 1 OR) noch mit der Haftung für Produkte durchsetzbar sind. Dasselbe gilt bei reinen Vermögensschäden. Einzig falls beim Einsatz autonomer Drohnen Sorgfaltspflichten verletzt wurden, kommt eine Haftung aus Verschulden infrage. Solche Sorgfaltspflichten können sich aus Zulassungs- und Betriebsvorschriften ergeben. Heute sind autonome Flüge ohne direkte Kontrollmöglichkeit und ausserhalb des Sichtbereichs eines Piloten nur mit Ausnahmebewilligungen erlaubt. Künftig werden solche Schranken wegfallen, wie internationale Bestrebungen zeigen. Dafür sind sachgerechte Zulassungs- und Betriebsvorschriften notwendig, die in dieser Dissertation beschrieben werden. Gleichzeitig bedarf es einer Ausdehnung der luftrechtlichen Gefährdungshaftung für unbemannte Luftfahrzeuge, die nicht durch einen Piloten gesteuert werden, auf Schäden bei Luftkollisionen und auf reine Vermögensschäden. Zu diesem Zweck werden vorliegend konkrete Gesetzesformulierungen vorgeschlagen und deren gesetzgeberische Umsetzung erörtert.

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