Verhandelte Gerechtigkeit: Rückerstattung und Entschädigung für jüdische NS-Opfer in Bayern und WestdeutschlandDie Wiedergutmachung gehört zu den zentralen Themen in der Auseinandersetzung der deutschen Nachkriegsgesellschaft mit dem 'Dritten Reich'. Ihre Leistungen und Mängel wirken bis heute nach. Tobias Winstel analysiert die administrative Praxis der Entschädigung und Rückerstattung, stellt Regelwerke, Institutionen und konkurrierende Ansprüche vor. Er macht die Erwartungen der ehemaligen Verfolgten und ihre Erfahrungen im Prozess der Wiedergutmachung sichtbar. Eingebunden werden Perspektiven der Politik-, Verwaltungs- und Rechtsgeschichte bis hin zur Wirkungs- und Erfahrungsgeschichte. Indem Winstel die bundesdeutsche Entwicklung im internationalen Zusammenhang analysiert, leistet er auch einen grundsätzlichen Beitrag zur Frage nach Möglichkeiten und Grenzen 'verhandelter Gerechtigkeit' beim Umgang mit historischer Schuld. |
Contents
Vorwort | 7 |
Struktur und Entwicklung der Wiedergutmachung | 19 |
Die Stimme Bayerns im Konzert der Bundesländer 888 | 88 |
Copyright | |
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Common terms and phrases
Allerdings Ansprüche Anträge Antragsteller Arbeit Auerbach Aufgabe Ausland bayerischen Bayern BayHStA BayMF Behörden beispielsweise Berechtigten Bereich bereits besonders BLEA BLVW Bremen Bundesrepublik daher derartige deutschen Deutschland durchaus Durchführung ehemals ehemals Verfolgten eher eigenen Eigentum einige einmal Ende Entschädigung erheblich ersten Fall finanzielle Finanzministerium Folgenden Frage führte gegenüber Gemeinde genannten gerade Gerichte Gesetz ging große handelte häufig heißt Hilfe Höhe individuellen insbesondere Interessen Jahre JRSO Juden jüdischen konnte Krieg Länder lange lichen machte meinte meisten Ministerium Mitarbeiter München müsse musste natürlich neuen NS-Opfer NSDAP OFD/N öffentlichen Opfer Organisationen Personen Pflichtigen politisch Präsident Protokoll Recht Rechtsanwalt Regel Restitution Rückerstattung Schäden schen Schwierigkeiten seien Seite Sicht Sinne soll sollte sowie später Staat Staatsregierung stand stark stellte Tatsache Teil Übrigen Unrecht Verfahren Verfolgten Vergleich Vermögen verschiedenen Vertreter Verwaltung viele Vormerkung weiter wenig wichtige wieder Wiedergutmachung wirtschaftlichen wohl wollte Zahl Zudem zunächst zuständigen